Brennstoff gestohlen, wer Zahlt ?

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Brennstoff gestohlen, wer Zahlt ?

Peron A wohnt mit 3 Anderen Mietparteien in einen Haus, dies wird mit Öl beheizt und auch für Warmwasser wird Öl benötigt. Das Öl wurde vor kurzen aufgefüllt (Gut 300 Liter)
Ein paar Wochen Später gibt es Kein Warm Wasser und die Heizung Funktioniert auch nicht, wie sich herausstellte wurde das Heizöl gestohlen (Klappe am Haus mit 4 Kant Schlüssel). Der Vermieter Stellt Anzeige gegen unbekannt, und lässt das Öl sofort nachfüllen (+ Aufschlag für die schnelle Einzel Lieferung) In der Nebenkosten Abrechnung werden diese Kosten (Nochmalige Nachfüllung fast 300 Liter unter den Mietern aufgeteilt. Ist das Rechtens? müssen die Mieter für das gestohlene öl zahlen ?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Welche offizielle Stelle hat denn den Diebstahl festgestellt und verifiziert?
Wie viel wurde denn überhaupt gestohlen?



Mehrfmilienhaus, 300 Liter Öl, davon dann ein paar Wochen Heizung und Warmwasser versorgt - da würde ich sagen es wurde schlicht verbraucht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich denke nicht, dass hier überhaupt etwas gestohlen wurde! 300 Liter gehen ganz schnell durch einen Brenner durch. Du redest hier von ein paar Wochen in einem Haus mit 4 Parteien!!! Ich rechne jetzt mal !!!extremst!!! sparsam: 10 Liter pro Tag = 30 Tage heizen = 4 Wochen.
Es ist aktuell ja nicht wirklich warm draußen.

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#3
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei fand spuren des diebastahls, dies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet. ich habe nochmals nachgeschaut (auf der Abrechnung) sorry war ein fehelr meiner seits es waren 3000 Lieter !

-- Editiert von Darween1991 am 17.11.2017 14:27

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#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ist Problem des Vermieters. Abgerechnet werden können ohnehin nur die Verbrauchskosten, nicht die addierten Tankbefüllungen. Falls das nicht mehr zweifelsfrei festzustellen ist, ist zu schätzen.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

§ 2 BetrKV regelt, welche Kosten über die Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind. Im Absatz 4 findet sich die relevante Passage:

Zitat:
die Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung


Verbrauchte Brennstoffe finden sich darunter, gestohlende nicht. Daher sind die Kosten meiner Meinung nach nicht über die Nebenkosten umlegbar. Wobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
dies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet.

Hoffentlich hat er da keinen Rechenfehler drin.



Zitat (von Darween1991):
sorry war ein fehelr meiner seits es waren 3000 Lieter !

Ok, das ist dann schon realistischer.



Wenn was gestohlen wird, das dem Vermieter gehört, dann ist das das Problem des Vermieters. Der Mieter muss nur das verbrauchte zahlen. Was gestohlen wurde, kann nicht verbraucht worden sein.

Die gestohlene Menge hat daher nichts auf der Abrechnung zu suchen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde.


Eher wieviel in der Zeit bis zum Diebstahl gestohlen wurde, nun steht ja das Heizöl auf Null, anzunehmen, wenn kein Warmwasser oder Heizung funktioniert. Sieht man aufgrund der Nachfüllmenge.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Auch nach meiner Auffassung müssen die Mieter nicht das gestohlene Öl zahlen. Den Aufschlag für die Schnelllieferung müssen sie nach meiner Einschätzung jedoch zahlen, da das Kosten für verbrauchtes Öl sind.

Die Menge des gestohlenen Öls muss geschätzt werden. Dazu kann man natürlich einen Vergleich mit dem Vorjahr machen.

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von cauchy):
Wobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde.


Eher wieviel in der Zeit bis zum Diebstahl gestohlen wurde, nun steht ja das Heizöl auf Null, anzunehmen, wenn kein Warmwasser
oder Heizung funktioniert. Sieht man aufgrund der Nachfüllmenge.


Korrektur: ..in der Zeit bis zum Diebstahl verbraucht wurde.Der Rest wurde möglicherweise gestohlen,ist anzunehmen wenn keine Heizung noch Warmwasser zur Verfügung steht. Nachfüllmenge beachten.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

1000 Ltr Heizoel ~~ ein qm², oder um es plastisch auszudrücken eine dieser gartengitterboxen voll, oder um es noch plastischer auszurücken 50 Kanister a 20 Ltr.

Bei 3000 Liter dann alles mal 3.

Vor einigen Jahren musste ich mal zwecks Tanksanierung rund 400 Ltr. abpumpen lassen, das dauerte rund 1 Std. durch den Profi.

Das mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben.

Berry

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Das Öl wurde vor kurzen aufgefüllt (Gut 3.000 Liter)


So eine Menge Öl ist nicht so einfach zu klauen. Entweder braucht man einen Tanklaster, Möbelwagen oder viele Kleinwagen für diese Menge Kanister (= 150 Kanister á 20 Liter).

In einen Golf gehen vielleicht 5 Kanister in den Kofferraum, gut seien wir großzügig und gehen wir von einem leeren Golf aus. Da bekommt man vielleicht 15 Kanister reingestapelt. Der Golf hat dann aber schon eine ziemlich gute Straßenlage.

Bei 15 Kanister pro Golf bräuchte man 10 leer geräumte Golfs oder müsste 10x fahren.

Alles in Allem verursacht das einen ganze Menge Lärm und das hat keine der vier Parteien mitbekommen? Kaum zu glauben.

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben.

Ja, so was kann man in der Menge bestimmt nicht einfach abpumpen. Eine Bohrmaschinenpumpe mit dem üblichen 1/2 Zoll Schlauch schafft wenn sie ansaugen muss vielleicht gerade mal 500 ltr, wenn die Angabe max 3000l/h ist.
Zitat (von Sir Berry):
Vor einigen Jahren musste ich mal zwecks Tanksanierung rund 400 Ltr. abpumpen lassen, das dauerte rund 1 Std. durch den Profi.

Und der hat bestimmt einen Stromanschluss für die Bohrmaschine benötigt.
Mit Akkuschrauber und der geringeren Drehzahl und Leistung vergehen für 3000l locker 12 Stunden oder mehr., da die Akus immer wieder schlapp machen. Und das soll im Haus keiner bemerkt haben?
Dazu mal den Abtransport, ganz ohne Beteiligung einer der dort wohnenden Parteien, die Geschichte hört sich nach Russland oder sonst ein fernes Land an.
Zitat (von Darween1991):
Die Polizei fand spuren des diebastahls, dies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet.

Auch das ist eine Milchmädchenrechnung, 2017 war der Winter viel kälter als die Vorjahre. Die Polizei fand welche Spuren denn überhaupt?
Nö manche ist nicht einfach Glaubhaft, keiner der Mieter soll eine Pumpe gehört haben, welche einige Stunden gelaufen ist?
Über den Tankstutzen geht auch kein größerer Schlauch als 1/2 Zoll rein, also ist die ganze Geschichte schon mehr als Abenteuerlich.

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#13
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das stimmt wohl, aber es war der VM der den Mietern die Räuberpistole zum bezahlen aufgetischt hat.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das stimmt wohl, aber es war der VM der den Mietern die Räuberpistole zum bezahlen aufgetischt hat.

Signatur:

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben.


Genau mein Gedanke beim Lesen des Eröffnungspostes. Mit Kanistern nicht zuschaffen und mit Lkw nicht unbemerkt. Hier scheint der VM evtl etwas viel Fantasie für die Erklärungsnot gehabt zu haben. Zusätzliche Betankung geht mE zu Lasten des VM.

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Das ist aber für die Mieter auch völlig egal. Das Öl ist futsch. Und das 3000l in ein paar Wochen verbraucht werden ist nicht glaubhaft. Da hilft auch kein Hinweis auf einen kalten Winter 2017, wenn die 3000l im Zeitraum Okt/Nov 2017 verschwunden sind. Die Fehlmenge ist daher vom Vermieter zu bezahlen und zwar unabhängig davon, was der wahre Grund für den Diebstahl bzw. das Verschwinden war.

Denkbar wäre ja schließlich auch, dass der Vermieter von Heizöllieferanten betrogen wurde und der gar kein (oder nur wenig Öl) geliefert hat.

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#17
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,

wie kommt mann drauf, dass 3000 L gestohlen wurden? Steht das so in der Abrechnung drin? Hat der Vermieter diese vom Gesamtverbrauch abgezogen? Hat Polizei ggf. NUR den versuchten Diebstahl gemeldet (wegen Ölspuren, Aufbruch etc.?)
Oder wird hier Anfangs- und Endbestand als Diebstahl deklariert? Waren im Vorjahr Abrechnungsjahr und Nutzungsjahr identisch - also komplette Jahr gemietet oder mitten im Jahr eingezogen und somit 1/3 der Heizkosten verbraucht?
Bei einer Neuanschffung von Kessel, wird oft altöl unter 1000 l einfach mitentsorgt. Das bekommt aber der Mieter gar nicht mit, da neuer Anfangsbestand. PS: Rest (=Endbestand) ist gleichzeitig Anfangsbestand für Folgejahr, ddaraus ergibt sich der Verbrauch: AB+Lieferung/en-EB=V.

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