Guten Tag,
dadurch das ich hier neu bin, wusste ich nicht genau zu welchem Thema mein Anliegen am besten passt. Aber ich denke Gewerberecht steht dem noch am nächsten.
Ich stelle mir schon seit längerem eine eigentlich einfache Frage, aber eine Antwort zu finden gestaltet sich doch recht schwierig.
Wenn in einem Gebäude eine Brandmeldeanlage installiert ist, mit einer direkten Anbindung zur der zuständigen Leitstelle, müssen dies rote Druckknopfmelder sein. Bei jedem dieser Druckknopfmelder muss ein Schild angebracht werden
(nach ISO 7010 & ASR A1.3), dies muss rot sein.
Nun gibt es auch lediglich einen Hausalarm, diese Druckknopfmelder sind demnach blau. Diese haben keine direkte Anbindung zu einer Leitstelle, sondern stellen nur einen internen Alarm bereit.
Nun die eigentliche Kernfrage: Muss die Beschilderung in diesem Fall auch blau sein? Oder zählt rot ebenfalls. Und wo kann man eine bezügliche Niederschrift einsehen?
Denn ich bin der Meinung einen Hausalarm mit roter Beschilderung könnte den anschein erwecken, das automatisch die zuständige Feuerwehr alarmiert wird, was bei einer aufgeschalteten Brandmeldeanlage (roter Druckknopfmelder) auch üblich ist, doch dies ist bei einem Hausalarm nicht der Fall.
Ich hoffe es ist einigermaßen Verständlich formuliert
Mit freundlichen Grüßen Aloysius
Brandschutzbeschilderung
2. Oktober 2017
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Frage vom 2. Oktober 2017 | 18:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandschutzbeschilderung
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2017 | 15:58
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4200x hilfreich)
Man muss wissen, um was für eine Anlage es sich handelt.
Eine Brandmeldeanlage ist es schon mal nicht.
Ist es eine Hausalarmanlage (HAA), ist die anzuwendende Norm die BHE-Richtlinie für HAA (Typ A oder B)
Ist es eine Gefahrenwarnanlage (GWA), ist die DIN V VDE V 0826-1 einschlägig.
ZitatMuss die Beschilderung in diesem Fall auch blau sein? :
In der Regel ist die Beschriftung weiß auf dunklem Grund, oder schwarz auf weißem Grund.
-- Editiert von spatenklopper am 04.10.2017 16:00
#2
Antwort vom 5. Oktober 2017 | 20:50
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatBei jedem dieser Druckknopfmelder muss ein Schild angebracht werden :
(nach ISO 7010 & ASR A1.3), dies muss rot sein.
Nö, dafür gibt es die DIN VDS 14675 oder eben die EN 54, entweder das brennende Haus oder eben der Schriftzug Feuerwehr.
Im weiteren zählt was die TAB der Feuerwehr vor Ort vorschreibt.
ZitatUnd wo kann man eine bezügliche Niederschrift einsehen? :
In der VDS 14675
ZitatIch hoffe es ist einigermaßen Verständlich formuliert :
Nö, total durcheinander.
Ersten gibt es ein Branschutzgutachten und an das hat sich der Betreiber eines Gebäude zu richten, Abweichungen vom Brandschutzgutachten haben zur Folge die Baugenehmigung ist hinfällig.
Zweitens ist Voraussetzung das die Rettungs- und Fluchtwege entsprechend DIN EN 1838 und der VDE DIN 0108.
So und da weiteres den Rahmen eines Forum um Rechtsfragen sprengen würde, das ist keine Sache für den Laien, man sollte sich entsprechend mit den Fachleuten wie Brandschutzgutacher und Fachplaner für Gebäudetechnik beraten lassen.
ZitatIst es eine Hausalarmanlage (HAA), ist die anzuwendende Norm die BHE-Richtlinie für HAA (Typ A oder B) :
Ist es eine Gefahrenwarnanlage (GWA), ist die DIN V VDE V 0826-1 einschlägig.
Eine BMA fällt unter die VDE 0833 Teil 3, welche allerdings unzureichend ist. Der BHE ist nicht anerkannte Regel der Technik.
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 09:27
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatEine BMA fällt unter die VDE 0833 Teil 3 :
Um die BMA geht es hier ja nicht, es geht um die interne Alarmierung.
#4
Antwort vom 6. Oktober 2017 | 13:50
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatUm die BMA geht es hier ja nicht, es geht um die interne Alarmierung. :
Genau diese ist unter 0833 Teil unter 6.3.3 zu finden.
Zudem sollte man im Normentext der 0826 mal das Vorwort beachten:
Zitat:Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (z. B. DIN 14675, DIN VDE 0833), die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird.
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