Btm Beihilfe

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
1bebii1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Btm Beihilfe

Hallo an alle,

Ich hätte da mal eine Frage und zwar ob das begleiten des eigenen Freundes mit dem Fahrzeug eine Beihilfe Handlung ist, wenn er jemand anderen Betäubungsmittel aushändigt?
Ich habe schon viele Rechtssprechungen des BGH verfolgt wo es heisst psychische Beihilfe und das ein tatenloses dabei sein auch Beihilfe sein kann, jedoch muss es den Tatbestand erleichtert oder gefördert haben. Auch was von geistiger Unterstützung welches den Täter zum Ausdruck gebracht werden muss.

Mein Freund ist mittlerweile im Gefängnis, auch schon verurteilt. Mir wird vorgeworfen das ich bei mehreren Fahrten dabei war, wobei ich fast immer Auto sitzen bleiben musste während mein Freund ausgestiegen ist und sich mit seinem Abnehmer getroffen hat. Ich wusste zum Beispiel auch nie wann er sich mit jemanden trifft und was und wieviel er übergibt. Es war so das wir zum Beispiel beim Einkaufen oder Essen waren und er dann einfach -ohne es mir zu sagen- iwo am Weg mit dem anderen was ausgemacht hat. Mittlerweile kämpf ich mich da schon 1,5 Jahre durch, mein Anwalt sagt das es laut Akte keine Beihilfe ist.
Aber der Staatsanwalt hat jetzt trotzdem eine Anklage erhoben vor dem Landgericht, es wird auch in der Anklageschrift das Feld der Mutmaßungen betreten, also keine festen Umstände oder ähnliches. Es heißt es wäre Beihilfe wg Btm in nicht geringer Menge schließlich hätten wir uns beide eine Einnahmequelle von nicht unerheblichen Umfang anlegen wollen und das mein Freund die Betäubungsmittel mit meinem Wissen und Wollen übergeben hat.

Auf der einen Seite mein Anwalt, der mir seit über einem Jahr sagt das es keine Beihilfe ist, auf der anderen Seite der Staatsanwalt der sagt Beihilfe. Was ist denn hier genau die Sachlage?

Wie lange hat ein Richter im Durchschnitt Zeit was das Zwischenverfahren betrifft, also das er entscheidet ob er eine Verhandlung eröffnet oder nicht?

Hat nicht jeder Bürger auch das Recht das seine Rechtssache in einem angemessenen Zeitraum behandelt wird? Zumal die Haupttäter schon bald ein Jahr verurteilt sind und bei mir ja in dem Sinn nix war.

Wäre für ein paar Tipps und Antworten sehr dankbar.

Liebe Grüsse

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10 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

"Auf der einen Seite mein Anwalt, der mir seit über einem Jahr sagt das es keine Beihilfe ist, auf der anderen Seite der Staatsanwalt der sagt Beihilfe. Was ist denn hier genau die Sachlage?" Nachdem sich also zwei Juristen, die die jeweilige Akte kennen, sich darüber nicht einig werden, soll das irgendwer hier im Forum beurteilen können? Das ist arg unrealistisch...

"Wie lange hat ein Richter im Durchschnitt Zeit was das Zwischenverfahren betrifft, also das er entscheidet ob er eine Verhandlung eröffnet oder nicht?" So viel Zeit, wie er sich läßt. Anders gesagt - die Frage ist völlig sinnfrei. Und falls die Frage lauten sollte, wieviel Zeit er im Durchschnitt braucht, kann man nur antworten, daß es darüber todsicher keine Statistiken gibt.

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#2
 Von 
1bebii1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, aber ich weiß ja nicht ob es da keinen gesetzlichen Rahmen gibt, mein Anwalt hatte beispielsweise nur einen Monat Zeit sich zu äußern.

Ich meine eher ob ein "nur begleiten" im Regelfall Beihilfe ist?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Auf der einen Seite mein Anwalt, der mir seit über einem Jahr sagt das es keine Beihilfe ist, auf der anderen Seite der Staatsanwalt der sagt Beihilfe. Was ist denn hier genau die Sachlage?


Wenn eine Sachlage immer von anfang an klar wäre, bräuchte man keine Gerichtsverhandlungen mehr.

Die StA sieht es halt so, die Verteidigung anders. Das ist nichts ungewöhnliches in Strafverfahren. Den Spruch: "2 Juristen = 3 Meinungen" hast Du sicher auch schon mal gehört.

Zitat:

Ich hätte da mal eine Frage und zwar ob das begleiten des eigenen Freundes mit dem Fahrzeug eine Beihilfe Handlung ist, wenn er jemand anderen Betäubungsmittel aushändigt?


Kann sein, kann auch nicht sein. Das wird im Rahmen einer HV anhand der genauen Umstände des konkreten Falles zu bewerten sein.

Zitat:
Wie lange hat ein Richter im Durchschnitt Zeit was das Zwischenverfahren betrifft, also das er entscheidet ob er eine Verhandlung eröffnet oder nicht?


Dafür gibt es keine besondere Frist. Einen "Durchschnitt einer Frist" natürl. erst Recht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Sie haben doch oben zitiert, was laut BGH Beihilfe ist. Und ansonsten kann ja das "einfach nur begleiten" auch strittig sein. Daß Ihr Anwalt sagt, es sei keine Beihilfe, heißt ja auch nicht viel - würde er das Gegenteil sagen, bräuchten sie ihn ja nicht, weil die Verurteilung dann quasi feststünde.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Ich meine eher ob ein "nur begleiten" im Regelfall Beihilfe ist?


Das läßt sich pauschal nicht beantworten - auch nicht im Regelfall.

Auch "nur begeleiten" kann Beihilfe sein, wenn ich mir einen 2,10m Mann zur Begleitung mitnehme, damit die Kundschaft -alleine durch dessen Anwesenheit- nicht auf dumme Ideen kommt, und der Begleiter weiß, dass er diese "Aufgabe" hat.

Dein Anwalt hat ja in der Akte offenbar gute Argumente gefunden, die Beihilfe aus dem Weg zu räumen. Mehr als Dein Anwalt mit Akteneinsicht können wir hier -ohne Akteneinsicht- logischerweise auch nicht sagen. Und ein "in der Regel" gibt es in solchen Fällen nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

"Sorry, aber ich weiß ja nicht ob es da keinen gesetzlichen Rahmen gibt, mein Anwalt hatte beispielsweise nur einen Monat Zeit zu antworten" Gäbe es diese Monatsfrist nicht, könnte man als Anwalt ein Verfahren endlos hinauszögern. Aber für das Gericht gibt es keinen Rahmen (abgesehen von der Verjährung des Tatvorwurfs natürlich).

-- Editiert von muemmel am 27.03.2015 14:33

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#7
 Von 
1bebii1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Es gab ja für mich ursprünglich anfangs auch einen Haftbefehl, dieser würde aber sofort wieder aufgehoben weil sogar der Belastungszeuge bei der Hauptverhandlung ausgesagt hat das ich damit nix zu tun hatte und auch keine Hilfe geleistet habe. Von da an haben wir ständig auf die Einstellung gewartet was das Verfahren gegen mich betrifft und jetzt Einhaltes Jahr später kommt eine Anklageschrift mit genau den Punkten aus dem Haftbefehl wo eig. Alle Punkte aufgehoben wurden.
In der Akte steht fast nur über meinen Freund was drinnen, zu mir heißt es nur das ich mit den Geschäften nix zu tun hatte, aber ein paar mal im Auto gesessen habe, ansonsten gibts nix dazu. Mein Freund ist eher der zwei Meter grosse Typ und ich die kleine zierliche Frau mit 50 kg ;)

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

"Es gab ja für mich ursprünglich anfangs auch einen Haftbefehl, dieser würde aber sofort wieder aufgehoben weil sogar der Belastungszeuge bei der Hauptverhandlung ausgesagt hat das ich damit nix zu tun hatte und auch keine Hilfe geleistet habe." Aha - Sie wurden also verhaftet und es fand SOFORT eine Hauptverhandlung statt. Wer soll denn das glauben?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
1bebii1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß ja nicht warum Sie sowas sagen, aber es war so. Das erste halbe Jahr wo mein Freund schon verhaftet war wurde ich in Ruhe gelassen, am Tag seiner Verhaftung konnte ich nach ein paar Stunden von der Polizei nach Hause fahren.bis Sie auf einmal mit dem Haftbefehl vor der Tür standen. Dieser wurde dann am gleichen Tag außer Vollzug gegen Auflagen gesetzt. Und wenige Wochen danach war die Hauptverhandlung von meinem Freund wo auch der Zeuge ausgesagt hat. Kurze Zeit später bekam ich Post bzw einen Beschluss wo der damalige Haftrichter den Haftbefehl bezüglich Beihilfe aufgehoben hat.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun ja - das ist schon wieder eine andere Geschichte: Sie wurden verhaftet, und es gab NICHT SOFORT eine Verhandlung. Vermutlich haben Sie es vorher einfach unglücklich ausgedrückt...

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