Bitte um Beurteilung des finalen Arbeitszeugnis

14. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go380570-58
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Bitte um Beurteilung des finalen Arbeitszeugnis

Hallo liebe Community,

es ist soweit, Frau XXX hält endlich ihr finales Arbeitszeugnis in den Händen! Nachdem die 123recht-Community bereits das Zwischenzeugnis mit der Note 2 beurteilte (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=515333), würde sie sich erneut über konstruktive Beiträge freuen:

Frau XXX, geboren am xx.xx.xxxx, war vom 10.06.2015 bis zum 26.02.2017 als Veranstaltungskauffrau in unserem Unternehmen beschäftigt.

In unserem Unternehmen werden überwiegend Messeauftritte unserer Kunden organisiert. Unsere Dienstleistungen reichen von der Beratung in Marketingfragen über die Erstellung von Konzeptionen mit der anschließenden Umsetzung, bis zum einfachen Standbau nach Kundenvorgaben.

Frau XXX war in den Bereichen Kundenbetreuung, Recherche, Angebotserstellung, Abklärung von organisatorischen und technischen Fragen, Logistik und beim Bau von Messeständen tätig.

Sie hat sich schnell und sicher in das Aufgabenfeld eingearbeitet und ihre Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft durchgeführt.

Sie hat ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen.

Frau XXX zeigte stets eine gute Einsatzbereitschaft. Ihre optimistische Haltung auch in schwierigen Fällen wirkte beflügelnd.

Frau XXX zeichnete sich bei der Erledigung aller ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbstständigkeit aus.

Sie erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets zügig und gut erledigte.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war verbindlich.

Wir wünschen Frau XXX viel Erfolg auf Ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg.



Frau XXX hatte im November eine Gehaltserhöhung aufgrund der außerordentlich guten Leistungen erhalten, im Februar wurde sie aus wirtschaftlichen Gründen betriebsbedingt gekündigt.

Ich halte folgende Formulierungen für fragwürdig:

- Die Tätigkeiten. Frau XXX war als Projektleiterin für namhafte Großunternehmen tätig. Das Aufgabenfeld ist zwar korrekt, allerdings meiner Meinung nach nicht anspruchsvoll genug formuliert
- Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war verbindlic: Das ließt sich für mich sehr negativ, ohne fundiertes Fachwissen über Zeugnisbeurteilungen vorweisen zu können

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung!


-- Editier von go380570-58 am 14.03.2017 12:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17368 Beiträge, 6466x hilfreich)

'Verbindlich' für die Verhaltensnote halte ich auch für ziemlich missverständlich, konnotativ eher negativ, vielleicht aber bloß 'originell'.
Die Aufgabenbeschreibung solltest du selbst einschätzen können, besser als jede/r Außenstehende.
In summa immer noch ein 'gut'.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Sie hatten Kundenkontakt? Warum ist dann Ihr Verhalten nur gegenüber Kollegen und Vorgesetzten "verbindlich"?

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich finde das ein sehr schlechtes Zeugnis

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Geht mir irgendwie auch so. Ich könnte nicht den Finger drauf liegen was genau jetzt nicht so schön ist... Es sind halt irgendwie so Einschränkungen und alles nicht ganz so gut und irgendwie unbestimmt. Ich weiß nicht, dieses Zeugnis hinterlässt einfach ein negatives Gesamtbild.

Und dann halt immer so komische Formulierungen "ihr Optimismus wirkte beflügelnd" (häh?)... Sie war verbindlich (?), aber den Kunden gegenüber offensichtlich nicht... So geht es in einem fort.

Ich würde es an ihrer Stelle selbst schreiben und dem Chef vor Unterschrift vorlegen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich habe auch den Eindruck, dass sich das Abschlusszeugnis gegenüber dem Zwischenzeugnis verschlechtert hat.
Die Gesamtnote ist zwar immer noch eine zwei ("Sie hat ihre Position stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt "), aber irgendwie wirkt das Zeugnis jetzt unstimmig.
Beim Zwischenzeugnis hatte ich bemängelt, dass es lieblos wirkte, wie aus einem Zeugnis-Generator-Programm. (Es gibt ja Software, wo der Perosnalleiter nur die Noten anklicken muss, die er vergeben möchte und die Software fügt dann aus Textbausteinen ein Zeugnis zusammen. Das klingt dann sehr professionell aber lieblos.)
Jetzt ist es nicht mehr so. Dafür sind zu viele "unprofessionelle" Sätze drin. Entweder wollte der Zeugnissschreiber dem Zeugnis eine persönliche Note verleihen (was mislungen ist), er ist im Zeugnisschreiben unerfahren oder er wollte wirklich was negatives ausdrücken.

Ihre optimistische Haltung auch in schwierigen Fällen wirkte beflügelnd.
Was will uns das sagen?
positiv: Sie hat Kollegen motiviert und angespornt.
negativ: Sie war nur optimistisch, hat aber selbst nicht mit angepackt.

Frau XXX zeichnete sich bei der Erledigung aller ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Fleiß und Selbstständigkeit aus.
Sie erwies sich als pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben stets zügig und gut erledigte.

Doppelt gemoppelt. Außerdem eine Überbetonung von Selbstverständlichkeiten.

Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war verbindlich.
Wieder so ein Satz, wo man nicht weiß, was der Zeugnisautor damit ausdrücken will.
Und bei Unklarheiten vermutet man als Leser eher etwas Negatives als etwas Poitives.
Aber: Wo sind die Kunden in dieser Aufzählung? Keine Erwähnung von Kunden = kein gutes Verhalten gegenüber Kunden.

Wir wünschen Frau XXX viel Erfolg auf Ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg.
Möchte der Arbeitgeber kein Bedauern über das Ausscheiden der Mitarbeiterin zum Ausdruck bringen?
Möchte der Arbeitgeber nicht erwähnen, warum die Mitarbeiterin den Betrieb verlässt?

Ist das Austrittsdatum (26.02) wirklich richtig? Wenn das Beschäftigungsende nicht auf ein Monatsende (oder wenigstens auf eine Monatsmitte) fällt, "riecht" das nach einer Trennung im Streit oder gar einer fristlosen Kündigung. Wenn dann noch der Arbeitgeber weder den Grund für das Ende der Beschäftigung nennt (z.B. auslaufender Zeitvertrag), noch das Ausscheiden der "guten" Mitarbeiterin bedauert, dann zählt jeder potenzielle neue Arbeitgeber 1 und 1 zusammen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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