Bonusrückzahlung Kündigung

16. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
bopjadi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonusrückzahlung Kündigung

Hallo Forumsmitglieder,
ich habe mal eine Frage. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel , die besagt, dass ich bei einer Arbeitsverhältnisbeendigung vor dem 01.10. im laufenden Jahr bzw 01.04 im folgenden Jahr einen gezahlten Bonus zurückgeben müsste. Ich habe dazu 2 Fragen:
1. Ist so eine Klausel überhaupt wirksam, kann man die anfechten?
2. In meinem Fall wurde mit die zugrundeliegende Bonusvereinbarung für 2017 erst im Oktober 2017 vorgelegt. Nichtdestrotrotz habe ich auf Basis dieser Vereinbarung Leistung erbracht, die mich zu einer Bonuszahlungen berechtigten. Ausgezahlt wurde dies aber erst in 2018. Hinischtlich meiner ersten Frage. Befinden ich mich nun im laufenden Jahr (Zahlung 2018) oder im folgenen Jahr (Bonusvereinbarung für das Jahr 2017)?

Danke und Gruss
Björn

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von bopjadi):
1. Ist so eine Klausel überhaupt wirksam, kann man die anfechten?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt ganz auf den Wortlaut an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Findet die Auszahlung der Boni zwei mal im Jahr statt?

0x Hilfreiche Antwort

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