Bremsen defekt

15. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
UliF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)
Bremsen defekt

Hallo Rechtsexperten,

anfang März habe ich in Frankreich von dem deutschen Campingplatzbesitzer einen IVECO Zeta, als WoMo umgebaut und in Deutschland zugelassen, gekauft. Der Kaufvertag lautete:
Wie gesehen und probegefahren und Ausschluß jeglicher Haftung.
Nach 3 Wochen fing die rechte Vorderradbremse an zu qualmen. In die Werkstatt. Dort wurde festgestellt, dass beide Bremscheiben gerissen, die Bremsen total fest waren und der Bremsflüssigkeitsbehälter tropfte (war mit Silikon o.ä. abgedichtet). der letzte TÜV war Aug. 2002. Kosten der Reparatur 2.500.-EUR. Kann ich in diesem Falle den Verkäufer haftbar machen??
Bitte um schnelle Antwort. Es eilt......


Grüße von einem frustrierten Uli

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Du könntest den Verkäufer aufgrund des wohl wirksamen Gewährleistungsauschlusses nur "haftbar" machen, wenn Du ihm nachweisen kannst, dass er vorhandene Mängel arglistig verschwiegen hat.
Das wird bei den Bremsscheiben sehr schwierig werden, weil die ja auch in den 3 Wochen gerissen sein können - genauso bei dem undichten Bremsflüssigkeitsbehälter - wenn er schon beim Kauf getropft hätte, hättest Du es ja gemerkt - die vielleicht nicht ganz fachgerechte Rep. ist ihm wohl nicht vorwerfbar.

Viel Erfolg
MCNeubert

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
UliF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo MCNeubert,


mit den Bremsscheiben habe ich wahrscheinlich Pech. Was mir allerdings nicht 'in die Birne' will, dass das Fahrzeug mit diesen Bremsen im Aug. 2002 TÜV bekommen hat.
Das der Bremsflüssigkeitsbehälter getropft hat konnte ich leider nicht feststellen, da es bei der Besichtigung und Abholung geregnet hat und das Fahrzueg auf einem nicht asphaltierten Weg stand. Mit Sicherheit, was ich auch noch machen werde, wird die Polizei, wenn sie die Bilder sieht, sagen, dass sie das Fahrzeug sofort stillgelegt hätten.


Mit freundlichen Grüßen Uli

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Uli,

dem TÜV ist da wahrscheinlich nix vorzuwerfen. Die prüfen ja nur, ob die Bremsen in dem Zeitpunkt ausreichend funktionieren. Die prüfen aber nicht, ob die Bremse auch noch die nächsten 500 km hält - d.h. man kann durchaus durch den TÜV kommen, obwohl die Bremsscheiben ganz kurz vor der Verschleißgrenze sind. Gerissene Bremsscheiben hätten die aber auch bemerken müssen - aber die können ja auch zwischen Aug. 02 und März 03 gerissen sein.
Warum willst Du denn jetzt mit dem Wagen zur Polizei - wenn die den stillegen, dann hast Du doch die Probleme?

Gruß
MCNeubert

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
UliF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo MCNeubert,

keine Bange, mit dem Fahrzeug wollte ich nicht zur Polizei, sondern nur mit den geschossenen Bildern... :-)))
Obwohl ich auch mit dem Fahrzeug zu Polizei hätte fahren können, da der Schaden ja schon repariert ist (die alten Teile habe ich allerdings komplett ).
Was den TÜV betrifft: ich kann mir nicht helfen irgend was 'ist faul im Staate Dänemark'. Der Meister der Werkstatt (LKW-Werkstatt) hat jedenfalls gesagt, dass das kein Schaden ist, der von der Überführung (ca. 170Km + noch ca. 70 von mir gefahrene Km) ist. der Schaden ist schon älteren Datums. Auf jeden Fall werde ich alles dran setzen um dem Verkäufer ans Bein zu p.......

Grüße Uli und allen ein frohes Ostereier suchen

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
UliF
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich war am Wochenende bei der Polizei. Nachdem ich die, von mir gemachten Bilder gezeigt habe, bakam ich zur Antwort, dass sie das Fahrzeug ohne Wenn und Aber sofort stillgelegt hätten.



Grüße Uli

2x Hilfreiche Antwort

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