Bitte um Hilfe- Ladendiebstahl, bin am Ende!!

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)
Bitte um Hilfe- Ladendiebstahl, bin am Ende!!

Guten Tag,
ich habe ein großes Problem. Ich denke, sie kennen dieses Gesülze schon, jedoch ist es mir ernst. Ich habe einen so imensen Fehler begangen und konnte die ganze Nacht nicht schlafen und kann nichts essen, habe keine Ruhe:
Ich wurde gestern beim stehlen erwischt.
Ich weiß noch nicht einmal wirklich, wieso ich das tat. Ich glaube es lag daran, das ich so frustriert bin, bekomme heute auch meine Ergebnisse in meinen 3 schriftlichen Abiturprüfungen und bin seit längerem, extrem hohem Stress ausgesetzt! Seitdem stehle ich ab und zu. Vor dem ganzen Abistress ist soetwas noch nie vorgekommen, ich habe noch nicht EINMAL mit dem Gedanken gespielt!! Ich bin komplett fertig mit den Nerven. Geld habe ich auch nicht sonderlich viel, wobei ich erwähnen muss, dass ich meine Tat nicht rechtfertigen will.
Ich weiß, dass es hier mehrere Seiten gibt, in denen dieses Thema besprochen wurde, jedoch konnte mir nichts die Sicherheit geben, dass es in meinem Fall auch so ablaufen würde. Bei mir ist es nämlich, wie ich finde, ein wenig komplizierter.
Nun ja, zunächst einmal wurde ich vorher nie beim stehlen erwischt- also gelte ich als Ersttäterin?! Jedoch kommen einige weitere Probleme hinzu: Ich habe in 3 verschiedenen Läden gestohlen und wurde dann in einer Buchhandlung erwischt. Zunächst in einem Drogeriemarkt (Müller), in denen ich überwiegend Nahrungsmittel wie Haferflocken, Marmelade und Kaugummis gestohlen habe, achso ja, Buntstifte und Lego- es war also schonmal viel, wobei ich den Wert auf 50 € schätze. Dann habe ich in einem Schmuckladen gestohlen, unzwar 3 Anstecker, es war Modeschmuck, kein Gold oder so, dennoch schätze ich 30 € und zuguter letzt habe ich dann in der Buchhandlung DVD´s Bücher und Comics eingesteckt, im wert von 60 oder 70 €. Mein Gott ich realisiere immer mehr, was ich eigentlich getan habe, denn als ich das Zeug eingesteckt habe, nahm ich das überhaupt nicht wahr!! Nun ja...als der Ladendetektiv mich jedenfalls beim Versuch, den Laden zu verlassen, darauf ansprach, ihm zu folgen, tat ich dies, leerte meine Taschen in einem kleinen Hinterraum und er sah auch die Dinge, die ich aus anderen Läden gestohlen hatte. Er schaltete die Polizei ein, eine sogenannte Fangprämie musste ich zunächst nicht bezahlen. Er sagte dann auch noch was von 2 Jahren Hausverbot. Bei der Polizei habe ich die anderen Diebstähle zugegeben, und die Dinge wurden alle aufgeschrieben und werden dann, wie ich denke, an die Geschäfte zurückgebracht. Ich glaub der Polizist meinte etwas wegen 3 Strafanzeigen, da 3 versch. Läden. Fingerabdrücke wurden genommen und Fotos gemacht. Dann habe ich gesagt bekommen, dass ich einen Brief zugeschickt bekomme.
Nun meine Fragen:
1.Wenn ich vorher schonmal gestohlen habe, und das vielleicht durch eine Überwachungskamera aufgenommen wurde, kann ich für diese Taten auch noch angezeigt werden? Und ist es überhaupt möglich, dass die jetzt darauf kommen, noch in anderen Läden zu fragen? Ich habe solche Angst, dass sie alle Läden der Stadt abklappern, da sie ja nun ein Foto von mir haben und die Polizei vor meiner Tür steht.
2. Wird die Strafe noch härter ausfallen, weil ich in 3 versch. Läden gestohlen habe, und auch noch viel?
3. Kann nachträglich eine Fangprämie hinzu kommen? Von allen 3 Läden?
4. Ist meine Aufenthaltserlaubnis dadurch gefährdet?

Ich kann einfach nicht mehr. Ich bitte um Rat. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, bin 18 und noch Schülerin ohne irgendeinen Nebenjob, weil ich nirgends genommen werde, noch nicht einmal im Edeka bei mir um die Ecke. Es ist alles so fürchterlich.
Achso, einen Entschuldigungsbrief hab ich gestern, also am selben Tag, an dem ich erwischt wurde, auch schon geschrieben. An alle 3 Läden. Nur mal so als kleine Anmerkung.

Danke


Danke im Voraus, bitte helft mir, auch wenn ich es eigentlich ÜBERHAUPT nicht verdient habe.

Danke.

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43 Antworten
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#1
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

zur Fangprämie: wenn es ne echte "Fangprämie" wär, ja wohl kaum aber ich glaub es ist eine BEarbeitungsgebühr für den Verwaltungsaufwand, und den haben die ja, wenn sie die Strafanzeige stellen und das Hausverbot verbuchen


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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

zu 1.:

Theoretisch kann man Dich natürlich auch für die alten Taten noch anzeigen, wenn sie herauskommen, aber dass werden sie zu 99% nicht. Natürlich geht jetzt niemand mit Deinem Foto von Laden zu Laden. Du bist ja keine Terroristin. Selbst wenn man wollte, wäre das personalmäßig gar nicht zu handeln. Da mü´te man schon >100.000 neue Polizisten einstellen, wenn man bei jedem Ladendieb mit dem Foro losgehen wollen würde.

zu 2.

Es wird eine Strafe geben. Die 3 Taten stehen in sog. Tatmehrheit [§ 53 StGB ] zueinander. Daher wird eine Gesamtstrafe gebildet [§ 54, Abs 1 StGB ], die aber nicht sehr viel höher ausfallen wird, als wenn es nur 1 Tat gewesen wäre.

zu 3.

Theoretisch ja, wobei es sich bei dem was man landläufig Fangprämie nennt um zivilrechtlichen Schadenersatz handelt. Man muß also einen Schaden ersetzen, den man dem Laden verursacht hat. Ein Teil dieses Schadens kann auch eine Prämie sein, die der Laden z.B. einem aufmerksamen Kunden oder Mitarbeiter für die Aufdeckung eines Diebstahls zahlt. Daher müßte man zumindest bei Laden 1 und 2 "genau hinschauen" (prüfen) was diese als "Schaden" geltend machen. Eine Prämie für einen Kunden/Mitarbeiter kann es ja nicht sein, da Du in diesen Läden nicht erwischt wurdest. Laden 3 hingegen kann auch eine Prämie geltend machen.

zu 4

Nein, wenn Du ansonsten nicht weiter vorbestraft bist, passiert da nichts. Dazu mußt Du schon ein wenig mehr anstellen (oder öfter). Kommt aber im Einzelnen auch auf die Art Deines Aufenthaltstitels an. Die Ausländerbehörde wird allerdings von dem Vorfall informiert (im Rahmen von Nr. 42 MiStra)


Letztendlich mußt Du Dir dieses Mal also noch keine Sorgen machen. Da Du 18 bist, wird zu 99% Jugendrecht angewendet. Das "Schlimmste" was passieren wird ist, dass Du einige Stunden soziale Arbeit aufgebrummt bekommst. In Zukunft solltest Du es natürlich unbedingt unterlassen weitere Straftaten zu begehen, da Dir das schönste ABI nichts nützt, wenn Du aufgrund strafrechtlicher Auffälligkeiten keine(n) vernünftige(n) Ausbildung/Job bekommst.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 11.05.2010 21:30

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Zunächst erstmal vielen lieben Dank für die Antworten! Wär fast verrückt geworden.
Das ich das wirklich NIEMALS mehr wieder tue, steht nicht nur für mich fest, sondern hat sich dermaßen in mein Hirn hineingebrannt, dass ich nicht mal mehr daran denken werde auch nur einen krümel zu stehlen!!

Das mit der Ausländerbehörde ist verdammt schlecht, weil ich ja noch´nen deutschen Pass beantragen möchte, da ich auch hier geboren wurde etc. Das wird aber frühestens in 7- 8 Jahren passieren... kann das zum Problem werden?

Zu der Prämie- okay das habe ich jetzt verstanden. Also könnte was von Laden 1& 2 was kommen, muss aber nicht und Laden 3 bestimmt.
Und ich muss es auch bezahlen, wenn ich überhaupt nichts verdiene? Geld habe ich halt nicht sonderlich viel... geht es also irgendwie in Raten?

Zu den vorher gestohlenen Dingen: kann es passieren, dass ein Diebstahl gemeldet wird, das Bild auf dem Überwachungsvideo mit meinem Bild abgeglichen wird und ich somit noch "erwischt" werden kann?

Das mit der Polizei, Fingerabdrücken etc. hat mich so fertig gemacht. Ist das eigentlich üblich? Habe nichts darüber gelesen in diesem Forum.
Habe eine so unglaubliche Angst, wünschte, ich hätte das alles vorher realisiert.
Nun ist es zu spät, ich bereue es, jedoch sind die Strafen, die auf mich zukommen nur gerecht.

Werde jede mir zugeteilte Arbeit ableisten und hoffe, dass es Sozialstunden sind und nichts schlimmeres..

Kann eig noch etwas schlimmeres passieren?
Es wird alles so´n bisschen verharmlost habe ich das Gefühl. Der Ladendetektiv meinte ja auch zu mir, dass die Polizisten nur ein bisschen schimpfen werden und dann hat er verwundert geguckt, als die mich mitgenommen haben.

Danke, vielen Dank für die Mühe die hier aufgebracht wird!

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

In 7-8 Jahren macht die Sache hinsichtlich einer Einbürgerung garantiert keinen Ärger mahr (auch vorher schon nicht - da Jugendsache)

quote:<hr size=1 noshade>Also könnte was von Laden 1& 2 was kommen, muss aber nicht und Laden 3 bestimmt. <hr size=1 noshade>


Auch von Laden 3 "muß" nichts kommen. Das kann der Laden selber entscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>Und ich muss es auch bezahlen, wenn ich überhaupt nichts verdiene? Geld habe ich halt nicht sonderlich viel... geht es also irgendwie in Raten? <hr size=1 noshade>


Wie ich schon sagte: Als erstes muß man mal prüfen, was die genau fordern, also ob es in der Sache berechtigt und in der Höhe angemessen ist. Wenn was kommt, melde Dich einfach noch mal, dann schauen wir mal. Eine berechtigte Forderung in angemessener Höhe müßtest Du natürl. bezahlen, ja. Jeder der einem anderen einen Schaden zufügt (vorsätzlich oder fahrlässig) muß diesen ersetzen. § 823 BGB . Wie das dann im einzelnen aussieht, also ob man erst später oder nur in Raten zahlen kann, ist Verhandlungssache. Da muß man sich mit dem Laden (bzw. dem Anwalt / Inkassobüro, dass der Laden wohl ggf. beauftragt) "einigen", was aber meist gut klappt.

quote:<hr size=1 noshade>Zu den vorher gestohlenen Dingen: kann es passieren, dass ein Diebstahl gemeldet wird, das Bild auf dem Überwachungsvideo mit meinem Bild abgeglichen wird und ich somit noch "erwischt" werden kann? <hr size=1 noshade>


Nein, "alte" Videobänder werden natürlich nicht gezielt danach durchsucht, ob Du da vielleicht irgendwo drauf zu sehen bist, wie Du gerade was klaust. Wer sollte das denn personell leisten?? Stell Dir mal vor, bei den rd. 1100 (Eintausendeinhundert) Ladendiebstählen, die jeden Tag(!) in Deutschland begangen werden (wobei 1100 nur die Fälle sind, bei denen die Polizei eingeschaltet wird, was ja auch keineswegs immer der Fall ist), würde man das machen....(bzw. versuchen)... unmöglich !

quote:<hr size=1 noshade> Das mit der Polizei, Fingerabdrücken etc. hat mich so fertig gemacht. Ist das eigentlich üblich? <hr size=1 noshade>


Dass die Polizei gerufen wird, wenn eine Straftat begangen wurde, ist natürlich nicht unüblich. Aufgrund der Art der Tatausführung (mehrere Läden) halte ich auch die erkennungsdienstliche Behandlung für rechtmäßig, da prinzipiell ja auch durchaus der Verdacht des "gewerbsmäßigen Diebstahls" besteht.

quote:<hr size=1 noshade>Kann eig noch etwas schlimmeres passieren? <hr size=1 noshade>


Realistischerweise nicht.

quote:<hr size=1 noshade>
dass die Polizisten nur ein bisschen schimpfen werden und dann hat er verwundert geguckt, als die mich mitgenommen haben. <hr size=1 noshade>


Ja, wie schon gesagt: Bei einem "Beutezug" durch mehrere Läden kann man halt auch an einen gewerbsmäßigen Diebstahl denken. Und das ist schon ein anderes Kaliber. Im Erwachsenenrecht (das für Dich aber nicht gilt) hat der "normale/einfache" Diebstahl einen Strafrahmen von 5 Tagessätzen Geldstrafe (entspräche 5 Tagen Ersatzhaft) bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Gewerbsmäßiger Diebstahl hingegen hat einen Strafrahmen von 3 Monaten Freiheitsstrafe (analog 90 Tagessätze Geldstrafe oder 90 Tage Ersatzhaft) bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Rein rechnerisch ist die Mindest(!) strafe also 18mal so hoch wie beim "einfachen Diebstahl". Du siehst also, dass das schon eine um einiges schwerere Tat wäre.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Gut, alles soweit klar, nur:

Wie kann man mir denn nachweisen, dass ich gewerbsmäßig gestohlen habe? Und was soll ich machen, wenn die mir einen gewerbsmäßigen Diebstahl anhängen wollen? Wie könnte ich das Gegenteil beweisen? Werden die bei diesem Verdacht weiter nachforschen oder warte ich jetzt einfach auf den Brief? Weil, wenn man sich mal anschaut, was ich gestohlen habe, Lebensmittel usw., das verkauft man ja eig. nicht eiinfach so auf der Straße. Trotzdem verstehe ich nicht, warum dann Fingerabdücke genommen werden müssen.

Vielen Dank!!

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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Nein, es klingt zwar peinlich, aber alles wurde für dein "Eigenbedarf" gestohlen.
Aber das weiss die Polizei ja nicht. Mich hat niemand beauftragt!! Ich will nur nicht, dass die bei mir Zuhause vorbeikommen und die Wohnung durchsuchen, da ich noch bei meinen Eltern lebe und die nichts davon wissen. Sie sollen auch nichts erfahren. Deshalb ja die Angst, dass die zu mir kommen und gucken wollen, ob die noch mehr geklautes finden, was ich ihrer Meinung nach vielleicht verkaufen wollte.
Ich verkaufe ehrlich gesagt auch einige Dinge von mir auf Flohmärkten oder Ebay, jedoch habe ich dafür keine Kassenzettel und kann dann auch z.B. nicht nachweisen, dass das wirklich mir gehört hat- und wenn die mich dann beschuldigen, ja was dann??

Ich habe einfach eine so große Angst, weiß überhaupt nicht, wie ich damit umgehen soll. Ich rechne grad mit allem, liege im Bett und zittere am ganzen Leib. Ich kann nicht mehr.

Bitte die Fragen beantworten, für den Fall der Fälle. Ich will es einfach nur wissen.
Danke, vielen Dank!
Entschuldigung wegen der vielen Fragerei.

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14x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.05.2010 09:04:07
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich weiß was ich falsch gemacht habe. Es war ein Fehler und unfair. Ich weiß wirklich nicht, was mit mir los ist. Bis vor einem halbe Jahr wäre stehlen für mich NIEMALS in Frage gekommen- nie! Ich kann meine Tat nicht begründen, auch will ich sie keinesfalls rechtfertigen. Ich bereue es so sehr. Ich kann schon wieder nicht schlafen und sitze hier, auf eine Antwort wartend, die mich wenigstens ein wenig beruhigen soll, sodass ich vielleicht 1/2 std schlaf bekomme.

Das man mich verachtet verstehe ich, das tue ich selbst und ich wollte sagen, dass Ihr Kommentar nur allzu wahr und korrekt ist.

Ich entschuldige mich für mein Benehmen, bei jedem Menschen, der eine verlangt. Bei den Personen, in deren Läden ich gestohlen habe, habe ich schon um Verzeihung gebeten. Wenn sie mir nicht verzeihen ist das nur allzu nachvollziehbar. Ich könnt mich selbst ohrfeigen.
Ich befürworte rechtswiedrige Aktionen ja nicht, sie sind falsch und ich bin der grösste Idiot und der gösste Assi, weil ich ja selbst falsch gehandelt habe.
Nicht nur als Abiturientin, sonder als Volljährige Bürgerin, die in der deutschen Gesellschaft groß geworden ist, schäme ich mich in Grund und Boden. Ich will nie mehr aus dem Haus!!

Ich kann einfach nicht mehr und ich habe eine Strafe verdient. Momentan werde ich ja mit meinen Panikattacken und Schweißausbrüchen gestraft, is ja auch nur fair.

Sie denken es wäre mir Egal?... es ist alles, nur nicht egal.

Ich belege übrigens kein Deutsch Lk, also weiß ich nicht, was Sie damit meinen.

Wenn Irgendjmd. denkt, dass er mir vielleicht auf die letztere gestellete Frage antworten kann, so bitte ich darum...

naja, wer bin ich eig., um um etwas zu bitten.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Da fällt mir grade noch etwas ein, unzwar:
wenn die Polizei gedacht hätte, dass ich gewerbsmäßig geklaut habe, hätten die da nicht schon längst was unternommen, oder werden die Nachforschungen erst im Nachhinein angestellt? Der Polizist meinte ja auch nur, dass ich jetzt´nen Brief von der Staatsanwaltschaft(?) bekommen würde.

Also gehen die wohl eher weniger davon aus, dass ich gewärbsmäßi gestohlen habe?! Oder wer hat das zu beurteilen?

Und um nochmal ganz sicher zu gehen:

es werden also keine 3 Anzeigen von 3 versch. Läden sondern eine Anzeige wegen Diebstahls erstattet, wobei die Strafe ein wenig höher sein wird?!

Achso, warum ich auf die Idee gekommen bin, das die mich im Nachhinein erwischen:
es gab hier im Forum auch einen Fall, da wurde nach 10 Monaten erst an der Tür gekloppft- und davor hab ich so´ne Angst!! - Hab ich mir aber auch selbst zuzuschreiben.

Bitte die vorherige Frage auch noch beantworten, falls möglich.

Vielen Dank im Voraus.. ohne dieses Forum wäre ich noch mehr kaputt gegangen!!

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

natürlich können mehrere Anzeigen erstattet werden - Streetworker hat nur geschrieben, daß es nur eine Strafe geben wird, die dann abhängig von der Zahl der verhandelten Diebstähle höher oder niedriger ausfällt. Im übrigen werden Sie ja nach dem Jugendstrafrecht verarztet, wo die Strafe sich eher nach dem erzieherischen Bedarf und nicht so sehr nach der Anzahl der Taten richtet. Insofern würde ich mal mit Sozialstunden rechnen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Danke für die Reaktion bzw Antworten auf meine Fragen.

Wollte ja eig nur wissen, ob es dann noch schlimmere Folgen mit sich zieht, bzw. was für Auswirkungen 3 Anzeigen haben.
Anhand meines ersten Beitrages sieht man ja, was ich alles getan habe- kann das irgendwie eingeschätzt werden, worauf das hinauslaufen wird? Also bei so vielen Dingen und billig war es ja auch nicht gerade.

Mit Geldstrafe und Sozialstunden wäre ich nämlich mehr als nur einverstanden!

Wird dann eigentlich auch eine Verhandlung stattfinden, in der ich mich vor dem Richter zu meiner Tat äußern muss?

Dankeschön im Voraus

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

möchten Sie jetzt noch hören, wieviele Sozialstunden Sie kriegen? Wissen Sie, das ist nicht wie beim Falschparken, da kann man nicht einfach in einen Katalog schauen. Das legt der Jugendrichter nach seinem Ermessen fest. Und ja, es wird eine Gerichtsverhandlung stattfinden. Im Jugendstrafrecht gibt es kein schriftliches Verfahren - da ginge ja der pädagogische Effekt verloren...

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

-Wird diese Verhandlung öffentlich sein? & wer kommt noch alles hinzu? Polizei, Ladendetektiv?
-Muss ich da Fragen beantworten, wieso ich den Diebstahl begangen habe oder mir nur anhören, was der Richter etc. dazu zu sagen hat?
- Wenn ja hab ich ein riesiges Problem: Ich weiß selbst nicht, wieso ich das getan habe. Kann man einfach sagen, dass es aus Dummheit geschah & Reue zeigen?
-Muss ein Anwalt dabei sein? (Kann mir ja keinen leisten)

- Das die Polizei vor meine Haustür steht, passiert nich?

Danke, ich weiß, dass ich nerve, aber bitte versetzen sie sich in meine ausgesprochen peinliche Lage. Ich bin auf ihre Hilfe angwiesen und danke ihnen wirklich, mit jedem Beitrag, den sie leisten!

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-- Editiert am 12.05.2010 19:01

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

1. Klar ist die öffentlich - Sie sind ja volljährig. Das heißt aber nicht, das da auch jemand hingeht.
2. Sie müssen gar nichts sagen, von Ihren Personalien mal abgesehen. Etwas Reue kommt aber schon gut an...
3. Siehe 2.
4. Nein.
5. Nicht wenn Sie hingehen. Nur wer unentschuldigt nicht auftaucht, wird zwangsvorgeführt.

Vieleicht beruhigen Sie sich einfach mal ein bißchen. Tausende junge Menschen stehen alljährlich wegen LaDi vor Gericht - das ist nichts Ungewöhnliches und mit Ersttätern ist man recht gnädig. Auch für Richter und Staatsanwalt sind Sie ein Fall von vielen und außerdem quasi das tägliche Brot - solange man nicht pampig wird, sind die meist recht umgänglich.

Gruß vom mümmel

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Dankesehr Mümmel, für ihre Bemühung.
Ihre Worte erleichtern ungemein.

Na klar, es ist das erste mal, dass ich erwischt wurde. Trotzdem ist es wegen der Menge so schwerwiegend habe ich das Gefühl- meine Angst ist eben, dass man mich des gewerbsmäßigen Diebstahls anklagt, was ja viel schlimmer ist etc.. Ich wüsste dann wirklich nicht, was ich dan tun sollte bzw., wie ich das Gegenteil beweisen sollte.
Zudem die Angst, dass deshalb (wegen Verdacht auf gewerbs. Diebstahls) Polizei dann nach Hause kommt und und und.

Ich bereue alles so sehr, und ich kann etwas besser Leben, je mehr ich über die ganze Geschichte bescheid weiß- Ungewissheit und Schuldgefühle zerfressen einen. Wie schon öfter gesagt- bin am Ende & selbst dran Schuld.

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-- Editiert am 12.05.2010 19:21

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Herrje, nun zieh Dich doch nicht so an dem gewerbsmäßigen Diebstahl hoch. Das war doch bloß ein Beispiel auf Deine Frage , warum man bei einem erstmalig erwischten Ladendieb eine erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos) macht. Das ist näml. nicht selbstverständlich. Darauf hin sagte ich lediglich, dass die Polizei diese erkennungsdienstliche Behandlung im Zweifel damit begründen könnte , dass aufgrund der Tatausführung auch gewerbsmäßiger Diebstahl in Frage kommen könnte . Ich habe nicht gesagt, dass man Dir gewerbsmäßigen Diebstahl vorwerfen wird, oder Dich deswegen anklagen wird.

quote:

Polizei dann nach Hause kommt


Einfach mal nachdenken ;) (genau so, wie den Vidoaufzeichnungen, die nun garantiert nicht alle durchgesehen werden, ob Du da irgrendwo drauf bist)

Was meinst Du, sollte die Polizei nun noch bei Dir wollen? Meinst Du, die schicken Dich erst mal nach Hause, damit Du schön alles evtl. gelagerte Diebesgut verschwinden lassen könnstest und kommen dann ein paar Tage später zum gucken, wenn sie garantiert nichts mehr finden? Doch wohl eher nicht, oder?

Wenn man eine Haussuchung hätte machen wollen, hätte man die sofort gemacht, ohne Dich vorher noch mal nach Hause zu lassen, damit Du Beweise vernichten kannst. Das ist doch auch irgendwie logisch, findest Du nicht?

Außerdem müßtest Du auch nicht beweisen, dass Du irgendwas nicht gemacht hast, sondern die Staatsanwaltschaft müßte Dir beweisen, dass Du irgendwas gemacht hast.

Wie Mümmel schon sagte: Kommt mal etwas runter. Dein Fall ist genau so ein 0815-Ladendiebstahl, wie alle anderen hier, von denen Du gelesen hast. Bei Dir ist nichts signifikant anders und an "Deinem Fall" ist auch nichts "Besonderes".

Warte ab, was kommt. Hol Dir Deine Sozialstunden ab, erledige die dann zuverlässig und dann ist gut. :)

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2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
ich wollte mich zunächst dafür bedanken, dass sie mich bis hierhin begleitet haben und mir mit Rat zur Seite standen.

Ich habe abgewartet und der Brief von der Polizei ist nun angekommen- eine Vorladung.
Nun habe ich hierzu einige Fragen, und zwar:

Dort steht, dass der Fall an die zuständige Verfolgungsbehörde weitergegeben wird-
was ist damit gemeint? Heisst das vielleicht, dass der Fall einfach an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wird? Oder wird irgendwie weiter bei mir nachgehakt?

Falls ich mich schriflich dazu äußern möchte, schreibe ich einfach einen Brief ( in dem Fall würde ich gerne Reue für meine Tat zeigen), und addressiere diesen an die zuständige Polizeistelle?

Da ich ja 18 bin und somit Erwachsen, kann die Staatsanwaltschaft ja überhaupt nicht beurteilen ob ich nach dem Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werde. Wie finden die das heraus, bzw. was kommt deswegen noch auf mich zu?

Ich wäre überaus dankbar, wenn sie mir die obigen Fragen wieder beantworten könnten.
Vielen Dank für die Unterstützung, womit ich sie auch immer verdient haben sollte.


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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
was ist damit gemeint?


Damit ist gemeint, dass die Ermittlungsakte nach Abschluß der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft (=Verfolgungsbehörde) zur weiteren Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens abgegeben wird, entweder mit Deiner Aussage in der Akte (wenn Du eine Aussage machst) oder ohne Deine Aussage in der Akte (wenn Du keine Aussage machst - was Du ja nicht mußt).

Der ganz normale 0815-Verfahrensablauf...

quote:
Falls ich mich schriflich dazu äußern möchte, schreibe ich einfach einen Brief ( in dem Fall würde ich gerne Reue für meine Tat zeigen), und addressiere diesen an die zuständige Polizeistelle?


Ja

quote:
Da ich ja 18 bin und somit Erwachsen, kann die Staatsanwaltschaft ja überhaupt nicht beurteilen ob ich nach dem Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht verurteilt werde. Wie finden die das heraus, bzw. was kommt deswegen noch auf mich zu?


Falls das Verfahren nicht von der StA eingestellt werden sollte, sondern Anklage erhoben wird, findet vor der Verhandlung noch ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe statt, welche eine Empfehlung erstellt, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet werden sollte.








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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich danke Ihnen so sehr für die so rasche Antwort. Mir fällt schon wieder ein Stein vom Herzen! Ich bin mittlerweile, dank Ihrer guten Ratschläge und Aufmunterungen, (& der Hilfe einer gutherzigen Freundin) viel weniger bedrückt, was jedoch nicht heissen soll, dass ich meine Tat weniger bereue!

Also gebe ich einen Reuebrief ab, warte dann auf Post von der Staatsanwaltschaft und den weiteren Verlauf werde ich hier posten.

Danke vielmals!

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nun, was die ED-Behandlung betrifft, bin ich bezüglich der Rechtmäßigkeit mir nicht so sicher wie Streetworker. Sofern die nicht für die Beweisführung war, dient sie präventiven Zwecken, also der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Sie ist deswegen nur bei schwereren Straftaten (z.B. erhöhte Mindeststrafe) Wiederholungs- und sonstigen Rückfalltätern und nicht bei Bagatelltaten zulässig (so oder so ähnlich kann man es in Strafrechtskommentaren nachlesen). Wenn die Polizei wirklich an gewerbsmäßigen Diebstahl denkt wäre sie vielleicht noch zu rechtfertigen (war eigentlich der geringwertige Sachwert diesbezüglich auch ein Ausnahmegrund, zumindest bei einigen der schwereren Diebstahlsformen war er es...), soweit ich mich aber an den Anfang des Threads erinnere ging es bei den ersten beiden Taten um einen geringen Sachwert, im übrigen um eine Ersttäterin; insofern sehe ich eigentliche keine so schlechten Chancen, nach Abschluß des Verfahrens einen Löschantrag zu stellen und ihn nötigenfalls gegen die Polizei auch durchzuklagen. Meine persönliche Meinung zur Polizei ist, dass die so wenig Daten wie möglich über mich haben sollen, deswegen würde ich in diesen Rechtsstreit auch dann hineingehen, aber wie man es damit hält muss jeder selbst entscheiden. Es kann auch helfen, den Landesbeauftragten für Datenschutz um eine Überprüfung der Speicherung zu bitten, der nimmt anders als die Polizei im Widerspruchsverfahren und das Gericht auch keine Gebühren, kann aber auch relativ wenig dagegen tun, wenn die Polizei nicht auf ihn hört...

Was die Einbürgerung betrifft: Wenn sie erst in ein paar Jahren beantragt werden soll (warum eigentlich) wären die Daten sowohl bei der Ausländerbehörde als auch im Erziehungsregister vermutlich zwischenzeitlich gelöscht, ich vermute aber, dass Sozialstunden ohnehin kein Hindernis wären, selbst wenn die Einbürgerung sofort beantragt würde. Wenn dich das näher interessiert, kannst du Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht beantragen und dich dann für wenig Geld bei einem fachkundigen Anwalt beraten lassen; nur in Hamburg gibt es statt der Beratungshilfe eine öffentliche Rechtsberatung (die ÖRA).

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-- Editiert am 27.05.2010 02:55

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wenn die Polizei wirklich an gewerbsmäßigen Diebstahl denkt wäre sie vielleicht noch zu rechtfertigen


Genau das war ja mein Ansatzpunkt...

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo, wieder mal.
Ich wollte Sie auf dem laufenden halten und nun ja, es geht nun weiter.
Ich habe heute einen Brief vom Amtsgericht meiner Stadt bekommen.

Also die Anklageschrift lautet:

am..
als Heranwachsende durch 3 selbstständige Handlungen, fremde bewegliche Sachen- in den Fällen 1 und 2 von geringem Wert- einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Dann stehen da die 3 Fälle

Fall 1
...
Fall 2
...
Fall 3
...

Hier wird mein falsches(!) Vorgehen und der Wert der Ware erläutert,
und zum Schluss steht da:

Vergehen, strafbar gem. §§ 242 , 248 a , 53 , StGB,, 1, 105 JGG

Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wird bejaht.


Es wird beantragt, unter Zulassung der Anklageschrift das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht- Jugendrichter- zu eröffnen.


Als ich den Brief gelesen habe, habe ich erneut weiche Knie bekommen.
Ich denke eine weitere schlaflose Nacht steht mir bevor.

Einiges verstehe ich nämliche nicht und brauche Ihren Rat, liebe Forumsmitglieder.

1)Zunächst steht da nicht, wann das Hauptverfahren ist. Werde ich das noch per Post mitgeteilt bekommen?

2)Vergehen, strafbar gem. §§ 242 , 248 a , 53 , StGB,, 1, 105 JGG
- was bedeutet das alles?

3) Was hat es für Folgen, wenn das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird- und wieso wird es bejaht?

4) Wenn ich mich nochmals entschuldigen möchte, sollte ich das per Brief an das Amtsgericht machen?

5) Ist es immernoch der selbe 0815- Fall oder sollte ich jetzt mit schlimmere Folgen rechnen?

6) Kann ich das alles noch irgendwie verhindern, indem ich Geld an ein gemeinnütziges Institut oder soetwas zahle? Wie soll ich vorgehen?


Danke!
Vielen lieben Dank im Voraus!!

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-- Editiert am 24.06.2010 22:39

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

1) Ja.
2) Die Paragraphenzahlen bedeuten: "Diebstahl (zumindest zum Teil) geringwertiger Sachen durch mehrere Handlungen eines Heranwachsenden".
3) Bei geringwertigen Sachen kann gemäß § 248a StGB nur angeklagt werden, wenn der Geschädigte rechtzeitig Strafantrag gestellt hat oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Intersse bejaht. wenn der Staatsanwalt nicht innerhalb von Sekunden den Strafantrag in der Akte findet, macht er sein Kreuz im Formular bei "besonderes öffentliches Interesse", und schon stehts in der Anklageschrift.
4) Entschuldigen im Verhandlungstermin reicht völlig. Richter lesen zwischen durch ungern immer noch mal Post.
5) Mehr 0815 geht nicht!
6) Die Waren, soweit noch nicht geschehen, nachbezahlen wäre hilfreich, ansonsten: Entspannen! Wirklich!

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn dieses Forum hier nicht wäre, dann wär ich wirklich aufgeschmissen.
Ich weiß garnicht mehr wie ich meinen Dank Ausdruck verleihen soll!
Die Antwort kam wieder so schnell und beruhigen konnte ich mich auch, dank Ihrer Hilfe!

Nochmals zu
1), ist es möglich, anderweitig von dem Termin zu erfahren?
Ich würde sogar jeden Tag dort anrufen, denn meine Eltern sollen möglichst nichts davon mitbekommen. Ich möchte sie nicht mit meinen Problemen belasten. Weiß das zufälligerweise Jemand?

2), gibt es besondere Vorraussetzungen, damit das öffentliche Interesse bejaht wird und wenn das dann bejaht wird, hat das noch etwas zu bedeuten?
Und kann ich das Alles gegen Geldauflage, wie in anderen Fällen, noch verhindern?

Ich meine, ich würde auch Sozialstunden annehmen, aber ich habe gerade einen Job begonnen, den ich nur aus dem Grund angefangen habe, um Geld zusammenzukriegen, damit ich die jeweiligen Läden, die ich bestohlen habe, entschädigen kann, weil ich finde, dass das das Mindeste ist, was ich tun kann.

Oder ist es zu spät und eine Einstellung gegen Geldauflage nicht mehr möglich?

Danke für die große Hilfe.

p.s: Zum Abitur- ich habe es bestanden- meine grösste Angst lag ja darin, nicht bestehen zu können, aber ich habe es geschafft. Dass ich gestohlen habe, vermiest mir die Freude jedoch wieder. Naja, es wird jedenfalls nie, wirklich nie wieder passieren- so sicher war ich im Leben noch nie!
Danke für das Intresse.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
1), ist es möglich, anderweitig von dem Termin zu erfahren?


Nein

quote:
gibt es besondere Vorraussetzungen, damit das öffentliche Interesse bejaht wird


Ja, die Voraussetzung dafür ist, dass "die Öffentlichkeit Interesse hat" (an der Strafverfolgung). Im Übrigen hatte Micha60 die Frage unter Ziffer 3 in seiner Antwort schon beantwortet.

quote:
Oder ist es zu spät und eine Einstellung gegen Geldauflage nicht mehr möglich?


Doch ist sie. Aber nur noch im Gerichtstermin, nicht mehr vorher, bzw. ohne Gerichtstermin.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hirsebrei
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann es sein, dass du dir ein bischen zu viel Gedanken machst? Du hast ein paar mickrige Sachen geklaut, und keinen umgebracht. Dafür brauchst du nicht zehn Entschuldigungsbriefe zu schreiben. Ich glaube, wenn der Richter wüsste, was du hier für ne Panik schiebst, würde er die Strafe ganz erlassen, weil das schon ausreicht. Weiß er aber nicht. Du hast mal ein bischen Sch.... gebaut, dafür wirst du nicht gesteinigt. Wir sind hier nicht in Russland. Mach deine paar Arbeitsstunden oder was immer auf dich zukommt, zahle, was evtl. zu zahlen ist, und gut ist.

Gruß, hirsebrei

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-- Editiert am 25.06.2010 15:10

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
summerbreeze
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 43x hilfreich)

Lieber hirsebrei und auch alle anderen Forumsmitglieder, die all meine Fragen beantworten, danke, für die Hilfe und beruhigenden Worte.

Aber Sie müssen verstehen, dass ich so in Panik bin, weil mir das nie zuvor passiert ist. Niemand in meiner Umgebung weiß über die Sache bescheid, ich will keinen mit meinen Problemen belasten- und so kommt es, dass ich mich absolut allein und hilflos fühle und die meiste Zeit des Tages in diesem Forum nach Fällen suche, die meinen ähneln um annäherungsweise herauszubekommen, was auf mich zukommt.
Der Drang, mich schriftlich zu entschuldigen rührt daher, dass ich meine Gefühle besser niederschreibe, als sie mündlich zu verfassen- ich kann das einfach nicht und daraus folgt die Angst, dass der Richter oder die Richterin mein Schweigen falsch interpretiert, dass man vielleicht sogar annehmen könnte, mir wäre das egal oder ich sehe meinen Fehler nicht ein. Es tut mir Leid, aber ich wüsste eben nicht was zu sagen, wenn der Richter mich z.B. fragen würde, was ich zu meiner Verteidigung oder dergleichen, zu sagen hätte. Wenn ich einen Grund für meine Tat angeben sollte, wieso ich in so vielen Läden gestohlen habe, was der Grund war, wofür und für wen, etc.

Nein, darauf hätte ich keine Antwort- es gibt keine Rechtfertigung für einen Diebstahl bzw. mein Verhalten. Und egal wie lange ich darüber nachdenke, ich weiß einfach nicht, wie ich so dumm sein und stehlen konnte- und erst recht nicht wieso.

Ich weiß nicht, wie ich dem Richter gegenüber treten soll.
Ich weiß einfach überhaupt nichts- und das ist, meiner Meinung nach, das Schlimmste- diese Ungewissheit über das, was bevorsteht.

Verstehen Sie?


Wenn sie dazu einen Rat hätten, dann hätte ich keine Worte mehr um mich zu bedanken.

Liebe und herzliche Grüße an all die, die mich trotz meines Verhaltens nicht missachten und sogar mit Rat und Hilfe zur Seite stehen.

Danke

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