Bruchteilseigentum , Streit, Kostentragung Anfechtungsklage

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
talkinghead
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Bruchteilseigentum , Streit, Kostentragung Anfechtungsklage

Hallo liebe Forumsgemeinde,

angenommen folgender Fall:
Eine Eigentumswohnung für eine Wohnung ist grundbuchamtlich wie folgt eingetragen A: 25 %, B: 25 %, C: 50 %.
Der Hausverwalter erstellt - wie jedes Jahr - Jahresabrechnungen mit so groben Fehlern, dass diese immer wieder gerichtlich angefochten werden müssen und auch aufgehoben werden.
Nun klagte für die Bruchteilsgemeinschaft mal A, dann C, jetzt wieder A.
Jetzt ist C ausgezogen (in eine andere Stadt) und will mit der Eigentumswohnung nichts mehr zu tun haben. Nur mit Mühe konnte C bewogen werden, die monatlich fälligen hälftigen Nebenkosten zu tragen. (§ 745 BGB ff)
An den Kosten der von A eingereichten Anfechtungsklage will sich C überhaupt nicht beteiligen, trotz Zahlungsaufforderung durch A und B. Alle Bruchteilseigentümer (A,B,C) haben auf der Eigentümerversammlung bei Beschlussfassung zur Gültigkeit der Jahresabrechnung mit "Nein" gestimmt. C hat sogar die ungerechtfertigten Kosten auf der ETV moniert, will sich jetzt aber aus der Affäre ziehen.

Die Paragrafen zur Bruchteilsgemeinschaft §§ 741 BGB ff sehen m.E. jedoch nur eine Mehrheitsentscheidung für die Bruchteilseigentümer vor oder eben Entscheidungen nach ordnungsgemäßer Verwaltung (und / oder billigem Ermessen? )
Da A und B für 50 % Eigentümeranteile stehen und C auch für 50 %, wie kann man die Pattsitutation untereinander lösen bzw.
wie kann man C (mit welcher Argumentation) der Kosten habhaft werden ?

Ist für die Klage auf Erstattung der verauslagten Prozesskosten (von A und B bezahlt) das WEG-Gericht des Bezirks zuständig, wo das Objekt ist oder das (normale) Zivilgericht des (neuen) Wohnorts des C ?
Eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft will keiner der Beteiligten, aber es kann ja nicht sein, dass A und B sich nun um die (unberechtigt) hohen Abrechnungen kümmern sollen und C bei Prozessgewinn alle zuviel bezahlten Wohngeldanteile zurückerhält, ohne einen eigenen Anteil am Prozessrisiko zu tragen.

Sicherlich könnte C sagen, "ich will doch nicht klagen" "soll doch der A (und B) dann alles auf eigene Kappe nehmen"
Wie kann man denn hier zu einer Lösung kommen und was würde in so einem Fall die richterliche Tendenz sein.
Schon traurig, dass man als ursprünglich Dreiergemeinschaft einer Wohnung einer zerstrittenen Eigentümergemeinschaft angehört und sich dann auch noch untereinander streiten muss.

Für konstruktive Vorschläge vielen Dank.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Das sehe ich aber sehr einfach. A. u. B. übernehmen das Prozess Risiko und C verzichtet auf sein Forderungsanteil.

Signatur:

Gruß Investmentclub

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
talkinghead
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Antwort ist nicht zielführend, da keine Einigung in der Hinsicht möglich.
Also weiß keiner, wie diegerichtlichen Wege sind.?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von talkinghead):
Die Antwort ist nicht zielführend, da keine Einigung in der Hinsicht möglich.
Also weiß keiner, wie diegerichtlichen Wege sind.?

50% ist keine Mehrheit, also können sie nicht klagen.

Signatur:

Gruß Investmentclub

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen