Ich weiß, dass der Handel mit Bitcoin an sich legal und von der Bafin gebilligt ist, jedoch werden diese, wie Sie wissen, auch teilweise für den Erwerb von illegalen Gütern verwendet.
Bei dieser Frage geht es rein um präventive Maßnahmen vor dem Verkauf an Privatpersonen.
Wenn ich, Privatperson, Bitcoin an der Börse kaufe und Sie dann, ohne deren Kaufauftrag (also Eigenhandel), weiter an Privatpersonen, welche anonym bleiben wollen, verkaufe, bin ich da, auch wenn ich nichts über diese Personen weiß, insbesondere nichts über den Verwendungszweck der Coins, für deren eventuell illegale Einkäufe verantwortlich? Kann mir Fahrlässigkeit vorgeworfen werden? Wie kann ich mich rechtlich absichern?
Ist dies noch eine rechtliche Grauzone?
Wenn man es mit dem Handel von "normalen" Devisen vergleicht, dann kann man die Verantwortlichkeit bei Unwissenheit von evtl. illegalem Kauf durch diese meines Wissens nach verneinen, doch brauche ich nun Ihre Hilfe um die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung zu alternativen Währungen zu verstehen.
Bitte nennen Sie konkrete Gesetzespassagen aus der deutschen Gesetzgebung, welche Ihre Aussagen belegen und mir dadurch Rechtssicherheit geben.
(kopiert aus meiner frag einen Anwalt Anfrage)
Bitcoin Handel zwischen Privatpers. - Haftung für Taten bezahlt durch verk. Coins???
26. November 2016
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Frage vom 26. November 2016 | 16:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitcoin Handel zwischen Privatpers. - Haftung für Taten bezahlt durch verk. Coins???
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#1
Antwort vom 26. November 2016 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatWenn man es mit dem Handel von "normalen" Devisen vergleicht, dann kann man die Verantwortlichkeit bei Unwissenheit von evtl. illegalem Kauf durch diese meines Wissens nach verneinen, :
Das ist zwar korrekt, dennoch sollte man damit rechnen, das im Fall der Fälle morgens um 6 Uhr die Wohnung von SEK gestürmt wird, diese alles relevante beschlagnahmen, die Bankkonten gesperrt werden und die Herren auch beim Arbeitgeber aufschlagen und dort Durchsuchungen stattfinden.
Zitatbin ich da, auch wenn ich nichts über diese Personen weiß, insbesondere nichts über den Verwendungszweck der Coins, für deren eventuell illegale Einkäufe verantwortlich? :
Die Coins sind in einigen Bereichen das Huptzahlungsmittel beim Erwerb illegaler Waren.
Da dies durchaus bekannt ist, könnte ein Gericht zu der Auffassung kommen das hier den Verkäufer besondere Pflichten treffen können.
ZitatIst dies noch eine rechtliche Grauzone? :
Ja
ZitatBitte nennen Sie konkrete Gesetzespassagen aus der deutschen Gesetzgebung, welche Ihre Aussagen belegen und mir dadurch Rechtssicherheit geben. :
Der Wunsch wird sich so nicht erfüllen lassen, schlicht wegen der zur Zeit noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung und Rechtsbildung zu alternativen Währungen.
Und jetzt?
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