Peron A wohnt mit 3 Anderen Mietparteien in einen Haus, dies wird mit Öl beheizt und auch für Warmwasser wird Öl benötigt. Das Öl wurde vor kurzen aufgefüllt (Gut 300 Liter)
Ein paar Wochen Später gibt es Kein Warm Wasser und die Heizung Funktioniert auch nicht, wie sich herausstellte wurde das Heizöl gestohlen (Klappe am Haus mit 4 Kant Schlüssel). Der Vermieter Stellt Anzeige gegen unbekannt, und lässt das Öl sofort nachfüllen (+ Aufschlag für die schnelle Einzel Lieferung) In der Nebenkosten Abrechnung werden diese Kosten (Nochmalige Nachfüllung fast 300 Liter unter den Mietern aufgeteilt. Ist das Rechtens? müssen die Mieter für das gestohlene öl zahlen ?
Brennstoff gestohlen, wer Zahlt ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Welche offizielle Stelle hat denn den Diebstahl festgestellt und verifiziert?
Wie viel wurde denn überhaupt gestohlen?
Mehrfmilienhaus, 300 Liter Öl, davon dann ein paar Wochen Heizung und Warmwasser versorgt - da würde ich sagen es wurde schlicht verbraucht.
Ich denke nicht, dass hier überhaupt etwas gestohlen wurde! 300 Liter gehen ganz schnell durch einen Brenner durch. Du redest hier von ein paar Wochen in einem Haus mit 4 Parteien!!! Ich rechne jetzt mal !!!extremst!!! sparsam: 10 Liter pro Tag = 30 Tage heizen = 4 Wochen.
Es ist aktuell ja nicht wirklich warm draußen.
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Die Polizei fand spuren des diebastahls, dies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet. ich habe nochmals nachgeschaut (auf der Abrechnung) sorry war ein fehelr meiner seits es waren 3000 Lieter !
-- Editiert von Darween1991 am 17.11.2017 14:27
Ist Problem des Vermieters. Abgerechnet werden können ohnehin nur die Verbrauchskosten, nicht die addierten Tankbefüllungen. Falls das nicht mehr zweifelsfrei festzustellen ist, ist zu schätzen.
§ 2 BetrKV regelt, welche Kosten über die Betriebskosten auf den Mieter umlegbar sind. Im Absatz 4 findet sich die relevante Passage:
Zitat:die Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
Verbrauchte Brennstoffe finden sich darunter, gestohlende nicht. Daher sind die Kosten meiner Meinung nach nicht über die Nebenkosten umlegbar. Wobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde.
Zitatdies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet. :
Hoffentlich hat er da keinen Rechenfehler drin.
Zitatsorry war ein fehelr meiner seits es waren 3000 Lieter ! :
Ok, das ist dann schon realistischer.
Wenn was gestohlen wird, das dem Vermieter gehört, dann ist das das Problem des Vermieters. Der Mieter muss nur das verbrauchte zahlen. Was gestohlen wurde, kann nicht verbraucht worden sein.
Die gestohlene Menge hat daher nichts auf der Abrechnung zu suchen.
ZitatWobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde. :
Eher wieviel in der Zeit bis zum Diebstahl gestohlen wurde, nun steht ja das Heizöl auf Null, anzunehmen, wenn kein Warmwasser oder Heizung funktioniert. Sieht man aufgrund der Nachfüllmenge.
Auch nach meiner Auffassung müssen die Mieter nicht das gestohlene Öl zahlen. Den Aufschlag für die Schnelllieferung müssen sie nach meiner Einschätzung jedoch zahlen, da das Kosten für verbrauchtes Öl sind.
Die Menge des gestohlenen Öls muss geschätzt werden. Dazu kann man natürlich einen Vergleich mit dem Vorjahr machen.
Zitat:ZitatWobei man natürlich irgendwie abschätzen muss, wieviel denn nun wirklich gestohlen wurde. :
Eher wieviel in der Zeit bis zum Diebstahl gestohlen wurde, nun steht ja das Heizöl auf Null, anzunehmen, wenn kein Warmwasser
oder Heizung funktioniert. Sieht man aufgrund der Nachfüllmenge.
Korrektur: ..in der Zeit bis zum Diebstahl verbraucht wurde.Der Rest wurde möglicherweise gestohlen,ist anzunehmen wenn keine Heizung noch Warmwasser zur Verfügung steht. Nachfüllmenge beachten.
1000 Ltr Heizoel ~~ ein qm², oder um es plastisch auszudrücken eine dieser gartengitterboxen voll, oder um es noch plastischer auszurücken 50 Kanister a 20 Ltr.
Bei 3000 Liter dann alles mal 3.
Vor einigen Jahren musste ich mal zwecks Tanksanierung rund 400 Ltr. abpumpen lassen, das dauerte rund 1 Std. durch den Profi.
Das mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben.
Berry
ZitatDas Öl wurde vor kurzen aufgefüllt (Gut 3.000 Liter) :
So eine Menge Öl ist nicht so einfach zu klauen. Entweder braucht man einen Tanklaster, Möbelwagen oder viele Kleinwagen für diese Menge Kanister (= 150 Kanister á 20 Liter).
In einen Golf gehen vielleicht 5 Kanister in den Kofferraum, gut seien wir großzügig und gehen wir von einem leeren Golf aus. Da bekommt man vielleicht 15 Kanister reingestapelt. Der Golf hat dann aber schon eine ziemlich gute Straßenlage.
Bei 15 Kanister pro Golf bräuchte man 10 leer geräumte Golfs oder müsste 10x fahren.
Alles in Allem verursacht das einen ganze Menge Lärm und das hat keine der vier Parteien mitbekommen? Kaum zu glauben.
ZitatDas mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben. :
Ja, so was kann man in der Menge bestimmt nicht einfach abpumpen. Eine Bohrmaschinenpumpe mit dem üblichen 1/2 Zoll Schlauch schafft wenn sie ansaugen muss vielleicht gerade mal 500 ltr, wenn die Angabe max 3000l/h ist.
ZitatVor einigen Jahren musste ich mal zwecks Tanksanierung rund 400 Ltr. abpumpen lassen, das dauerte rund 1 Std. durch den Profi. :
Und der hat bestimmt einen Stromanschluss für die Bohrmaschine benötigt.
Mit Akkuschrauber und der geringeren Drehzahl und Leistung vergehen für 3000l locker 12 Stunden oder mehr., da die Akus immer wieder schlapp machen. Und das soll im Haus keiner bemerkt haben?
Dazu mal den Abtransport, ganz ohne Beteiligung einer der dort wohnenden Parteien, die Geschichte hört sich nach Russland oder sonst ein fernes Land an.
ZitatDie Polizei fand spuren des diebastahls, dies Menge wurde vom verbrauch der Jahre vom Viermieter ausgerchnet. :
Auch das ist eine Milchmädchenrechnung, 2017 war der Winter viel kälter als die Vorjahre. Die Polizei fand welche Spuren denn überhaupt?
Nö manche ist nicht einfach Glaubhaft, keiner der Mieter soll eine Pumpe gehört haben, welche einige Stunden gelaufen ist?
Über den Tankstutzen geht auch kein größerer Schlauch als 1/2 Zoll rein, also ist die ganze Geschichte schon mehr als Abenteuerlich.
Das stimmt wohl, aber es war der VM der den Mietern die Räuberpistole zum bezahlen aufgetischt hat.
Das stimmt wohl, aber es war der VM der den Mietern die Räuberpistole zum bezahlen aufgetischt hat.
ZitatDas mal ein paar Liter Heizoel abgezweigt werden, ok, aber ein unbemerkter Diebstahl von bis zu 3000 Litern, mag zumindest ich nicht so recht glauben. :
Genau mein Gedanke beim Lesen des Eröffnungspostes. Mit Kanistern nicht zuschaffen und mit Lkw nicht unbemerkt. Hier scheint der VM evtl etwas viel Fantasie für die Erklärungsnot gehabt zu haben. Zusätzliche Betankung geht mE zu Lasten des VM.
Das ist aber für die Mieter auch völlig egal. Das Öl ist futsch. Und das 3000l in ein paar Wochen verbraucht werden ist nicht glaubhaft. Da hilft auch kein Hinweis auf einen kalten Winter 2017, wenn die 3000l im Zeitraum Okt/Nov 2017 verschwunden sind. Die Fehlmenge ist daher vom Vermieter zu bezahlen und zwar unabhängig davon, was der wahre Grund für den Diebstahl bzw. das Verschwinden war.
Denkbar wäre ja schließlich auch, dass der Vermieter von Heizöllieferanten betrogen wurde und der gar kein (oder nur wenig Öl) geliefert hat.
Hallo,
wie kommt mann drauf, dass 3000 L gestohlen wurden? Steht das so in der Abrechnung drin? Hat der Vermieter diese vom Gesamtverbrauch abgezogen? Hat Polizei ggf. NUR den versuchten Diebstahl gemeldet (wegen Ölspuren, Aufbruch etc.?)
Oder wird hier Anfangs- und Endbestand als Diebstahl deklariert? Waren im Vorjahr Abrechnungsjahr und Nutzungsjahr identisch - also komplette Jahr gemietet oder mitten im Jahr eingezogen und somit 1/3 der Heizkosten verbraucht?
Bei einer Neuanschffung von Kessel, wird oft altöl unter 1000 l einfach mitentsorgt. Das bekommt aber der Mieter gar nicht mit, da neuer Anfangsbestand. PS: Rest (=Endbestand) ist gleichzeitig Anfangsbestand für Folgejahr, ddaraus ergibt sich der Verbrauch: AB+Lieferung/en-EB=V.
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