hallo,
ich bin 2000 in eine wohnung gezogen, in der recht alte teppichböden verlegt waren, die nicht mehr zeitgemäss und schon relativ abgenutzt waren (würde sagen, so 12-15 jahre alt). diese habe ich auf meine kosten entfernt und entsorgt und danach laminat verlegt in 5 räumen (in einem davon ohne sockelleisten).
zum jahreswechsel bin ich nun ausgezogen. der vermieter behält von meiner kaution 100 euro ein für den fall, dass der evtl. nachmieter die böden nicht übernehmen will und der vermieter sie entfernen lassen muss. ist dies rechtens?
ich habe angeboten, die böden zu entfernen, falls gewünscht. die frage ist nun, ob es das eigentlich überhaupt verlangen kann, da ja die vorherigen böden auch nicht von jemand anderem entfernt wurden und ich nun so doppelte kosten hätte?
wie soll ich mich verhalten? was sagt die rechtslage?
danke im voraus.
Bodenbelag entfernen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> ich bin 2000 in eine wohnung gezogen, in der recht alte teppichböden verlegt waren, die nicht mehr zeitgemäss und schon relativ abgenutzt waren (würde sagen, so 12-15 jahre alt). diese habe ich auf meine kosten entfernt und entsorgt und danach laminat verlegt in 5 räumen (in einem davon ohne sockelleisten).
> zum jahreswechsel bin ich nun ausgezogen. der vermieter behält von meiner kaution 100 euro ein für den fall, dass der evtl. nachmieter die böden nicht übernehmen will und der vermieter sie entfernen lassen muss. ist dies rechtens?
Die Laminat-Böden gehören Ihnen !
Die Teppichböden waren bereits
verschlissen denn Gerichte gehen
von Lebensdauer 10-12 Jahre aus.
Sie können dem Vermieter die von Ihnen
eingebrachten Laminatböden zum Kauf anbieten ( ebenfalls Zeitwert berücksichtigen ).
Wenn der sie nicht kaufen will, können
Sie die Böden entfernen und mitnehmen
( oder einfach nur wegwerfen ).
Das mit den 100€ ist unverschämt!
Das würde ich mir nicht bieten lassen.
Allerdings müssen Sie bei einer
Mahnung berücksichtigen, daß sich
der Verm. bis zu 6 Monate Zeit mit der Kautionsrückzahlung lassen kann.
danke für die schnelle antwort. dass mir der laminat gehört, ist klar, jo.
nur MUSS ich den laminat entfernen? oder kann ich diesen dem vermieter einfach wortlos hinterlassen, da ja beim einzug auch nur ein alter boden drin war?
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> nur MUSS ich den laminat entfernen? oder kann ich diesen dem vermieter einfach wortlos hinterlassen, da ja beim einzug auch nur ein alter boden drin war?
In der Regel kann der Vermieter auf
Entfernung der Einbauten bestehen.
Oft läßt sich dazu auch im Mietvertrag
eine Aussage finden.
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