Buchungsfehler eines Reisevermittlers

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bernd102030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchungsfehler eines Reisevermittlers

Angenommen, ein Reisevermittler vermittelt eine Flugreise zu einem bestimmten Termin.
Er bestätigt per Mail, dass die betreffenden Personen im System der Veranstalters verbindlich gebucht sind. Schickt aber keine Auftragsbestätigung/Rechnung.
Auf Anfrage ( 3 Wochen vorher) wann die Rechnung kommt, folgt die Erklärung des Vermittlers dass die Personen nur noch auf der Warteliste stehen würden, d.h. der Flug wäre nicht mehr gewährleistet.
Wäre in diesem Fall jemand Schadenersatzpflichtig?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nein - da Wartelisten bzw. Anfragen immer verbindlich sind. Geht die Buchung ok, schreibt das Rsb. eine Rechnung/Bestätigung - geht sie nicht ok, besteht zwar weiterhin die Warteliste aber eine Bestätigung kann nicht gewährleistet werden. Es kann i.d.R. aber jederzeit storniert werden.
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
bernd102030
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort.
das würde bedeuten, dass ein reisevermittler verbindlich eine buchung bestätigen darf, dem reiseplan schicken würde und dann kurz vorher sagt dass die personen lediglich auf der warteliste stehen, d.h. wahrscheinlich gar nicht fliegen werden. dies würde ja bedeutet dass alles unverbindlich wäre, d.h. eine flugreise wäre nicht planbar.

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Zusendung eines Reiseplanes ist keine Bestätigung, sondern lediglich die Information für den Kunden, dass seine gewünschte Reise reserviert ist - unabhängig davon, ob auf Warteliste bzw. Anfrage oder nicht. Es besteht ein Unterschied zwischen einer verbindlichen Reservierung und einer verbindlichen Bestätigung. Ist ein bißchen schwer zu erklären - aber ich versuchs mal anhand eines Beispiels:
Ein Kunde möchte einen Flug in die USA buchen. Das Reisebüro reserviert die Flüge von München via Chicago nach San Francisco und zurück. Auf dem Rückflug ist die Strecke Chicago-München für den gewünschten Tarif nur noch auf Warteliste buchbar. Die Buchung/Reservierung ist verbindlich getätigt worden und ein Reiseplan kann ausgedruckt werden. Der Status für die Wartelistenstrecke ist HL - alle anderen Strecken sind HK. Der Kunde kann seinen Reiseplan mitnehmen und von einer verbindlichen Reservierung ausgehen - aber noch nicht von einer Bestätigung! Erst wenn die Strecke Chicago-München ebenfalls den Status HK hat, kann eine schriftliche Bestätigung/Rechnung seitens des Reisebüros erfolgen. Wartelisten können oft wochenlang unbestätigt stehen. Das Reisebüro hat wenig bis gar keinen Einfluss auf diese Bestätigung, die seitens der Fluggesellschaft erfolgen muss.

Flugreisen sind durchaus planbar - zumindest dann, wenn alle Strecken HK sind. Wartelisten KANN ein Reisebüro nicht selbstständig bestätigen. Das Reisebüro hat lediglich die Reservierung bestätigt - nicht aber die Buchung!

Ich hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich machen können?!

lg
Julchen


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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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