Bremsen

26. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gisela Müller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bremsen

Vor drei Monaten haben wir ein 2 Jahre altes Auto (46.000 km) gekauft. Der Händler hatte uns beim Kauf zugesichert, dass noch eine Inspektion gemacht würde. Vor 4 Tagen fing das Auto an, beim Bremsen seltsame Geräusche zu machen. Heute morgen kam der Wagen in die Werkstatt, und es stellte sich heraus, dass die Bremsen vorne total abgefahren sind.

Dazu muss ich noch erklären, dass der Händler in Oberhausen, wo wir den Wagen gekauft haben, Ende Oktober geschlossen hat. Reparaturen würden aber in der Werkstatt in Duisburg (die gehört dem Sohn) übernommen. Auf die Frage nach der Garantie haben sie dann erst mal gestutzt, nachgeprüft und festgestellt, dass das Auto wirklich erst vor 3 Monaten verkauft wurde, die Bremsen damals also schon nicht mehr in Ordnung waren. Jetzt haben sie uns angeboten, dass sie 50 % der Rechnung übernehmen und wir die andere Hälfte.

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist. Wenn ich ein Auto von einem Händler kaufe, vertraue ich darauf, dass er wirklich die Inspektion (wie zugesagt) macht und dabei feststellt, ob Mängel an den Bremsen sind. Das kann ja wohl nicht der Fall gewesen sein. In der jetzigen Werkstatt haben sie uns erst gar nicht mehr den Wagen herausgeben wollen, weil er in diesem Zustand nicht fahrtüchtig ist.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Wirklich die Hälfte der Kosten übernehmen?
Über schnelle Antworten würde ich mir sehr freuen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Persönlich würde ich das Angebot annehmen. Wenn man bedenkt, dass es sich bei Bremsen um ein Verschleißteil handelt, die ja auch nicht unbedingt von einer Gewährleistung erfasst wurden. So mancher Händler würde sich möglicherweise hier ganz aus der Verantwortung stehlen wollen. Außerdem übernimmt hier offensichtlich ohnehin jemand anderes die "Verantwortung" was er möglicherweise gar nicht müsste. Nicht zu vergessen, dass ein Gebrauchtfahrzeug in den seltendsten Fällen neue Bremsbeläge hat, sie jetzt aber welche erhalten und dafür "nur" 50 % der Kosten zahlen. Etwas anders würde der Fall liegen, wenn Ihnen neue Bremsen vertraglich zugesichert waren. Aus Sicht des Händlers, der ja eine "fremde Rechnung" zu 50 % trägt, finde ich es deshalb auch ganz in Ordnung, da er selbst so eine Reparatur in der eigenen Werkstatt sowohl von der Arbeitsleistung als auch von den Ersatzteilen für ihn billiger erledigen könnte.
Also, auch wenn ihr Ärger über das frühe Auftreten von "Verschleisserscheinungen" verständlich ist, so finde ich doch, dass man ihnen hier vernünftig entgegenkommt.

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