Btmg ed verfahren

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb474631-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Btmg ed verfahren

Hallo,
Ich (20, weiblich) kam Sonntag Abend vom feiern und traf zufällig noch 'n Kumpel am bhf mit dem ich mich unterhalten hab und es kommen 2 polizisten um die ecke und schnurstracks auf uns zu...ausweiskontrolle (im Nachhinein ist mir aufgefallen er hat uns nicht mal seinen Ausweis gezeigt). ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun und hatte ehrlich gesagt richtig schiss. Nachdem er uns in die Augen geleuchtet hat, führte er eine taschenkontrolle durch und fand bei mir n halbes xtc teil. Er meinte es gibt jetzt zwei optionen: entweder ich lasse sie freiwillig in meine Wohnung oder er ruft den Staatsanwalt und kommt mit hunden. Ich total unter schock bin mit ihnen in meine Wohnung gefahren. Dort konfiszierte er noch bisschen Gras und 'n weiteres halbes xtc teil. Daraufhin meinte er wenn er merkt sich mein Gesicht und wenn er mich nochmal erwischt, schneidet er mir meine Haare und findet darin dann bestimmt alles außerdem folgte die übliche standpauke aber er meinte ich würde nochmal mit einem blauen Auge davon kommen weil ich kooperativ war, nur würde sich die Führerscheinstelle melden. So weit so gut. Heute, also nach 4 tagen, bekam ich einen Anruf in der schule von der kripo ich soll doch bitte nach der schule vorbeikommen. Ich fuhr also hin, keine Ahnung was mich erwartet. Erstmal wurde ich über meine rechte belehrt und er sprach den Sachverhalt Anklage wegen btmg auf sein Aufnahmegerät, danach meinte er, wir müssen jetzt ein erkennungsdienstliches verfahren machen. Also erstmal merkmale notiert, Fingerabdrücke etc und dann musste ich mich tatsächlich bis auf die Unterhose ausziehen und sie fotografierten jegliche tattoos und nippelpiercings. Ich ließ alles über mich ergehen frage mich aber durften sie das? Ich fühlte mich wie ein Schwerverbrecher...
Lief das alles mit rechten Dingen zu und war das ed verfahren nötig?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich ließ alles über mich ergehen frage mich aber durften sie das?


Wenn Du es freiwillig mitgemacht hast, grundsätzlich erst mal ja.

Wenn Du widersprochen hättest, hätte letztendlich ein Richter entscheiden müssen.

Zitat:
und war das ed verfahren nötig?


Aus Sicht der Polizei ist es "immer" nötig. Der Richter hätte es evtl.(!!) anders gesehen.

Zitat:
dann musste ich mich tatsächlich bis auf die Unterhose ausziehen und sie fotografierten jegliche tattoos und nippelpiercings.


Die Fotos hat aber schon eine weibliche Polizistin gemacht, oder ?? (weil Du oben was von "er" schriebst)

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#2
 Von 
fb474631-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt es war mein erster Kontakt mit der Polizei und wusste nicht dass ich das verweigern kann. Wie kann ich beantragen dass das nun gelöscht wird? Habe gerade viel gelesen dass solche ed Maßnahme eigentlich nur bei Gefährdung von Wiederholungstäter gemacht wird was bei mir nun wirklich nicht der Fall ist.
Und die nackten fotos hat dann natürlich eine Frau gemacht, der Polizist ist dabei vor die Tür!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

"N halbes xtc" und dann gleich eine Hausdurchsuchung? Wo war das, Bayern?

Wieviel Bargeld hatten Sie dabei?

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#4
 Von 
fb474631-86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bayern.
Bargeld hatte ich nicht mal 5 Euro dabei, zu hause auch nicht mehr. Hätte ihn wohl den Staatsanwalt rufen sollen aber ich hatte in dem Moment so angst weil er mir einfach mit Hunden gedroht hat

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, dann wäre die Hunde halt gekommen, wenn der Staatsanwalt, bzw. Richter zugestimmt hätte.

Jetzt läßt sich das ganze nur noch auf dem gerichtlichen Weg angreifen (davon läßt sich die Zeit/Hausdurchsuchung aber auch nicht mehr zurückdrehen) und ohne anwaltliche Hilfe hast Du da keine Chance.

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#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, der Zug ist praktisch abgefahren und ohne erfahrenen Anwalt kaum zu korrigieren, aber selbst mit Anwalt nur sehr limitiert.

Frage 1: Möglicherweise hast Du beim ED etwas unterschrieben? Hast Du das komplett gelesen?

Frage 2: Hast Du während Deiner Zeit bei der Polizei, speziell beim ED, über Deinen Fall als solchen gesprochen? Gerade junge und polizeiunerfahrene Delinquenten sind während der ED-Maßnahme enorm gestresst (was man durch penibles Dokumentieren von Tattoos, Piercings, Narben usw. gut in die Länge ziehen und damit den wirksamen Stresspegel noch verstärken kann), so dass sie im Adrenalinrausch gerne nebenbei ein wenig "plaudern". Während der Delinquent dies unbewusst in die Kategorie "Plauderei" einordnet es ist das mitnichten, sondern landet wenn verwertbar direkt in der Ermittlungsakte. Und ggf. auch in der Akte der Führerscheinstelle. Das könnte Deinen Fall von der Auflage eines ärztlichen Gutachtens direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis mit verpflichtender MPU befördern.

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