Hallo,
ich habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen mit folgenden angaben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 Km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 57 Km/h
Wir waren zu dem Zeitpunkt mit einem Firmenwagen unterwegs. Das Fahrzeug war auf meinen Namen ausgefasst. Deshalb war ich auch als Fahrer hinterlegt. Ich habe jedoch nicht wie sonst erst einen Anhörungsbogen bekommen (mit Foto usw.) sonder direkt ein Bußgeldbescheid. Da wir zu zweit mit diesem Fahrzeug unterwegs waren und es schon am 19.10.2011 war, weiß ich nicht mehr ob ich selbst oder der Kollege am Steuer saß.
Bisher kam immer ein Anhörungsbogen (zum teil mit Foto), und ein Verwarnungsgeld von bzw. 15 Eur.
Diesmal sind es aber 15,00 Eur Geldbuße + 20,00 Eur Kosten für das Verfahren + 3,50 Eur Auslagen. Sind 38,50 Eur für 7 Km/h zu schnell gefahren und dafür ist keine Foto und kein Anhörungsbogen dabei?
Wenn ich nun Einspruch einlege und ein Foto anfordere wird dann die Gebühren noch weiter steigen?
Vielen Dank für die Hilfe
Bußgeldbescheid ohne Anhörung
10. Januar 2012
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Frage vom 10. Januar 2012 | 18:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid ohne Anhörung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2012 | 18:14
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Das Verwarngeldangebot/ Anhörung ist vermutlich bei der Post verloren gegangen.
Auf eine Verwarnunggeldangebot hat man aber kein recht, die Behörde könnte gleich einen Bußgeldbescheid anfertigen.
Dir bleibt nur übrig zu zahlen, oder bei der Behörde anzurufen, ob Sie aus Kulanz zum Verwangelangebot zurückkehren, wenn du es gleich bezahlt.
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