Bindhard & Lenz: Da waren es nur noch zwei

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Für Abgemahnte keine Änderung

Wer in der Vergangenheit von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe abgemahnt wurde, muss sich nicht wundern, wenn er nun stattdessen Post von der Kanzlei Bindhardt & Lenz bekommt: Rechtsanwalt Dr. Heiner Bindhardt ist nämlich offenbar aus der alten Kanzlei ausgeschieden und hat sich mit Rechtsanwalt Mirko Lenz zusammengetan. Alte Mandate hat er mitgenommen, und diese werden nun unter dem neuen Kanzleinamen fortgeführt.

Alte Forderungen bleiben bestehen

Ansonsten hat sich wohl nicht viel geändert. Auch Bindhardt & Lenz mahnen im Auftrag von Rechteinhabern aus der Musik- und Filmindustrie weiterhin Urheberrechtsverletzungen ab. Für die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung eines einzelnen Songs werden 400 EUR verlangt, für ganze Alben entsprechend mehr. Die Forderungen aus alten Abmahnungen bleiben, sofern nicht erfüllt, bestehen und Bindhardt & Lenz drohen weiterhin deren gerichtliche Geltendmachung an.

Andreas Schwartmann
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Betroffene sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen und keinesfalls vorschnell zahlen oder die verlangte Unterlassungserklärung abgeben, ohne sie zuvor prüfen zu lassen. Auch wenn die gesetzten Fristen oft kurz bemessen sind, so reichen sie in der Regel doch aus, eine kostenlose erste Einschätzung bei einem auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisierten Anwalt einzuholen.

Unter der bundesweit kostenlosen Rufnummer stehe ich Betroffenen sieben Tage in der Woche zwischen 8 und 20 Uhr für ein Gespräch zur Verfügung.

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