Bis zum Kündigungschutzklagetermin Arbeiten trotz Kündigung

10. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
peter1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Bis zum Kündigungschutzklagetermin Arbeiten trotz Kündigung

Guten Abend
Ein Arbeitnehmer wurde bis zum 15.10.16 gekündigt (regulär,mit einhaltung der Kündigungfrist) ohne Begründung .
Er hat Kündigungsschutzklage eingereicht .
Der Schlichtungtermin ist am 24.10.16.
Jetzt sagt der AG ,der AN müsse bis zum 24.10.16 arbeiten ,bis die Sache geklärt wird.
Ist das so Richtig ?
Oder ist für den AN am 15 der letzte Arbeitstag :zoff:


-- Editier von peter1967 am 10.10.2016 18:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32899 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ist das so Richtig ? Nö. Der AG hat ja mit seiner Kündigung eindeutig erklärt, die Arbeitskraft des AN nach dem 15.10. nicht mehr zu wollen. Das klingt ganz so, als wäre der AG überzeugt, daß er verliert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38478 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich denke mal, der Arbeitnehmer sollte sich überlegen, was er will. Ganz klar, das Arbeitsverhältnis endet, wie muemmel festgestellt hatte, mit Ablauf der Kündigungsfrist. Aber, wenn er den Arbeitsplatz behalten will, ist die Weiterarbeit doch ein Superargument. Es ist Arbeit da, ich schaffe, was soll die Kündigung. Wenn er aber eher in Richtung eines Aufhebungsvertrages denkt, dann sollte er konsequent bei Vertragsende aufhören.

wirdwerden

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38478 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ist nicht ganz richtig, es ist ja kein befristeter Arbeitsvertrag. Nur, die Position des Arbeitnehmers verstärkt sich jetzt enorm. Es ist Arbeit da, er soll arbeiten, also was soll die Kündigung?

wirdwerden

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#6
 Von 
peter1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

AN hat beim Arbeitsgericht,angerufen und dies erteilte die Auskunft das der AN bis zum 24.10
weiterarbeiten solle .
Weil er in der Kündigungsutzklage ausdrücklich seine Arbeitskraft ,weiterhin angeboten hatte .
Vieleicht eine Komfortable Situation ?!

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38478 Beiträge, 14011x hilfreich)

Na wer hat denn da am Arbeitsgericht unerlaubte Rechtsberatung betrieben? Die Putzfrau?

wirdwerden

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