Btmg Cannabis u Zubereitung beschuldigt Autofahren

23. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
FelixB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)
Btmg Cannabis u Zubereitung beschuldigt Autofahren

Guten Abend ,
ich habe folgendes Problem. Ich wurde mit Freunden vor ca 1 1/2 Monaten von der Kriminalpolizei durch Zufall kontrolliert. Bei mir wurden ca 0.3g gefunden. Nachgewogen oder unterschreiben musste ich nichts.
Vor einigen Tagen kam Post von der Polizei dass ich einen Äußerungsbogen ausfüllen soll.
Wenn ich jetzt beim Autofahren durch Zufall kontrolliert werde, und meine Personalien durchgegeben werden kann es sein das sie mich nach einem Urintest fragen ?
Wenn ja, ist das erlaubt ohne jegliche Hinweise?
Weil das Verfahren noch nicht durch ist, gibt es trotzdem die Möglichkeit mich wegen sowas zu einem Test zu zwingen?
Lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich jetzt beim Autofahren durch Zufall kontrolliert werde, und meine Personalien durchgegeben werden kann es sein das sie mich nach einem Urintest fragen ?


Natürlich

Zitat:
Wenn ja, ist das erlaubt ohne jegliche Hinweise?


Was ist erlaubt? Zu fragen? Natürlich !
Im Übrigen ist ein BTM-Eintrag ein -erster- Hinweis.

Abgesehen davon ist man ja nicht gezwungen, an dem Urintest "teilzunehmen" (...hätte ich jetzt fast gesagt :devil: )

Zitat:
Weil das Verfahren noch nicht durch ist, gibt es trotzdem die Möglichkeit mich wegen sowas zu einem Test zu zwingen?


Zu einem Urintest kann einen niemand zwingen. Egal was mit dem Verfahren ist.

Zu einer Blutentnahme kann der Richter oder -bei Gefahr im Verzuge- die Polizei einen zwingen, wenn es einen Verdacht auf eine entsprechende Owi oder Straftat gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wobei ein BtM-Eintrag alleine noch keine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle rechtfertigt.
Kommen zum BtM-Eintrag noch weitere Aspekte hinzu, dann schon.

Ein "der sieht aus, als ob er gekifft hätte und hat schon einen btM-Eintrag" reicht in der Praxis aus, um die richterliche Erlaubnis für eine (zwangsweise) Blutentnahme durchzusetzen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Wobei ein BtM-Eintrag alleine noch keine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle rechtfertigt.


Ist klar. Deswegen auch das "erster"...

Zitat:
Ein "der sieht aus, als ob er gekifft hätte und hat schon einen btM-Eintrag" reicht in der Praxis aus, um die richterliche Erlaubnis für eine (zwangsweise) Blutentnahme durchzusetzen.


Genau

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FelixB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn ich aber zu dem Zeitpunkt der spontanen Kontrolle vollkommen normal aussehe können Sie mich nicht mitnehmen?
Bzw haben sie außer meinens btms nicht was einen richterlichen bluttest bewilligt ?

Zitat (von drkabo):
Wobei ein BtM-Eintrag alleine noch keine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle rechtfertigt.
Kommen zum BtM-Eintrag noch weitere Aspekte hinzu, dann schon.
Ein "der sieht aus, als ob er gekifft hätte und hat schon einen btM-Eintrag" reicht in der Praxis aus, um die richterliche Erlaubnis für eine (zwangsweise) Blutentnahme durchzusetzen.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich aber zu dem Zeitpunkt der spontanen Kontrolle vollkommen normal aussehe können Sie mich nicht mitnehmen?

Die Reflexe der Pupillen könnten nicht normal sein ...

Das reicht dann schon.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Oder eine auffällige/unsichere Fahrweise

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich aber zu dem Zeitpunkt der spontanen Kontrolle vollkommen normal aussehe können Sie mich nicht mitnehmen?
Bzw haben sie außer meinens btms nicht was einen richterlichen bluttest bewilligt ?

Theorie: Man braucht einen Grund für einen Bluttest.
Praxis: Wenn der kontrollierende Polizist einen Bluttest will, dan findet er einen Grund, mit dem er den Richter überzeugen kann. Und wenn der Polizist dem Richter erzählt "der sieht so aus, als ob er gekifft hat", dann bekommt er die richterliche Bewilligung - selbt wenn der BtM-Eintrag nicht wäre. Die Vorschrift mit der richterlichen Erlaubnis ist eine Farce, weshalb es auch Bestrebungen gibt, sie ganz abzuschaffen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Praxis: Wenn der kontrollierende Polizist einen Bluttest will, dan findet er einen Grund, mit dem er den Richter überzeugen kann. Und wenn der Polizist dem Richter erzählt "der sieht so aus, als ob er gekifft hat", dann bekommt er die richterliche Bewilligung - selbt wenn der BtM-Eintrag nicht wäre.

Korrekt. Und praktischerweise gibt es dann ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit BTM im Straßenverkehr in der Vorgangsverwaltung. Bei der nächsten Kontrolle tauchen zwei Vorgängen auf, und dann --- naja, den Rest kann man sich denken :-)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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