Guten Tag,
Ich hoffe hier kann mir vielleicht ein guter Tipp gegeben werden. Ich schildere kurz das Problem. Ich komme aus Bayern.
Letztes Jahr im Oktober wurde ich nach dem Besuch in einem Club als Fahrgast in einem Taxi angehalten. Dort haben dann die grünen Männchen 2 1/2 Tabletten Ecstasy bei mir gefunden. Habe danach nichts mehr genommen bis auf Silvester(ich könnt mich schlagen dafür,da ich dachte es wird nichts mehr von der Führerscheinstelle kommen).
Anfang Februar kam jetzt das nette Schreiben von der Führerscheinstelle das ich bis zum 08.04 spätestens ein äG vorlegen soll.
Jetzt meine Frage... Wenn ich im März zur Untersuchung gehe und dem Arzt sage das ich nichts genommen habe, es sich aber rausstellt das ich gelogen habe ist die FE sowieso weg. Die Zeitspanne ist zu knapp um es bei einem Haartest drauf ankommen zu lassen , was meint ihr?
Ist es besser vielleicht direkt den Führerschein freiwillig abzugeben und Reuhe zu zeigen bei der Sachbearbeiterin auf schnelleren Rückerhalt der FE? Ich lasse seitdem die Finger von dem Zeug und es waren an Silvester 2 Pillen Ecstasy... Die letzten die ich nehmen werde. Hoffe ihr habt einen Ratschlag was ich machen soll.
Vielen Dank im voraus.
-- Editiert von Moderator am 20.02.2018 12:14
-- Thema wurde verschoben am 20.02.2018 12:14
Bitte um Rat. Fahrerlaubnisverbot droht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
Zitat:Die Zeitspanne ist zu knapp um es bei einem Haartest drauf ankommen zu lassen , was meint ihr?
Kann niemand sicher sagen, außer ein entsprechender Mediziner nach erfolgter Untersuchung. Erfahrungsgemäß kann man jedoch sagen, dass der Konsum von Drogen je nach Ausgestaltung und entsprechenden Faktoren durchaus mehrere Monate nach Konsumende noch nachgewiesen werden kann.
Im Zweifel sollte man als Betroffener immer davon ausgehen, dass ein Nachweis noch möglich ist.
Zitat:Jetzt meine Frage... Wenn ich im März zur Untersuchung gehe und dem Arzt sage das ich nichts genommen habe, es sich aber rausstellt das ich gelogen habe ist die FE sowieso weg.
Das ist richtig.
Zitat:Ist es besser vielleicht direkt den Führerschein freiwillig abzugeben und Reuhe zu zeigen bei der Sachbearbeiterin auf schnelleren Rückerhalt der FE?
Die bessere Möglichkeit wäre, die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben, den Konsum jedoch nicht gestehen und nach einigen weiteren Monaten, wenn der Konsum mittels Haaranalyse mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr nachweisbar ist, eine Antrag auf Neuerteilung stellen und dann das Gutachten beizubringen.
Denn ein "negatives positives" Gutachten kann zum Rattenschwanz werden.
Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 19.02.2018 23:06
Danke für die Antwort. Wenn ich freiwillig den Führerschein abgebe werden sie doch fragen wieso bzw. eigentlich wissen Sie ja dann was los ist. Bedeutet es zieht dann trotzdem die MPU mit sich wenn ich ihn wieder neu beantrage?
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Zitat:Danke für die Antwort. Wenn ich freiwillig den Führerschein abgebe werden sie doch fragen wieso bzw. eigentlich wissen Sie ja dann was los ist. Bedeutet es zieht dann trotzdem die MPU mit sich wenn ich ihn wieder neu beantrage?
Nein, keine MPU. Aber die Aufforderung zum äG bleibt bestehen. Bei der Neubeantragung wird erneut die Aufforderung zu einem äG kommen.
By the way: Sind Sie denn sicher, dass bei einem äG eine Haaruntersuchung gemacht wird? Oft reicht bei einem äG doch Urin. Und wenn Ecstasy Ihr einziges Problem ist, sollte das im März unproblematisch sein. Die Nachweisdauer von Ecstasy im Urin reicht nicht von Silvester bis März. (Bei anderen Drogen allerdings schon.)
Auch hier nochmal danke für die Antwort. Naja in Bayern ist das alles etwas strenger und da ich ja im Oktober erwischt worden bin kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das sie eine Urinprobe anordnen? Den genauen Test was gemacht werden soll werde ich jetzt in den nächsten Tagen erhalten. Wenn es wirklich ein Urintest ist, dann wäre es wirklich super.
Ist das 100% sicher wenn ich in dieser Situation den FS freiwillig abgebe, das es keine MPU gibt? Nur die ärztliche Untersuchung?
ZitatDenn ein "negatives positives" Gutachten kann zum Rattenschwanz werden. :
Das wird nur dann zum Rattenschwanz wenn es die FEB erreicht.
Üblicherweise wird man den Gutachter beauftragen das Gutachten auszuhändigen und nicht direkt an die FEB zu senden.
Ist es positiv, und nur dann, übersendet man es der FEB. Ist es negativ behält man es für sich und überlegt sich den nächsten Schritt wie beispielsweise den freiwilligen Verzicht auf die FE, und lässt einige Zeit später ein neues Gutachten erstellen. Ja das ist legal, kostet ggf. doppelt da man zwei ÄG erstellen lässt, ist aber rechtlich völlig unbedenklich.
Merke: Ist ein Gutachten mal nicht so gut, kann's sein dass es verschwinden tut.
Zitat:Zitat:
Üblicherweise wird man den Gutachter beauftragen das Gutachten auszuhändigen und nicht direkt an die FEB zu senden.
Ich habe angegeben das ich das Gutachten bekommen will.
Zitat:Zitat:
Ist es negativ behält man es für sich und überlegt sich den nächsten Schritt wie beispielsweise den freiwilligen Verzicht auf die FE.
Haben die Behörden kein Recht darauf das Ergebnis anzufragen und Infos zu bekommen beim Arzt wenn ich plötzlich doch den FS freiwillig abgebe?
Kennt sich jemand generell in Bayern aus ob ich nach freiwilligem Abgeben des FS trotzdem eine MPU machen muss (die wissen ja eigentlich das ich dann Drogen genommen habe, halt nicht offiziell!?)
Nein, im Gegenteil. Wenn die Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben oder entzogen wird, dann ist vor Neuerteilung eine MPU zwingend zu bestehen.ZitatIst das 100% sicher wenn ich in dieser Situation den FS freiwillig abgebe, das es keine MPU gibt? Nur die ärztliche Untersuchung? :
Die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten gilt nur jetzt, und nicht für ein Neuerteilungsverfahren.
(Editiert - gehen Sie doch einfach zum Anwalt, wenn Sie meinen, die User hier entsprächen nicht Ihren Anforderungen!)
-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 22:02
-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 22:05
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