Blitzer, falscher Fahrer angegeben und nun?

8. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Leezly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzer, falscher Fahrer angegeben und nun?

Hallo

Ich wollte einen Freund (Fahrzeughalter) helfen und hatte mich als Fahrzeugfuehrer auf einem Schreiben hinsichtlich eines Blitzers eingetragen.

Versuche der Polizei uns beide zur Vernehmung einzuladen hat natuerlich keiner von uns umgesetzt. Bis jetzt hat die Polizei noch keine Entscheidung getroffen und obwohl aus einem Gespraech mit dem Sachbearbeiter hervorging, dass sie uns das nicht ganz abnehmen, habe sie bis jetzt noch nichts gemacht. Also frage ich mich nun, was als naechstes kommt. Geht das direkt vor Gericht, wenn die entscheiden, unsere Geschichte nicht anzunehmen? Oder stellen die zunaechst durch einen Gutachter fest, dass ich das nicht sein kann und schieben die Schuld wieder auf den Fahrzeughalter? Problem ist, ich bin im Ausland und kann kaum zu einem Gerichtstermin erscheinen. Kann man denn im naechsten Schritt, was auch immer das sein wird, noch sagen, dass der Fahrzeughalter die Schuld auf sich nimmt, um die ganze Sache schnell und ohne Gericht, und insbesondere fuer mich ohne Probleme, zu beenden?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Im Extremfall wird das Deinem Freund als 'Falsche Verdächtigung' ausgelegt.

Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Im anderen Extremfall passiert gar nichts mehr.

Wie lange ist denn das Ganze schon her und wann war die letzte Aktion der Ordnungshüter?

-- Editiert von hh am 08.05.2007 11:57:50

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, solche Geschichten sind heikel. Eine Strafanzeige Ihres Freundes ist tatsächlich möglich.

Wie offensichtlich ist es denn, dass Sie nicht der wirkliche Fahrer waren? Passen Geschlecht und ungefähres Alter oder gar nicht? Wenn die Behörden schon sagen, dass Sie Ihnen das nicht abnehmen, muss ja irgendwas offensichtlich sein.

Oder ist Ihr Freund schon so stark 'vorbelastet', dass Ihnen die Einlassung, Sie seien gefahren, nicht abgenommen wird?

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#3
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erstmal ist das, wenn mich nicht alles täuscht, Flaschaussage. Kann glaub ich, für euch beide blöd ausgehen. Wenn ihr beide etwa gleich ausseht würde ich sagen durchziehen. Hast du zugesagt das du es warst?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nicht Falschaussage, sondern schlimmer: Falsche Verdächtigung. Wie schon gesagt wurde.

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#5
 Von 
Stan_Marsh
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

@Jotrocken, sry, wußte nicht genau was härter bestraft wird

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#6
 Von 
Leezly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das mit der falschen Verdaechtigung ist schon durch. Da habe ich denen erklaert, dass ich das schon war, der sich da als Fahrzeugfuehrer eingetragen hat. Vom Aussehen her war der mit Muetze und Sonnenbrille unterwegs, allerdings ist er auch schon stark vorbelastet.

Danke

-- Editiert von leezly am 11.05.2007 13:43:53

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Kurzes Missverständnis:

quote:
Da habe ich denen erklaert, dass ich das schon war, der sich da als Fahrzeughalter eingetragen hat.


Du meinst, Du hast Dich als Fahrzeugführer angegeben?

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#8
 Von 
Leezly
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Jop, war schon berichtigt gewesen in meinem Beitrag. Hatte den Fehler 3 Sekunden nach meinem Eintrag entdeckt.

Danke.

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