Bis wann müssen Unterhaltszahlungen beim Empfänger sein?

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
vitos123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Bis wann müssen Unterhaltszahlungen beim Empfänger sein?

Hallo,


wir diskutieren mit einigen Leuten gerade die Frage, bis wann eine Zahlung für Kindesunterhalt auf dem Konto des Empfängers sein müsste.

Nehmen wir mal an, der Sachverhalt wäre der folgende:

Ein Unterhaltspflichtiger zahlt gemäß Titel Unterhalt gemäß einer Tabelle. Er erhält sein Gehalt immer am letzten Tag eines Monats. Normalerweise kenne ich es so, dass der Unterhalt zum 1. eines jeden Monats auf dem Konto des Empfängers sein muss. Das wäre aber in diesem Beispiel gar nicht möglich, da die Überweisung in der Regel schon 2-3 Werktage benötigt und auch mal ein Feiertag oder das Wochenende dazwischenkommen kann - folglich wäre das Geld dann erst am 3. oder 4. Tag des Monats auf dem Konto des Empfängers.

Nun sind hier einige Leute der Meinung, der Zeitpunkt der Gehaltszahlung wäre vollkommen unerheblich, der Unterhalt muss den Empfänger am 1. eines Monats erreichen. Wenn keine rechtzeitige Überweisung zum 1. eines Monats mehr möglich ist, so müsste man gegebenenfalls den Unterhalt in bar auszahlen oder beim Arbeitgeber pfänden lassen, da dieser dann auch immer zum 1. eines Montas (also zeitgleich mit der Gehaltszahlung) beim Empfänger wäre.

Andere Leute sagen widerum, man wäre nicht verpflichtet, den Unterhalt bar auszuzahlen, wenn das Gehalt erst am letzten Tag des Monats kommt, muss der Unterhaltsempfänger eben warten, bis die Bank die Überweisung bearbeitet hat, weil es nicht anders geht.

Wie seht ihr das? Was meint ihr, wie ein Gericht so eine Sache entscheiden würde wenn der Unterhaltsempfänger möglicherweise klagen würde? Das würde mich wirklich interessieren, weil es dazu hier wie gesagt sehr unterschiedliche Meinungen gibt...

Viele Grüße

Vitos

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

...und wenn das Gehalt erst am letzten Werktag auf dem Konto ist und man hat eine lahme Bank, muss man den Daueraufrag so einrichten, damit sichergestellt ist, dass der Unterhalt pünktlich am 3. Werktag da ist. Das ist in der Regel auch er Fall, selbst wenn am letzten Werktag des Monats erst das Gehalt eingeht. Es geht um 3 Werktage und nicht allgemein um Tage.

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#3
 Von 
vitos123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, allerdings ist mir das noch nicht ganz klar. Was heißt 3. Tag eines Monats denn genau? der 3. MÖGLICHE Tag oder der 3. vom Datum her gesehen? Nehmen wir mal an, der 31. fällt auf einen Freitag und Montags ist wäre noch ein Feiertag (das wäre folglich bereits der 3. eines Monats). Bis die Überweisung bearbeitet ist und das Geld beim Empfänger wäre hätten wir dann bereits den 5. oder 6. Tag des Monats erreicht. kann es da dann schon Probleme für den Zahlungspflichtigen geben?

Gruß

Vitos

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#4
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Wenn es so ist, wie Du im Beispiel angeführt hast, würde es keine Probleme geben. Du kannst ja nachweisen, dass Dein Dauerauftrag pünktlich läuft. Der dritte Werktag bedeutet der dritte Werktag, das heisst der dritte Tag im Monat, der kein Samstag oder Sonntag ist. wäre der erste ein Montag, muss das Geld am Mittwoch, den 3. spätestens da sein. Wäre der erste ein Sonntag, wäre ebenfalls hier der Mittwoch der dritte Werktag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vitos123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Okay, ihr sagt mir jetzt bis zum 3. Werktag, diese Meinung teile ich auch. Wie sollte man sich aber verhalten, wenn die Anwältin der Zahlungsempfängerin dem zahlungspflichtigen droht, dass der Titel beim Arbeitgeber vollstreckt wird, wenn die Zahlung nicht pünktlich am 1. eines Monats da ist? Meint ihr, dass sie damit durchkommen würde obwohl der Zahlungspflichtige einen Dauerauftrag eingerichtet hat, der jeweils am letzten tag des Monats ausgeführt wird?

Gruß

vitos

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also mein Mann muss seinem Sohn zum 1. des Monats Unterhalt zahlen.
Das Gehalt meines Mannes kommt aber (wenn es denn kommt) immer erst zum 15. des Folgemonats.
Wir wurden auch schon ermahnt pünktlich zum 1. zu zahlen.
Aber, wenn es nicht anders geht..., eh die die Klage durchhaben, haben sie schon wieder für mehrere Monate ihr Geld erhalten. Was also soll passieren?

6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hall

Schau mal auf den Titel vom JA (Jugendamturkunde).
Vorausgesetzt es besteht ein Titel.
Dort steht drauf bis wann der KU zu zahlen ist.

Grüßle dream

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