Buchung bei ab in den Urlaub spezial

23. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lord-andree
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchung bei ab in den Urlaub spezial

Habe am 8. April eine Pauschalreise bei ab in den Urlaub Spezial gebucht. Nach der Buchung sollten noch Gepäcksgebühren von 284 € für zwei Personen anfallen. Nachdem ich telefonisch Rücksprache mit dem Reiseanbieter hielt. Sagte man mir dass die Reise noch nicht verbindlich gebucht wurde so lange keine Zahlungs Optionen erschienen sind. Für mich war die Reise somit auch nicht gebucht zumal ich keine Reisebestätigung erhalten habe. Am 15. April erhielt ich eine Zahlungserinnerung über 1014 € da ich die Reise angeblich verbindlich gebucht hätte. Natürlich habe ich sofort dieser Buchung widersprochen jedoch besteht man jetzt auf eine Stornierung und somit Kosten von über 700 €. Weiß jemand ob dies rechtlich vom Reiseveranstalter durchzusetzen ist. Wenn jemand schon Erfahrung in solchen Sachen hatte wäre schön um eine Information.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was genau hat man denn vom Anbieter so an Mitteilungen erhalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lord-andree
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur eine Mail heute auf meinen Widerspruch .
vielen Dank für Ihre E-Mail.

Sie haben am 08.04.17 über unsere Homepage Ihre gewünschte Reise gebucht. Sie haben die AGB Ihres Veranstalters akzeptiert, Ihre persönlichen Daten angegeben und mit dem Button "Jetzt Kaufen" die Buchung bestätigt. Somit ist die Buchung verbindlich eingegangen.
Danach erschien unverzüglich die Anzeige "Vielen Dank für Ihre verbindlichen Buchungsauftrag". Sie erhielten an Ihre angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Bestätigungsmail mit allen gebuchten Daten.
Im nächsten Schritt werden dann die Zahlungsdaten erfasst.

Ihren gültigen Rücktrittsauftrag haben wir erhalten. Wir werden Ihren gebuchten Aufenthalt am 25.04.17 (11 Uhr) zu den Gebühren des Reiseveranstalters stornieren, wenn Sie uns nicht schriftlich oder telefonisch (+49 (0)341/ 6505080135 ) informieren, dass Sie die Reise wie gebucht antreten möchten. Nach Ablauf der Frist und ohne einen entsprechenden Widerspruch, werden wir Ihnen die Rücktrittsbestätigung per Post/per E-Mail zustellen.

Als Kunde sind Sie berechtigt, gegen Entrichtung einer Rücktrittsgebühr, vom Vertrag zurückzutreten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Reisepreis Ihrer Buchung und ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verankert.

Die Rücktrittspauschale, die der Reiseveranstalter im Falle einer Stornierung fordert, beträgt aktuell am heutigen Tage 700,50 EUR.

Schreibfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten! Es gelten ausschließlich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Veranstalters hinterlegten Rücktrittspauschalen und Gebühren. Bitte beachten Sie, dass für Sonderangebote, Reisen mit Linien- und LowCostFlügen, Buchungen mit tagesaktuellen Flugpreisen, Eintrittskarten und Sonderleistungen unter Umständen gesonderte Bedingungen gelten.

Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.


Bei Fragen oder Problemen können Sie sich gern an uns wenden.

Viele Grüße aus Leipzig

vielen Dank für Ihre E-Mail.



Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf und geben Sie die Buchungsnummer aus dem Betreff bei jedem Kontakt mit uns an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.


Bei Fragen oder P

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben mit Sicherheit eine Pauschalreise gebucht, die beim Flug wahrscheinlich einer Billigflugairline keine Gepaeckbefoerderung inkludierte.

Diese Leistung (Gepaeck) musste als Zusaetz wahrscheinlich direkt bei der Airline gebucht werden.

Ich geh einmal davon aus das dieser Umstand auch den Ausschreibungen zu entnehmen ist.

Zitat:
...... Nachdem ich telefonisch Rücksprache mit dem Reiseanbieter hielt. Sagte man mir dass die Reise noch nicht verbindlich gebucht wurde so lange keine Zahlungs Optionen erschienen sind......

Das koennen Sie beweisen?

Leider ist es so, dass immer mehr Billigairlines sich den Gepaecktransport fuerstlich entlohnen lassen. Bucht man von vorn herein bei einer Nichtbilligairline, dann faellt man mit solchen Machenschaften nicht auf die Nase.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen