Bindender Vertragsabschluss?

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Chronos
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Bindender Vertragsabschluss?

Über ein Formular auf meiner Seite können Gewerbetreibende Ihren Betrieb in mein System eintragen. Dieser Eintrag ist für die Gewerbetreibenden kostenpflichtig!

Wenn der Gewerbetreibende auf "Eintragen " klickt, werden seine Daten in mein System übertragen und auf der Webseite angezeigt. Er bekommt dann anschließend eine Mail mit der Rechnung geschickt.

Ist diese Art des Vertragsabschlusses rechtsgültig oder muss ich dem Vertragspartner den Vertrag in Papierform zuschicken damit er ihn unterschreiben kann?

Muss ich dem Gewerblichen Vertragspartner in der E-Mail auch die AGB´s mit schicken oder ist der Vertrag auch ohne diesen Anhang gültig?

Auf der Web Seite stehen die AGB´s und im Eintragsformular muss man diese gelesen und akzeptiert haben!

Ich weise den Gewerbetreibenden im Vorfeld ausdrücklich darauf hin, das wenn er seine Daten abschickt, es zu einem Vertrag kommen würde und was das monatlich kosten würde!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ist diese Art des Vertragsabschlusses rechtsgültig


Klar. Bei eBay passiert doch nichts anderes.

quote:
oder muss ich dem Vertragspartner den Vertrag in Papierform zuschicken damit er ihn unterschreiben kann?


Schriftform ist nur für ganz wenige Verträge gesetzlich vorgeschrieben. Für solche, wie du sie beschreibst, nicht.

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#3
 Von 
Chronos
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Das heißt, das ich die AGB´s auch als PDF Download zur Verfügung stellen muss?

Welche Vorgaben müssen denn noch erfüllt werden?

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Vorgaben müssen denn noch erfüllt werden? <hr size=1 noshade>


Vor allem sollte nicht für teures Geld ein reines Datengrab verkauft werden.

Dann käme wegen § 138 BGB sowieso kein Vertrag zustande.

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#5
 Von 
Chronos
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich werde mit meiner Webseite weder Daten abgraben noch werde ich meine zukünftigen Kunden übervorteilen.

Ich baue ein absolut Seriöse Webseite auf, die den Besuchern der Seite einen echten Nutzwert zur Verfügung stellen indem sie Informationen über Unternehmen bekommen, die sie sonst erst mühselig Recherchieren müssten.

Den Unternehmen gibt die Seite die Möglichkeit Ihr Unternehmen in einem bestmöglichen und idealerweise auch Kundengewinnenden Licht zu Präsentieren.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Ist diese Art des Vertragsabschlusses rechtsgültig

Ja.

Probleme gibt es erst, wnen der Vertragsschluss vom 'Kunden' bestritten wird. DANN hast du ein Beweisproblem.



quote:
Muss ich dem Gewerblichen Vertragspartner in der E-Mail auch die AGB´s mit schicken

Das wäre sehr anzuraten.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also, wenn du ganz auf der Sicheren Seite sein willst.

Mach es so. Adresseingabefelder.
Darunter die AGBS.
Und dann eine Checkbox, AGBs gelesen.

Den Part mit dem Bezahlen machst du farblich deutlich erkennbar, so daß er sich vom Rest abhebt.

Und dann machst du noch eine weitere Checkbox
"Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Angebot kostenpflichtig ist"

Diese AGBs hängst du nochmal an die Bestätigungsmail dran, und machst einen Bestätigungslink. Über diesen Bestätigungslink schreibst du Sinngemäß, "Mit bestätigung des Links bestätige ich, daß die AGBs Vertragsbestandteil werden, und ich mit den Kosten xxx€ / mtl einverstanden bin.

Ließ dir dazu noch die § 305 und 305c BGB durch.

Und dann viel Erfolg mit dem eintausend und ersten kostenpflichtigen Adressverzeichnis im Internet.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:
Also, wenn du ganz auf der Sicheren Seite sein willst.

DANN generiert man ein Formular, das der Kunde unterzeichnet und im Original zurücksendet.

Dann ansonsten hat man immer noch das Beweisproblem bei bestreiten ...





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