Hallo,
ich bin neu hier und schildere mal meinen Fall. Wir sind vor 3 Jahren in eine neue Wohnung gezogen. Der Laminat, welcher in der Wohnung verlegt ist war damals schon abgenutzt. Die Vermieterin wollte ihn vorher erneuern. Aus gutem Willen haben wir gesagt, dass dieser erst nochmal drinnen liegen bleiben sollte, da wir ein kleines Kind bekommen haben und der kleine auch schon mal ein paar Kratzer reinmachen könnte. Leider wurde nur mündlich vereinbart,dass der Bodenbelag später gewechselt werden sollte. Jetzt 3 Jahre später meint die Vermieterin nichts mehr davon zu wissen. Was habe ich diesbezüglich für eine Handhabe wenn sie dem nicht nachkommt.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Bodenbelag erneuern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatWas habe ich diesbezüglich für eine Handhabe wenn sie dem nicht nachkommt. :
Ich befürchte, dass ihr da keine Handhabe habt. Nur weil der Boden so seine optischen Fehler hat, muss der Vermieter ihn nicht austauschen. Erst wenn das Laminat so stark abgenutzt ist, dass eine Verletzungsgefahr besteht, muss der Vermieter tätig werden.
Ich habe gelesen, dass der Vermieter verpflichtet ist den Bodenbelag nach 10 Jahren zu erneuern. Letztlich ist das eine Theorie. Mann möchte dies ja nicht gleich über einen Anwalt regeln. Ich sehe schon kommen, dass ich wegen meiner gutmütigkeit diesen auf eigene Kosten tauschen muss.
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Ich habe gelesen, dass der Vermieter verpflichtet ist den Bodenbelag nach 10 Jahren zu erneuern. Letztlich ist das eine Theorie. Mann möchte dies ja nicht gleich über einen Anwalt regeln. Ich sehe schon kommen, dass ich wegen meiner gutmütigkeit diesen auf eigene Kosten tauschen muss.
ZitatIch habe gelesen, dass der Vermieter verpflichtet ist den Bodenbelag nach 10 Jahren zu erneuern. :
Wo gelesen, in der Bäckerblume? Das sollte man nicht alles glauben. 10 Jahre ist eine mögliche Haltbarkeitsdauer für Laminat bei Schadensersatzstreitereien, aber das heißt nicht, dass der Vermieter einen neuen Boden verlegen muss.
Wenn du selbst tätig werden willst, soltest du dich aber schriftlich absichern, was z.B. bei einem Auszug damit passiert. Sonst musst du den Boden wieder zurück bauen.
ZitatIch habe gelesen, dass der Vermieter verpflichtet ist den Bodenbelag nach 10 Jahren zu erneuern. :
Wenn der Bodenbelag nach 10 Jahren keinen Mangel aufweist muss er nicht erneuert werden, wozu auch. Neu ist nur eine Neubauwohnung, die Miete entsprechend.
ZitatNeu ist nur eine Neubauwohnung, die Miete entsprechend. :
Auch das ist wieder einmal sowas von realitätsfremd, dass ich mich wirklich frage, ob Sie tatsächlich Eigentum besitzen und vermieten.
Selbstverständlich kann auch in einer Altbauwohnung (eigentlich in einer Wohnung jeden Alters) ein finkel-funkel-nagel-neuer Bodenbelag liegen.
ZitatWas habe ich diesbezüglich für eine Handhabe wenn sie dem nicht nachkommt.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. :
"Handhabe" haben Sie keine. SIe haben ja die Wohnung so angemietet und nichts weiter vereinbart. Bliebe jetzt der Faktencheck. Ist der Boden in einem Zustand, dass er ausgetauscht werden muss? Wenn ja, an welchen Mängeln machen SIe das fest. Die gilt es dann aufzuschreiben und dem Vermieter mitzuteilen mit der Aufforderung für Abhilfe zu sorgen, respektive den Boden zu erneuern. Das sollte schriftlich geschehen mit Zugnagsnachweis (Einwurf-Einschreiben) Machen Sie Ihre Einwände nicht daran fest, dass der VM mal was versprochen hat. Bleiben SIe sachlich, zählen SIe die einzelnen Räume auf, und dann wo genau die Mängel liegen, zB
WZ: Eingangsbereich, total verschlissen, Boden hebt sich (ist nur ein Beispiel)
Vielen Dank für den guten Ratschlag. Ich werde es auf diese Weise versuchen.
Ja und? Das widerspricht doch überhaupt nicht:ZitatSelbstverständlich kann auch in einer Altbauwohnung (eigentlich in einer Wohnung jeden Alters) ein finkel-funkel-nagel-neuer Bodenbelag liegen. :
ZitatNeu ist nur eine Neubauwohnung, die Miete entsprechend. :
Was wolltest du jetzt damit ausdrücken???
ZitatJa und? Das widerspricht doch überhaupt nicht: :
Was soll ich mit so abgehakten Sätzen? Ja und? Was widersrpicht sich nicht?
Zitatch habe gelesen, dass der Vermieter verpflichtet ist den Bodenbelag nach 10 Jahren zu erneuern. :
Darauf meine Antwort...
Wenn der Bodenbelag nach 10 Jahren keinen Mangel aufweist muss er nicht erneuert werden, wozu auch. Neu ist nur eine Neubauwohnung, die Miete entsprechend.
Altes-Haus,
..was offensichtlich von Ihnen falsch verstanden wurde. Es ist mir als jangjähriger Vermieter wirklich bewußt, dass man in jede Wohnung einen neuen Bodenbelag legen kann. Ich vermiete aber nur 10 Wohnungen und ein EFH, und das recht erfolgreich und überwiegend problemlos. Also machen Sie sich um meine Kompetenz in Bezug auf Vermietung keine weiteren Gedanken.
quote=AltesHaus]Auch das ist wieder einmal sowas von realitätsfremd, dass ich mich wirklich frage, ob Sie tatsächlich Eigentum besitzen und vermieten.
Selbstverständlich kann auch in einer Altbauwohnung (eigentlich in einer Wohnung jeden Alters) ein finkel-funkel-nagel-neuer Bodenbelag liegen
Genau. Weiß ich tatsächlich auch.
ZitatAlso machen Sie sich um meine Kompetenz in Bezug auf Vermietung keine weiteren Gedanken. :
Ich mache mir um nichts Gedanken was offensichtlich nicht vorhanden ist.
-- Editiert von AltesHaus am 24.11.2017 15:08
Können wir wieder zum Ursprungsthema zurückkommen?
Der Vermieter muss nur bei wirklichen Mängeln austauschen, nur optische Mängel erfüllen die Voraussetzung nicht.
ZitatIch sehe schon kommen, dass ich wegen meiner gutmütigkeit diesen auf eigene Kosten tauschen muss. :
Dabei dann aber bedenken, dass das nur mit Zustimmung (am Besten schriftlich) des Vermieters zulässig ist. Es ist sein Laminat, Du hast nur die Nutzungsrechte.
Berry
Sagen wir mal in der Regel gilt das. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand erhalten. Ohne gesonderte Vereinbarung ist das der Zustand bei Anmietung der Wohnung. Wenn sich dieser mehr als unerheblich verschlechtert und der Mieter daran nicht durch unsachgemäßen Gebrauch selber Schuld ist, dann muss der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen.ZitatDer Vermieter muss nur bei wirklichen Mängeln austauschen, nur optische Mängel erfüllen die Voraussetzung nicht. :
Das kann auch bei rein optischen Mängeln der Fall sein. Bei einem 1A Penthouse in bester Lage und mit Luxusausstattung wird die Zustandsabweichung aber vermutlich deutlich schneller als ehrheblich gewertet als bei einer Sozialwohnung.
ZitatDas kann auch bei rein optischen Mängeln der Fall sein. Bei einem 1A Penthouse in bester Lage und mit Luxusausstattung wird die Zustandsabweichung aber vermutlich deutlich schneller als ehrheblich gewertet als bei einer Sozialwohnung. :
Kann sein, ja ... ich gehe mal von einer Durschnittswohnung aus, auch hier kann es durchaus sein, dass der Laminat ausgetauscht werden muss, weil er durch ist. Letztendlich können wir das hier nicht beurteilen, wir wissen nicht wie er aussieht.
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