Blaulicht in privat-KFZ?

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)
Blaulicht in privat-KFZ?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage.
Ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr tätig und spiele mit dem Gedanken, mir ein Blaulicht für mein Auto zu kaufen/selbst zu bauen (blaue LEDs z.B.).
Der Grund ist ganz simpel, mit dem gelben Schildchen auf dem Dach wird man teilweise eher behindert als vorbei gelassen, man gehört ja schließlich zu einem Saufverein auf Gemeinde-/Stadtkosten...
Ein Blaulicht hat da schon eine ganz andere Wirkung.
Dass es laut STVO nicht zulässig ist, ist mir auch bekannt.
Aber was kann schlimmstenfalls passieren?
Bei einem Unfall mit dem Blaulicht wird wohl der Versicherungsschutz weg sein. Aber was ist z.B. bei einer normalen Verkehrskontrolle, wenn das Teil im Auto liegt? Oder wenn ich nach der 'Einsatzfahrt' Besuch von den Grünen krieg?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo MC.Iglo,

nur ein Hinweis: ich habe das Gefuehl, dass Du mit so einer Aktion ganz sicher den Ruf

quote:
zu einem Saufverein auf Gemeinde-/Stadtkosten

zu gehoren, bestaetigen wuerdest.
Und wenn Du das Gefuehl hast, von anderen Verkehrsteilnehmern 'behindert' zu werden, musst Du auch zukuenftig insofern aufpassen, dass man Dir nicht irgendwann Deine Eignung bzgl. Fuehrerschein in Frage stellt ...
Frage mal bei Deinen (erfahrenen) Kollegen nach: wieso sind die noch nicht auf die Idee gekommen bzw. wieso sehen die sich nicht in der Ausuebung behindert?

Gruss
Agenor

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#2
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

quote:
Und wenn Du das Gefuehl hast, von anderen Verkehrsteilnehmern 'behindert' zu werden, musst Du auch zukuenftig insofern aufpassen, dass man Dir nicht irgendwann Deine Eignung bzgl. Fuehrerschein in Frage stellt ...

hä?
Schon mal mit so einem Schildchen auf dem Dach durch die Innenstadt (30.000+ Einwohner) gefahren? Wenn du Glück hast, machen dir 2 Platz, wenn du Pech hast, macht keiner Platz, weil du dich ja nur vordrängeln willst...
quote:
Frage mal bei Deinen (erfahrenen) Kollegen nach: wieso sind die noch nicht auf die Idee gekommen bzw. wieso sehen die sich nicht in der Ausuebung behindert?

Auf die Idee schon und genau deshalb frag ich hier ja. Und es würde wohl wenig Sinn machen, wenn sich jetzt sämtliche Kameraden hier anmelden um die gleiche Frage zu stellen nur damit du glücklich bist...

-- Editiert von MC.Iglo am 23.02.2009 09:51

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

nach einer Alarmierung hast Du zwar Sonderrechte gemäß §35 StVO , aber keine Wegerechte gemäß §36 StVO . Wenn Du Dir also die Vorfahrt erzwingst oder mit Hilfe der Lichthupe den Weg durch die Innenstadt bahnen möchtest bewegst Du Dich auf ganz gefährlichen Terrain. Je nach Gesamtumständen könnte dann eine Nötigung vorliegen.

Fazit: Finger weg von diesem Blödsinn.

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#4
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Wegerecht ist natürlich ein anderes Thema. Aber schon mal Danke für die konstruktive Antwort ;)
Mir geht es in erster Linie darum, dass die Leute ja 'freiwillig' Platz machen.
Also, den ganzen Blödsinn, den man damit machen kann einfach mal ignoriert.
- Was passiert, wenn das Teil bei einer VK im Auto liegt?
- Was passiert, wenn mich auf der Einsatzfahrt die Polizei sieht (oder jemand, der es der Polizei meldet), ich aber eben keine weitere OWI durch das Sondersignal begangen habe (kein Drängeln, Nötigen, Behindern, Gefährden,...)

So, und jetzt bau ich gleich noch eine andre Frage ein:
Die kleinen Feuerwehr-Aufkleber auf dem Auto kennt jeder und sind ja auch legal.
Was ist, wenn ich mir den Feuerwehrschriftzug einer echten Einsatzjacke per Klettverschluss an meine Motorradjacke mache (natürlich auch nur im Einsatzfall)?

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#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo MC.Iglo,

vorneweg (ohne schrecken zu wollen):

quote:
um die gleiche Frage zu stellen nur damit du glücklich bist...

Um mein Glueck geht es in diesem Forum nicht. Eigentlich in keinem ...

quote:
- Was passiert, wenn das Teil bei einer VK im Auto liegt?

Vermutlich nichts. Nur beim Einsatz koennte wg. fehlender TUeV Abnahme von Gefaehrdung ausgegangen werden (sofern aussen was angebracht wird).
Und evtl. ein Gefaehrden beim 'raschen vorbeifahren'.

quote:
ich aber eben keine weitere OWI durch das Sondersignal begangen habe (kein Drängeln, Nötigen, Behindern, Gefährden,...)

Bin kein Anwalt, aber allein das Benutzen koennte doch der Noetigung entsprechen. Schliesslich setzt Du es ein, damit andere Platz machen. Wo liegt der Unterschied zur klassischen Lichthupe eines gewohnlichen Draenglers?

quote:
Was ist, wenn ich mir den Feuerwehrschriftzug einer echten Einsatzjacke per Klettverschluss an meine Motorradjacke mache (natürlich auch nur im Einsatzfall)?

Da muss ich jetzt einfach gegenfragen, um was es Dir eigentlich geht?
Glaubst Du ernsthaft, ein Autofahrer faehrt rechts ran um einen Motorradfahrer vorbei zu lassen -> wg. eines Aufnaehers an der Moped-Jacke? :crazy:
Wie wuerdest Du denn auf Dich aufmerksam machen wollen? Hupen? Winken? Faehnchen schwingen?
Richtig ist, dass Du zu einem Einsatz schnell eintreffen musst. Wichtig ist aber auch, dass Du nicht zu einem Einsatz-Grund wirst oder fuehrst!

Agenor


-- Editiert von Agenor am 23.02.2009 11:04

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#6
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

quote:
Bin kein Anwalt, aber allein das Benutzen koennte doch der Noetigung entsprechen. Schliesslich setzt Du es ein, damit andere Platz machen. Wo liegt der Unterschied zur klassischen Lichthupe eines gewohnlichen Draenglers?

Lichthupe: Ich nötige ihn zum Platz machen
Blaulicht: Keine Nötigung, da ja mehr oder weniger freiwillig Platz gemacht wird, wenn hinter einem die Lichter auftauchen.
Ob das juristisch dann doch eine Nötigung ist weiß ich nicht. Wäre dann ja ein Teil der Frage.

Das mit der Jacke bringt mir natürlich nicht wirklich einen Vorteil VOR dem Überholen. Aber wenn ich eben jemand der 100 fährt mit 130 überhol (ja, ich weiß ^^) wird er dann eventuell anders reagieren.
Keine Ahnung, war nur so eine Idee...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Lichthupe: Ich nötige ihn zum Platz machen
Blaulicht: Keine Nötigung, da ja mehr oder weniger freiwillig Platz gemacht wird, wenn hinter einem die Lichter auftauchen.
Dann könnte jeder Drängler damit argumentieren, dass er den Vordermann nur bitten wollte freiwillig Platz zu machen. Ob eine Nötigung vorliegt ist eine Einzelfallentscheidung.
quote:
Wichtig ist aber auch, dass Du nicht zu einem Einsatz-Grund wirst oder fuehrst!
Das ist ein ganz wesentlicher Grund. Nicht selten enden, gerade bei den freiwilligen Feuerwehren, Einsatzfahrten sowohl mit Einsatzfahrzeug als auch mit dem Privatwagen auf dem Weg zum Gerätehaus, in einem schweren Unfall.
quote:
Aber wenn ich eben jemand der 100 fährt mit 130 überhol
Sofern niemand gefährdet wird spricht nichts dagegen wenn Du jemanden überholst. Aufgrund Deiner Sonderrechte darfst Du dabei auch die zul. Höchstgeschwindigkeit überschreiten und / oder im Überholverbot überholen, durchgezogene Linien überfahren etc. Es muss aber angemessen sein und, wie gesagt, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein.

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#8
 Von 
guest-12326.08.2009 10:32:07
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

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Mehr Glück beim nächsten Mal.

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#10
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo MC.Iglo

wenn ich das hier so lese frage ich mich ob du einen Führerschein hast.

Hast du schon einmal was von StVo StVzo gehört. Dort steht alles geschrieben.


außer den in § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Fahrzeugen dürfen andere Fahrzeuge nur dann "Blauchlicht" führen,wenn sie über eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörden nach § 70 StVZO verfügen.
Gemäß Erlass der Innenminister der Länder ist § 70 StVZO äußerst
restriktiv zu handhaben und gegen die Mißbräuchliche Verwendung
von Blaulicht immer einzuschreiten.Je nach lage des Falles kann dabei
entweder ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren durch die Straßenverkehrsbehörde eingeleitet werden (Geldbuße bis 1.000 € )
oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Ich kann mir gut vorstellen das man so seine Probleme bei der freiwilligen Feuerwehr hat. Insbesondere natürlich rechtzeitig den Einsatzort zu erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

*schluck*
Das ist zwar nicht, was ich hören wollte, allerdings (leider) die richtige Antwort auf meine Frage.
Dann lass ich das lieber mal...
Danke

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