Ist es gesetzlich vorgeschrieben, in einem Altbau nachträglich für eine Feuerschutztür zur Garage und eine Feuerschutzwand zum Nachbarhaus zu sorgen.
Bärline
Brandschutz im Altbau
Verbaut?
Verbaut?
Wie alt ist denn der Altbau?
Ein nachträgliches einziehen einer Wand ist ja schwer möglich, wenn beide Häuser stehen.
Ist es bautechnisch denn möglich, die Tür zur Garage zu bauen?
Das Haus ist von 1929.Man müßte die gegenwärtige Tür durch eine Brandschutztür ersetzen (kein Normmaß). Eine Notwendigkeit besteht nicht, da in der Garage weder Benzinkanister noch ähnliches gelagert wird und sie nur als Stellplatz eines Autos dient.Es geht mir nur um die rechtliche Seite, ob eine Brandschutztür vorgeschrieben ist.
Bärline
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Ich kenne es so, dass dem Eigentümer solche Dinge nur aufgelegt werden, wenn es normal vertretbar wäre.
Die Brandschutztür zur Garage (Auto enthält Benzin!) wäre aus Eigenschutz eine Überlegung wert.
quote:
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, in einem Altbau nachträglich für eine Feuerschutztür zur Garage und eine Feuerschutzwand zum Nachbarhaus zu sorgen.
Die Brandschutzvorschriften sind in der LBO (Landesbauordnung) des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Das örtliche Bauamt erteilt hierzu Auskünfte.
Eine Feuerschutzwand ist keine gemauerte zusätzliche Wand sondern besteht aus einer auf der Fassade aufgebrachten feuerhemmenden Dämmung. Diese muss nur erfolgen, wenn vorgeschriebene Mindestabstände zum Nachbargebäude gem. Brandschutzverordnung unterschritten werden - je dichter dran desto höher muss die Feuerschutzklasse der Dämmung sein.
Problematisch wird es, wenn das Haus direkt auf der Grenze steht und durch die Dämmung z.B. 10 cm aufs Nachbargrundstück ragen würde.
Feuerhemmende Türen lassen sich in jedem gut sortierten Baustoffhandel (NICHT Baumarkt!) auf Maß bestellen und kosten auch nicht wesentlich mehr als Standardmaß.
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