Brüderlein und Schwesterlein, dringende Frage

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)
Brüderlein und Schwesterlein, dringende Frage

Hallo,
folgendes ist passiert:
Der Bruder meiner Frau lebte in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit seinem Freund ( ja, er war schw...l ). Die beiden waren keine sog. Lebenspartnerschaft eingegangen. Nach dem Ableben des Bruders hat sein Freund alles was da war bekommen, meine Frau hat erst heute davon erfahren. Hat nun meine Frau einen Erbanspruch gegenüber ihrem leiblichen Bruder? Gibt es da nicht auch sowas wie eine Pflichtteilsregelung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Gab es ein Testament zugunsten des Freundes? Falls ja, könnte er wirksam zum Erben eingesetzt worden sein. Ein Pflichtteilsanspruch besteht dann nicht, weil es diesen nur für direkte Abkömmlinge bzw. -falls keine Kinder da- für die Eltern gibt.

Gibt es aber kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach werden die Eltern Deiner Frau Alleinerbe. Falls die Eltern nicht mehr leben, geht die Erbfolge weiter auf die Geschwister, also in diesem Fall auf Deine Frau. Falls es keine weiteren Geschwister gibt, wäre sie Alleinerbin und hat einen entsprechenden Anspruch auf das Vermögen des Bruders.

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"justice"

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#2
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)

Der Bruder meiner Frau,war Zeit seines Lebens älteren, gebrechlichen Mensche, wenn Sie alleinstehend waren immer eine große Hilfe. Auf diese Weise wurde er dann beim Ableben dieser Leute auch oft reichlich bedacht! Er küpmmerte sich nicht um arme ältere Leute, seine Gunst erhielten ausnahmslos besser betuchte. Ich hatte das ein oder ander mal Streit mit Ihm und warf ihm dabei seine Erbschleicherei vor, denn um die eigenen Eltern hat er sich nie gekümmert ( gabs halt nichts zu erben ).
Er hat es immerhin mit seiner Erbschleicherei auf knapp 26 Eigentumswohnungen und ich glaub 7 Mehrfamilienhäuser gebracht!

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Justice,
selbst mit Testament sind doch die Eltern/Geschwister pflichtteilberechtigt, wenn keine leiblichen Kinder da sind, oder sehe ich das falsch?
Wenn die Eltern noch leben sollten die einen Erbschein beantragen, sonst die Schwester.
Moralisch gesehen beteiligt sie sich dann ja allerdings an der Erbschleicherei ihres Bruders (finanziellen Rahm abschöpfen obwohl vorher der moralische Zeigefinger gezeigt wurde.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

@sika
Nur Eltern sind pflichtteilsberechtigt. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Es kommt also darauf an, ob es ein Testament gab, oder nicht.

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

und die eltern auch nur dann, wenn es keine direkten Abkömmlinge gibt. Ansonsten siehe oben..

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"justice"

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