Hallo liebe Forumsgemeinde,
angenommen folgender Fall:
Eine Eigentumswohnung für eine Wohnung ist grundbuchamtlich wie folgt eingetragen A: 25 %, B: 25 %, C: 50 %.
Der Hausverwalter erstellt - wie jedes Jahr - Jahresabrechnungen mit so groben Fehlern, dass diese immer wieder gerichtlich angefochten werden müssen und auch aufgehoben werden.
Nun klagte für die Bruchteilsgemeinschaft mal A, dann C, jetzt wieder A.
Jetzt ist C ausgezogen (in eine andere Stadt) und will mit der Eigentumswohnung nichts mehr zu tun haben. Nur mit Mühe konnte C bewogen werden, die monatlich fälligen hälftigen Nebenkosten zu tragen. (§ 745 BGB
ff)
An den Kosten der von A eingereichten Anfechtungsklage will sich C überhaupt nicht beteiligen, trotz Zahlungsaufforderung durch A und B. Alle Bruchteilseigentümer (A,B,C) haben auf der Eigentümerversammlung
bei Beschlussfassung zur Gültigkeit der Jahresabrechnung mit "Nein" gestimmt. C hat sogar die ungerechtfertigten Kosten auf der ETV moniert, will sich jetzt aber aus der Affäre ziehen.
Die Paragrafen zur Bruchteilsgemeinschaft §§ 741 BGB
ff sehen m.E. jedoch nur eine Mehrheitsentscheidung für die Bruchteilseigentümer vor oder eben Entscheidungen nach ordnungsgemäßer Verwaltung (und / oder billigem Ermessen? )
Da A und B für 50 % Eigentümeranteile stehen und C auch für 50 %, wie kann man die Pattsitutation untereinander lösen bzw.
wie kann man C (mit welcher Argumentation) der Kosten habhaft werden ?
Ist für die Klage auf Erstattung der verauslagten Prozesskosten (von A und B bezahlt) das WEG-Gericht des Bezirks zuständig, wo das Objekt ist oder das (normale) Zivilgericht des (neuen) Wohnorts des C ?
Eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft will keiner der Beteiligten, aber es kann ja nicht sein, dass A und B sich nun um die (unberechtigt) hohen Abrechnungen kümmern sollen und C bei Prozessgewinn alle zuviel bezahlten Wohngeldanteile zurückerhält, ohne einen eigenen Anteil am Prozessrisiko zu tragen.
Sicherlich könnte C sagen, "ich will doch nicht klagen" "soll doch der A (und B) dann alles auf eigene Kappe nehmen"
Wie kann man denn hier zu einer Lösung kommen und was würde in so einem Fall die richterliche Tendenz sein.
Schon traurig, dass man als ursprünglich Dreiergemeinschaft einer Wohnung einer zerstrittenen Eigentümergemeinschaft angehört und sich dann auch noch untereinander streiten muss.
Für konstruktive Vorschläge vielen Dank.
Bruchteilseigentum , Streit, Kostentragung Anfechtungsklage
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 20:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Bruchteilseigentum , Streit, Kostentragung Anfechtungsklage
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 21:17
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
Das sehe ich aber sehr einfach. A. u. B. übernehmen das Prozess Risiko und C verzichtet auf sein Forderungsanteil.
#2
Antwort vom 9. Januar 2017 | 14:26
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Die Antwort ist nicht zielführend, da keine Einigung in der Hinsicht möglich.
Also weiß keiner, wie diegerichtlichen Wege sind.?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2017 | 17:31
Von
Status: Schüler (306 Beiträge, 40x hilfreich)
ZitatDie Antwort ist nicht zielführend, da keine Einigung in der Hinsicht möglich. :
Also weiß keiner, wie diegerichtlichen Wege sind.?
50% ist keine Mehrheit, also können sie nicht klagen.
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