Bohrloch in den Fußboden

3. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sledge.Hammer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bohrloch in den Fußboden

Guten Abend allerseits,
darf ich zur Befestigung einer Bodenschiene für eine Schiebetür, die ich zur Abtrennung einer Nische einbauen will, in den Fußboden meiner Mietwohnung bohren (etwa 4 6er Löcher)? Beim Bodenbelag handelt es sich um einen mindestens 10 Jahre alten PVC-Boden.
Vielen Dank im Voraus & beste Grüße

-- Editier von Sledge.Hammer am 03.10.2017 22:26

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sollten Sie das nicht Ihren Vermieter fragen? Was nutzt es, wenn wir großzügig "ja" sagen....

Grundsätzlich könnte man sagen, dass Sie dürfen, wenn Sie die Löcher beim Auszug wieder ordentlich schließen...

Und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben.

-- Editiert von fb367463-2 am 04.10.2017 04:07

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

ME dürfen Sie - es werden ja auch die Übergangsschienen meist durch Schrauben im Boden befestigt - , sie müssen Sie halt wieder zu machen, wenn Sie ausziehen.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
sie müssen Sie halt wieder zu machen, wenn Sie ausziehen.


4 Bohrlöcher im PVS unauffällig verschließen dürfte schwierig werden. Ich würde mit die Zustimmung des VM eiholen und eine Regelung bzgl. der Löcher treffen - alles schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
4 Bohrlöcher im PVS unauffällig verschließen dürfte schwierig werden. Ich würde mit die Zustimmung des VM eiholen und eine Regelung bzgl. der Löcher treffen - alles schriftlich.


Wo ist das schwierig? Und wer definiert unauffällig oder schreibt es vor? Sicherlich sollte man den VM vorher um Zustimmung bitten inkl. Regelung was mit den Löchern nach Auszug passiert und das auch schriftlich ... ich halte das jedoch für überflüssig, wenn der Mieter bei Auszug die Löcher wieder verschließt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sicherlich sollte man den VM vorher um Zustimmung bitten inkl. Regelung was mit den Löchern nach Auszug passiert und das auch schriftlich ... ich halte das jedoch für überflüssig, wenn der Mieter bei Auszug die Löcher wieder verschließt.


Wie kann man Löcher in einem PVC Bodenbelag so verschliessen, dass es nicht auffällt, bzw. man nicht als Nachmieter dieser Wohnung einen Mangel erkennen wollte.?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Wie kann man Löcher in einem PVC Bodenbelag so verschliessen, dass es nicht auffällt, bzw. man nicht als Nachmieter dieser Wohnung einen Mangel erkennen wollte.?


Es gibt viele Möglichkeiten Löcher zu verschließen, der Markt ist überflutet mit KunststoffkKits etc und welchen "Mangel" bitte sollte ein evtl. Nachmieter denn melden? Da wird dann im Protokoll vermerkt 4 kleine Löcher im PVC, welche mit Kunststoffkleber verschlossen wurden. Und? Wo ist das Problem`?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und? Wo ist das Problem`?

Feuchtigkeit welche leicht eindringen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Feuchtigkeit welche leicht eindringen kann.


Aha Feuchtigkeit dringt durch 4 kleine verschlossene Bohrlöcher, ne das kann ich jetzt nicht mehr ernst nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Sledge.Hammer):
darf ich zur Befestigung einer Bodenschiene für eine Schiebetür, die ich zur Abtrennung einer Nische einbauen will, in den Fußboden meiner Mietwohnung bohren (etwa 4 6er Löcher)?

Dürfen darf man das schon.
Was man dann auch darf, wäre für die daraus entstandenen Schäden (Löcher im Fußboden, getroffene Leitungen,...) zu haften.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sledge.Hammer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend allerseits und vielen Dank für die zumeist hilfreichen Antworten (auch wenn einige Antworten wohl eher der Verteidigung der Poleposition in der Bestenliste der fleißigsten Antworter dienen vgl. van Sell).
Ich spekulierte darauf zu erfahren, ob es aus irgendeinem Grund generell untersagt sei, in Fußböden zu bohren. Dass das Verschließen der enstandenen Löcher möglich ist, habe ich zuvor schon sichergestellt - wie schon von anderen Foristen angemerkt, exisitieren dafür geeignete Reparatursets. Ich bin Mieter beim größten privaten Vermieter Deutschlands, da werden Anfragen via E-Mail leider nur zögerlich beantwortet (und ob es dem Vermieter passt ist außerdem eine andere Frage, als die nach der Legalität).
Ich denke, ich kann mit dem Risiko leben.
Besten Gruß und Dank

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Unterm Strich: Wenn es dir gelingt, alles wieder in den Urzustand zu bringen, kannst du machen was du willst.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Sledge.Hammer):
Ich spekulierte darauf zu erfahren, ob es aus irgendeinem Grund generell untersagt sei, in Fußböden zu bohren.


Warum liest man im Mietvertrag nicht nach ? Dort steht alles drin. Jede Vermietungsgesellschaft hat andere Vertragsbedingungen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum liest man im Mietvertrag nicht nach ?
Weil der oft sehr parteiisch ist und nicht unbedingt die Rechtslage wiedergibt.

Zum Thema: Die Rechtsprechung ist sich einig, dass nötige und/oder übliche Löcher gebohrt werden dürfen (siehe die zahlreichen Urteile zu Löchern in Küche und Bad). Ob es im konkreten Fall OK ist kann man aber natürlich nicht pauschal beantworten.

Eine Alternative: Kann man die Schiene nicht ankleben?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Weil der oft sehr parteiisch ist und nicht unbedingt die Rechtslage wiedergibt.


.. mh aber die Vertragslage gibt er wieder, und darum geht es ja dann?

Zitat (von reckoner):
Eine Alternative: Kann man die Schiene nicht ankleben?


Davon würde ich nun abraten, da bei Auszug (irgendwann mal) Klebereste am PVC verbleiben, und da man einen ordentlichen Kleber verwenden muss, wäre dieser auch sehr schwer abzubekommen ohne den Boden zu beschädigen, da fände ich nun vier kleine Löcher, welche entsprechend geschlossen werden können, akzeptabler.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zum Thema: Die Rechtsprechung ist sich einig, dass nötige und/oder übliche Löcher gebohrt werden dürfen


Wobei anzumerken ist, dass sich die Rechtsprechung (in allen mir bekannten Urteilen) mit Dübel- / Bohrlöchern in Wänden, Fliesen und Decken (ab und an noch Fensterrahmen) beschäftigt hat.
Stellt sich die Frage, ob Bohrlöcher in Fußböden üblich sind. :???:

In meinen mittlerweile 20 Jahren als Vermieter hat noch nie ein Mieter den Wunsch danach geäußert, oder es verwirklicht in den Boden zu bohren....

-- Editiert von spatenklopper am 05.10.2017 16:27

-- Editiert von spatenklopper am 05.10.2017 16:28

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