Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Mein Mann und ich haben uns eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag steht eine Mindestvertragslaufzeit bzw Kündigungsausschluss von 2 Jahren drin. Wir wohnten bis jetzt ca 6 Monate in der Wohnung. Leider haben sich unsere Weg jetzt endgültig getrennt und wir möchten die Wohnung schnellstmöglich kündigen.
Der Vermieter bestätigte uns die fristgerechte Kündigung und erklärte sich mit einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages einverstanden, wenn wir einen genehmen Nachmieter
stellen. Darüberhinaus wurde von Vermieterseite ein Makler beauftragt. Schlüssel wurden bereits abgegeben, Strom abgemeldet. Mein Mann wohnt nunmehr in einer anderen Stadt - wir sind beide bereits umgemeldet und haben neue Wohnungen.
PROBLEM: die Monate verstreichen und der Makler findet scheinbar keinen Nachmieter (oder arbeitet mglw nicht gerade energisch daran...).
Kann mir jemand behilflich sein und mir mitteilen, ob es irgendeine rechtliche Möglichkeit gibt, schnellstens aus dem Vertrag zu kommen ohne auf den Nachmieter warten zu müssen (mit der Möglichkeit, selber einen zu finden, beschäftigen wir uns gerade)? Oder für die RA: gibt es allgemein die Möglichkeit, aus einem Vertrag derartiger Konstellation herauszukommen?
Vielen vielen Dank für jeden Rat
schuby
Bitte Helft! Mindestvertragslaufzeit beim Mietvertrag...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Im Grunde genommen erscheint der von Ihnen eingeschlagene Weg richtig. In gravierende Fällen (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.
In jedem Fall sollten Sie sich schnellstmöglich selbst um etwaige Interessenten kümmern und diese an den Vermieter weiterleiten. Ich habe Sie so verstanden, daß insoweit keine Untersagung durch den Vermieter erfolgt ist (anderenfalls hätte dieser wohl auch gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Also an Deiner Stelle würde ich mich auch selber um Nachmieter kümmern, würde mich nicht auf den Makler verlassen.
Für ihn besteht ja kein berechtigtes Interesse die Wohnung so schnell wie möglich zu vermitteln.
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