Brandstiftung ?!?

5. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
castilla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandstiftung ?!?

hallo,

ich bin gerade ein wenig evrzweifelt, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...

gestern ist meine wohnung ausgebrannt (was an sich ja schon ärgerlich genug ist), nun hat das gutachten der polizei ergeben, dass mit 95%iger wahrscheinlichkeit mein heizstrahler daran schuld war...
eigentlich ist der schon seit über einem monat ausgeschaltet bzw. der stecker steck nicht mehr in der steckdose, gestern morgen funktionierte mein telefon nicht und ich stellte fest, dass ich versehendlich den stecker herausgezogen hatte, dann habe ich ihn wieder eingesteckt, des telefon ging wieder, und bin zur arbeit und da bekam ich dann den anruf, dass es bei mir brennen würde...
inzwischen frage ich mich, ob ich vielleicht, den stecker des heizstrahlers auch wieder mit in die steckdose gesteckt habe... wenn die polizei recht hat, dann muss es ja wohl so gewesen sein....
ehrlich gesagt, bin ich völlig durcheinander und weiß nichts mehr...

nun aber meine frage:
a) was kann mir im schlimmsten fall passieren
b) ist es sinnvoll, dass ich mir einen anwalt nehme, da der beamte bei der polizei mir sagte, dass gegen mich wegen brandstiftung ermittelt wird
c) soll ich bei der polizei das, was ich euch eben geschildert habe so zu protokoll geben
d) was ist der unterschied zwischen fahlässiger und grob fahrlässiger brandstiftung? (meine versicherung sagt, bei grob fahlässiger brandstiftung bzw. im falle einer verurteilung zahlen sie nicht)

*urgh*
vielleicht weiß ja jemand von euch weiter, ich bin gerade leicht am verzeifeln...

castilla

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Olaf Matlach
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, das mit Ihrer Wohnung tut mir natürlich sehr leid. Da Sie aber von einer Versicherung schreiben, gehe ich davon aus, daß zumindest der materielle Schaden ausgeglichen werden kann. Das man Ihnen in dieser Sache den Vorwurf auch nur der fahrlässigen Brandstiftung machen kann, kann ich mir nicht vorstellen. So wie Sie die Sache schildern, war Ihr Heizstrahler gar nicht angeschlossen, wie sollte er die Ursache des Brandes sein? Um Ihre Frage nach Ihrer Einlassung bei der Polizei zu beantworten, kann ich Ihnen nur raten sich einen Anwalt zu nehmen, dem Sie die Sache noch einmal persönlich erklären sollten. Der Sachverhalt muß hier direkt mit Ihnen durchgesprochen werden, damit keine Nachteile für Sie aus einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung entstehen können. Wie Sie selbst geschrieben haben geht es hier nicht nur um die mögliche strafrechtliche Verurteilung sondern insbesondere auch um deren Folgen, nämlich den Eintritt der Hausratversicherung.
Also mein Tip: in einem Fall wie Ihrem auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen.

Viele Grüße
Rechtsanwalt Olaf Matlach

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

a) Im schlimmsten Fall könnten die Ermittlungen ergeben, daß der Brand vorsätzlich (absichtlich) oder grob fahrlässig gestiftet wurde, was eine strafrechtliche Ahndung sowie den Verlust des Versicherungsschutzes zu Folge hätte.

b) Angesichts der hohen Strafandrohung für Brandstiftung (gemeingefährlich) und den zivilrechtlichen Folgen, ist die Einschaltung eines RA dringend geboten.
Eine Aussage bei der Polizei sollte erst Erfolgen, nachdem über Akteneinsicht die genauen Umstände und Ursachen für den Brand bekannt sind.

c) siehe b). Auch bei der Versicherung sollte zunächsteinmal eine reine Schadensmeldung erfolgen. Wenn Sie ehrlich sind, können Sie zu den möglichen Brandursachen im Moment nichts sagen.

d) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Bei schwerwiegenden Sorgfaltspflichtverstößen spricht man von grober Fahrlässigkeit.
Wann diese anzunehmen ist, läßt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf einer Prüfung des Einzelfalls. So ist z.B. nicht jedes Brennenlassen eines Kerzengestecks grob fahrlässig, sondern erst bei längerer Unbeobachtetheit/Abwesenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#3
 Von 
castilla
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo - ich weiß ja nicht, ob es von interesse ist, aber das verfahren ist eingestellt und die versicherung hat überwiesen
*freu*

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Gratuliere!
Happy Happy - Joy Joy! :) :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

:) =

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#6
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

:) =

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Richi27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich stehe vor einem riesigen Problem, vielleicht kann mir ja jemand einen guten Tip oder Rat geben.
Im Frühjahr 2006 ist einer unserer Kellerräume in einem gemieteten 2-Familienhaus vollkommen ausgebrannt. Die Kripo hat ermittelt und die Gutachter haben sich die Tür in die Hand gegeben. Keiner der Gutachter konnte die genaue Brandursache (lt. Angaben der Kripo) ausmachen. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren eingestellt, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Meine Versicherung weigert sich nun zu zahlen, da weder das Türschloß beschädigt ist oder ein Fenster eingeschlagen wurde. Allerdings war ein Fenster im Keller gekippt. Die Versicherung zahlt nun nicht und unterstellt uns Eigenbrandstiftung und hat uns den Vertrag gekündigt. Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet. Habe allerdings erst nächste Woche den Termin.
Kann mir jemand sonst vielleicht noch einen Rat geben?
Gruß Richi

-----------------
"Richi"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

Da die strafrechtliche Ermittlung vom Tisch ist, posten Sie mal bei Versicherungsrecht!

Gruß, L.

0x Hilfreiche Antwort

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