Böse bearbeitetes Bild unerlaubter Weise veröffentlicht!

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Scorpio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Böse bearbeitetes Bild unerlaubter Weise veröffentlicht!

Hallo,

Ich habe Mist gebaut. Nun muss ich die Sache ausbaden.
Aber ich würde gerne wissen, was auf mich zukommen würde:

Ich habe von einem Kontakt aus WhatsApp das Profilbild heruntergeladen(ohne die Erlaubnis des Users) und es, blöd wie ich war, modifiziert.
Ich habe den Personen ein Hitlerbärtchen angeklebt und ein Hakenkreuz auf das Bild gemacht.
Einen Text habe ich auch noch hinein editiert dieser ist jedoch harmlos.
Dieses fertig bearbeitete Bild habe ich dann, ohne die Personen zu fragen, per WhatsApp an ein oder zwei Personen geschickt. Ich dachte niemals, dass die Personen dieses Bild sehen. Jedoch nach ca. einem Jahr war es so weit.

Ich war sehr dumm und es tut mir auch leid. Etwas in der Art werde ich nie wieder tun.

Aber eine außergerichtliche Einigung scheint nicht möglich zu sein.
Was kommt also auf mich zu?

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

D.S.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

:forum:

Mit Datenschutz hat das nicht zu tun.


Eher mit Strafrecht (Verbreitung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung, Verleumdung) und Zivilrecht (Urheberrecht, Nutzungsrecht, Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadenersatz).



Zitat:
Was kommt also auf mich zu?

Pauschal: Jede Menge Stress und große Ebbe in der Kasse.
Genaueres kann man sagen, wenn man weis was bei Dir von der Gegenseite auf dem Tisch liegt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du es nicht einem "Personenkreis" sondern nur einer einzigen Person bei Whatsapp als private Nachricht geschickt hast, dürfte das kaum als Veröffentlichung gelten.
Solltest Du es allerdings in eine WhatsApp-Gruppe gestellt haben, egal wie klein diese sein mag, dann ist das wohl eher als Veröffentlichung zu werten.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

da hilft nur rechtzeitiger Kniefall, und ein Angebot freiwillig was für den Ärger abzustecken. Wenn die Gegenseite klagt, wird es nämlich teuer.

Wenn die K.. schon am Dampfen ist, gehe zu einem Anwalt und bitte ihn, nochmal eine außergerichtliche Einigung zu versuchen. Verbunden mit einem Angebot freiwillig einen Betrag zu zahlen.

Er kann auch versuchen, dass es nur mit einem Strafbefehl ohne Verhandlung (mit Verurteilung) abgeschlossen werden kann. Und er, und eben nur er, kann die Akte einsehen, und prüfen was der andere weiss. Ggf. hängt man Dir ja noch mehr an, wie Du ausgefressen hast.

Mache nicht "nix" sondern gehe zum Anwalt. Daraus gelernt scheinst Du ja schon zu haben. Jeder baut mal den einen oder anderen Mist.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

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