Bis wann Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
BirteTevs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben

Hallo,

wer weiß bis wann ich die neue Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben muss??? Meine Personalbteilung hat mir angedroht, dass ich die LSk bis Anfang Dezember abgeben muss, ansonsten würde ich mit Seuerklasse VI eingruppert werden. Ist das rechtlich o.k.???? Kann ich das irgendwo nachschlagen???? Danke für die Antwort.
Gruß Birte

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@birte tevs

ja das ist richtig

sunbee

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Die Aussage der Personalabteilung ist nicht richtig.

Für den Monat Januar kann der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf Basis der Steuerkarte des Vorjahres machen (§ 39c Abs. 2 EStG ). Wenn die neue Steuerkarte dann aber andere Eintragungen hat, dann bereitet das zusätzliche Arbeit, da er die Lohnabrechnung wiederholen muss. Außerdem handelt es sich um eine KANN-Bestimmung.

Ansonsten muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung mit Steuerklasse VI durchführen, wenn er nicht rechtzeitig die neue Steuerkarte erhält.

Was das genau heißt, hängt unter anderem davon ab, wann der späteste Termin ist, an dem eine Lohnabrechnung noch geändert werden kann. Wenn Du Deinen Lohn im Voraus erhälst, dann kann der Abgabetermin durchaus Anfang Dezember liegen.

Aber wo ist das Problem, die Steuerkarte rechtzeitig abzugeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Die Aussage der Personalabteilung ist nicht richtig.

Für den Monat Januar kann der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf Basis der Steuerkarte des Vorjahres machen (§ 39c Abs. 2 EStG ). Wenn die neue Steuerkarte dann aber andere Eintragungen hat, dann bereitet das zusätzliche Arbeit, da er die Lohnabrechnung wiederholen muss. Außerdem handelt es sich um eine KANN-Bestimmung.

Ansonsten muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung mit Steuerklasse VI durchführen, wenn er nicht rechtzeitig die neue Steuerkarte erhält.

Was das genau heißt, hängt unter anderem davon ab, wann der späteste Termin ist, an dem eine Lohnabrechnung noch geändert werden kann. Wenn Du Deinen Lohn im Voraus erhälst, dann kann der Abgabetermin durchaus Anfang Dezember liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hh
hey, das ist ja n ding! ich konnte mal vor ein paar jahren keine lstk abgeben weil sie verschollen war und ich hab im januar dann abgeben können. für januar hatte mein ag auf lstklasse 6 abgerechnet...:(

hab es mir notiert und danke für die info

sunbee

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

wenn das dann doch nochmal passiert, kannst du dir das Geld über den Lohnsteuer-Jahresausgleich zurückholen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hamburgerin01

vielen dank. ist so passiert mit dem lstjahresausgleich. war nur sehr ärgerlich, da im januar so viele beiträge fällig sind....

sunbee

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