Guten Abend
Ein Arbeitnehmer wurde bis zum 15.10.16 gekündigt (regulär,mit einhaltung der Kündigungfrist) ohne Begründung .
Er hat Kündigungsschutzklage eingereicht .
Der Schlichtungtermin ist am 24.10.16.
Jetzt sagt der AG ,der AN müsse bis zum 24.10.16 arbeiten ,bis die Sache geklärt wird.
Ist das so Richtig ?
Oder ist für den AN am 15 der letzte Arbeitstag
-- Editier von peter1967 am 10.10.2016 18:22
Bis zum Kündigungschutzklagetermin Arbeiten trotz Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ist das so Richtig ? Nö. Der AG hat ja mit seiner Kündigung eindeutig erklärt, die Arbeitskraft des AN nach dem 15.10. nicht mehr zu wollen. Das klingt ganz so, als wäre der AG überzeugt, daß er verliert...
Ich denke mal, der Arbeitnehmer sollte sich überlegen, was er will. Ganz klar, das Arbeitsverhältnis endet, wie muemmel festgestellt hatte, mit Ablauf der Kündigungsfrist. Aber, wenn er den Arbeitsplatz behalten will, ist die Weiterarbeit doch ein Superargument. Es ist Arbeit da, ich schaffe, was soll die Kündigung. Wenn er aber eher in Richtung eines Aufhebungsvertrages denkt, dann sollte er konsequent bei Vertragsende aufhören.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist nicht ganz richtig, es ist ja kein befristeter Arbeitsvertrag. Nur, die Position des Arbeitnehmers verstärkt sich jetzt enorm. Es ist Arbeit da, er soll arbeiten, also was soll die Kündigung?
wirdwerden
AN hat beim Arbeitsgericht,angerufen und dies erteilte die Auskunft das der AN bis zum 24.10
weiterarbeiten solle .
Weil er in der Kündigungsutzklage ausdrücklich seine Arbeitskraft ,weiterhin angeboten hatte .
Vieleicht eine Komfortable Situation ?!
Na wer hat denn da am Arbeitsgericht unerlaubte Rechtsberatung betrieben? Die Putzfrau?
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten