Auf einer Hofanlage stehen 6 Häuser. Alle 6 Parteien haben ein Wegerecht auf einem Weg , der einem völlig Fremden gehört. Bisher hat bei jedem Verkauf ( es war reichlich Fluktuation in den letzten 10 Jahren) das Wegerecht Mitgewechselt. Die Notare haben das gemacht. Keiner von den Eigentümern kennt den Besitzer des Weges. Das war bisher auch irgendwie nicht nötig. Nun hat einer der Eigentümer sein Grundstück geteilt und möchte dieses an eine 7. Partei veräußern. Muss jetzt der Eigentümer des Weges dazu um Erlaubnis gefragt werden? Oder kann das einfach so gemacht werden? Selbstverständlich sind alle Wegerechte korrekt im Grundbuch eingetragen
Braucht man für ein weiteres Wegerecht das Einverständnis des Eigentümers?
17. August 2017
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Frage vom 17. August 2017 | 20:54
Von
Status: Praktikant (618 Beiträge, 185x hilfreich)
Braucht man für ein weiteres Wegerecht das Einverständnis des Eigentümers?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 17. August 2017 | 21:08
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Muss jetzt der Eigentümer des Weges dazu um Erlaubnis gefragt werden?
Nein. Das auf dem Grundstück eingetragene Wohnungsrecht wird bei der Teilung automatisch mitübertragen.
Und jetzt?
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