Bünsch-Forderung nach 7 Jahren

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Antus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bünsch-Forderung nach 7 Jahren

Hallo zusammen!
Die Firma Bünsch war hier ja schön häufiger Thema.Auch ich habe dazu Fragen.
Fakten zum Brief von Büsch:
verfasst:20.12.07
bei mir angekommen 31.12.07

Betreff: Forderung aus Einkauf bei REWE im August 2001 (!) Ihr Gutschein

Text des Briefes:
Wir schenken Ihnen Geld!
IhreSchulden betragen bei uns 158 €.Wenn Sie bis zum 31.12.2007 (!) 110 €a uf unser Konto bezahlen, so schenken wir Ihnen den Rest und beenden das Verfahren.
Eine Vergleichsvereinbarung senden wir Ihnen gerne zu.

Dann wird mir geraten mich doch "beschenken" zu lassen, denn der Gerichtsvollzieher wäre lästig und teuer.

Auf der Rückseite (ist gleich zeitig das Antwortschreiben) werden mir 3 Möglichkeiten angeboten:

1. Ich nehme das Geschenk an und bezahle bis 31.12.07 (!) 110.54 €

2. Ich möchte zahlen, kann aber nicht alles sofort tilgen. Also Ratenzahlung (Beginn 31.12.07). 1.Rate 30 €

3.Ich habe alles bezahlt,Belege sind anbei.

So ein Schreiben ist mehr als nur dreist.
Nichtmal Kontoauszüge von damals existieren mehr und die Bank wurde auch gewechselt.

Muß man darauf reagieren und wenn ja wie???Weiß ja nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Könnte hier eine Verjährung vorliegen?

Ich würde zuerst bei der alten Bank Auszüge besorgen.
Evtl. zur Verbraucherzentrale..
Und sonst abwarten.

Danke schon mal.



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"Antus"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Würde mal so spontan sagen, dass die Forderung verjährt ist, wenn die Forderung nicht tituliert wurde. Kannst du dich nicht daran erinnern, ob du mal einen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen hast? Ist natürlich jetzt schwierig etwas zu raten. Tust du nichts und die Forderung ist tatsächlich tituliert, dann kommt ein GV natürlich teurer, als wenn du gleich bezahlst. Tust du nichts und die Forderung ist nicht tituliert könntest du dich bei einem evtl. erneutem Anschreiben auf Verjährung berufen. So wie ich das verstanden habe, haben sie gar keine Forderungsaufstellung beigefügt sondern nur o.g. Betrag genannt? Auch keine Legitimation ggfs. Abtretungserklärung von REWE am Bünsch beigefügt? Sehr fragwürdige Geschäftsgebahren.


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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Frohes Neues :)
Seh ich genau so - wenn nicht tituliert dann ist verjährt.
Dann würde ich den Gutschein aus Verjährungsgründen logischerweise negieren

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Antus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!
Mahn- oder Vollstreckungsbescheid hat es zuvor nicht gegeben.
Daran würde ich mich erinnern und bezahlt. worden wäre es dann auch.
Mehr Inhalte gab es in diesem Brief auch nicht. Das was oben steht, ist der ganze Brief.
Was mir noch nicht klar ist,was ist mit einer titulierten Forderung gemeint?
Wie find ich raus ob tituliert oder nicht?

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"Antus"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn es keinen Mahnbescheid gibt, ist die Forderung auch nicht tituliert.
Also würde ich Bünsch einen netten Brief schreiben, dass ich das wirklich extrem freundliche Angebot leider ablehnen muss.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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