Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wenn jemand auf seiner Homepage nur Gratisartikel (Kugelschreiber, Radiergummi, Streichhölzer und so´n Kleinkram)anbietet, muß er dann AGB und Widerrufsbelehrung veröffentlichen? Er verschenkt alle Atikel weil er ein Sammler dieser Dinge ist, seine Sammlung komplett auflösen und anderen Menschen einfach eine Freude machen möchte. So deklariert der Besitzer der Seite seine Großzügigkeit.
An Portokosten möchte er 3,50 Euro haben.
Wie sieht in diesem Fall die gesetzliche Lage aus?
Gruß
Braucht man bei Gratisartikel AGB und Widerrufsbelehrung?
27. Januar 2008
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Frage vom 27. Januar 2008 | 21:12
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 23x hilfreich)
Braucht man bei Gratisartikel AGB und Widerrufsbelehrung?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2008 | 11:15
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
AGB muss überhaupt niemand haben. Auch ein Riesen-Versandunternehmen mit 1.000.000€ Umsatz muss keine AGB haben.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 28. Januar 2008 | 12:49
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
... und ohne gewerbliches Handeln muß man auch kein Widerrufsrecht gewähren und insbesondere über keines belehren.
Und jetzt?
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