Bohrlöcher in Fliesen - Wie viele sind vertretbar?

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
CEngel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bohrlöcher in Fliesen - Wie viele sind vertretbar?

Guten Tag,

angenommen ein Mietobjekt: freistehendes Haus, Altbau, frisch saniert. Es gibt zwei Bäder, bis unter die Decke gefliest, und eine Küche mit einem ca. 4qm großen Fliesenspiegel.

In den Bädern sind außer Handtuchhaltern neben den Waschbecken und Toilettenpapierrollen keine Gegenstände im Mietobjekt installiert. Es gibt keine Kücheneinrichtung im Mietobjekt.

Angenommen der nach der Sanierung erst beziehende Mieter bringt selber die allgemein notwendigen Gegenstände (in der Küche: Arbeitsplatte, Halter für den Mixer usw., in den Bädern: Badehandtuchhalter bei der Dusche , Ablagebord, Spiegelschrank, Medizinschrank, Wäschespinne über der Badewanne usw.) an den Wänden an und bohrt zu diesem Zwecke Dübellöcher zumeist in die Fuge.

Wie viele Bohrlöcher sind vertretbar? Welchen Durchmesser dürfen die Löcher haben?

Kann beim Auszug des Mieters die Anzahl von insgesamt 52 Bohrlöchern (50 in die Fuge, 2 mitten in die Fliese) vom Vermieter beanstandet werden? Kann ihre Größe (Durchmesser zwischen 5 und 8mm) beanstandet werden? Kann der Vermieter den Austausch sämtlicher Fliesen (ca. 50 Stück), die durch die in die Fuge gesetzten Bohrlöcher an der Kante angebohrt sind, verlangen? Ist der Mieter verpflichtet, nur Dübellöcher eines Durchmessers zu bohren, die in die Fuge passen (Fugenbreite: Bad = 4mm, Küche = 5 mm) und die Fliese nicht verletzen?

Mir freundlichem Gruß,
Chrisian Engel


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"Dr. Christian Engel
Aachen"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

was heisst "angenommen" es sei der Fall?
Schildere doch mal, was bei dir, falls es dich
betrifft, die Situation ist.

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#2
 Von 
CEngel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Angenommen" ist so ein stilistisches Mittel. Wegen "Bitte formulieren Sie Ihre Frage so allgemein wie möglich (verzichten Sie auf konkretisierende Details), ..." u.s.w.

Tja,
der Vermieter hat bei der Übergabe am tatsächlich verlangt, dass wir 50 Fliesen austauschen. Er hätte sich erkundigt und wir hätten nicht das Recht, Dübellöcher zu bohren, um die genannten Einrichtungsgegenstände anzubringen... jedenfalls keine Löcher, die die Fliesen auch nur am Rand tangieren. Wir hätten ja beispielsweise für die Wäschespinne, für die wir eine Erlaubnis von ihm bekommen hatten, über der Badewanne (Fugenbreite 4mm) 3,5mm-Dübel (!!!) verwenden können. Er hätte sich erkundigt, die würden 50 kg das Stück tragen (PRUST! Man stelle sich mal die dazu passende Schraube vor).

Nebenbei bemerkt: das ganze Haus haben wir tip-top von Malern renovieren lassen! Es glänzt nur so. Und die Fliesenlöcher sind wie alle anderen Dübellöcher auch fein sauber verschlossen worden.

Gruß, Christian Engel.

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"Dr. Christian Engel
Aachen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie denn,
noch nie was von Tesa Powerstrips gehört ??
Also gängige Rechtssprechung beagt eigentlich, daß bei Auszug die Löcher zugegipst werden müssen. Wo allerdings die Grenze von "normalen" Dübellöchern (Anzahl und größe) zu zu viel liegt, daß ist schwer zu sagen.....

Gruß

Michael

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