Bin ich in der Beweispflicht bei einem Inkasso?

9. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Paraguaymillionaire
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Bin ich in der Beweispflicht bei einem Inkasso?

Ein Inkasso von einem Call-by-Call anbieter und der call by call anbieter verlangen sowohl Telekomrechnungskopie als auch Kontoauszug.

Telekomrechnung gebe ich gerne sofort, habe ich auch. Aber Kontoauszug? - NEIN!

Muss ich das?

Ich bin mir nicht bewusst, dass ich in einer Nachweispflicht bin oder dass der Drittanbieter meinen Kontoauszug braucht um bei der Telekom seinen Geldanspruch geltend zu machen, denn er nicht bekommen hat.

Oder irre ich mich?

Ich muss doch keinem Beweisen ob ich mein Telefon bezahlt habe oder nicht. Keinem Gericht der Welt und erst recht keinem Inkasso. Wenn ich meine Telefonrechnung nicht bezahlt hätte im Juli, hätte ich doch heute keinen Telefonanschluss mehr - ODER?

Weiß dass so ein Inkasso nicht? Hätte ich die Telekom nicht bezahlt, hätte ich kein Telefon.

Oder muss ich jetzt die Kontoauszüge meiner 5 Girokonten durchgehen und nach der Buchung der Telekomrechnung suchen?

Bei den meisten Online-Banking sind standardmässig nur die letzten 70 oder 90 Tage zu sehen, alles ältere ist im System gar nicht mehr drinnen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist grober Unfug. Das betrifft ein Vertragsverhältnis zwischen der Telekom und dem Drittanbieter. Du hast damit exakt nichts zu tun.

Formulierungsvorschlag:

quote:

Hallo.

Ich fordere Sie auf, sich an die Telekom zu wenden. Es gibt zur Abrechnung ein Vertragsverhältnis zwischen der Telekom und Ihrem Mandanten, nicht zwischen mir und ihrem Mandanten. Erst wenn Sie mir nachweisen, dass die Telekom sich weigert zu zahlen, weil sie angibt, ich hätte Rechnungen nicht bezahlt, erst dann wenden Sie sich an mich.

Ein Inkassoverfahren erkenne ich nicht an, weil das Problem mit der Telekom zu klären ist (alle Telefonrechnungen wurden bezahlt) und weil ich sowieso nie eine Mahnung erhalten hatte.

Ich untersage Ihnen weitere Kontakte. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Schufa-Einträge. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Weitere Schreiben, Anwaltsschreiben o.ä. ändern an der Haltung nichts und bleiben unbeantwortet.



Die Telekom darf Festnetzanschlüsse erst ab 70€ Schuld (oder so ähnlich) sperren. Aber eine Mahnung hättest du bekommen müssen, richtig. Wie gesagt: Das Inkasso ist in der Beweispflicht, dass es kein Geld von der Telekom erhielt und in der Beweispflicht, warum die Abrechnung mit der Telekom schief lief, bevor sie sich direkt an dich wenden dürfen.
So ist das nunmahl mit Drittanbietern, die eigentlich über die telekom abrechnen.

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Seit wann ist ein (weiter bestehender) Telefonanschluss ein Beweis, dass man die Call-by-Call Gebühren bezahlt hat!?!? So lange die Telekom ihre eigenen Gebühren ordnungsgemäß einziehen konnte besteht der Anschluss. Die machen erst dann dicht, wenn deren Gebühren ausbleiben.
Sie brechen sich keinen Zacken aus der Krone, wenn Sie eine Kopie des Kontoauszugs mitschicken - das ist keine Einzugsermächtigung ... :)
Und wenn Sie unbedingt wollen, dann können Sie ja alles schwärzen, was Ihrer Meinung für die Bearbeitung nicht wichtig ist. Erkennen können muss man aber die Belegnummer, korrespondierend zur Rechnung und den Betrag.
Sie können das auch einfach verweigern - nur warum? Haben Sie ein schlechtes Gewissen!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Cyll-By-Call-Unternehmen ist in der Pflicht, nachzuweisen, dass sich die Telekom weigert und in der Pflicht einen grund anzugeben, warum man direkt an den Anschlussinhaber antritt. Ansonsten (und ich wiederhole mich) gibt es hier ein Vertragsverhältnis zwischen Telekom und Call-by-Call Unternehmen, was die Abrechnung des Betrages betrifft.
Wer sagt denn, dass nicht die Angaben der Telekom, dass es beglichen wurde, stimmt? Wer sagt denn, dass nicht das Call-By-Call-Unternehmen lügt? Alleine durch den Beweis, dass man irgendeine Telefonrechnung bezahlt hat, ist exakt nichts gewonnen.

Wenn es also Probleme gibt, haben das die beiden Vertragspartner Telekom und Call-By-Call zunächst untereinander zu klären und erst wenn klar ist, dass den Anschlussinhaber eine Schuld trifft und der Betrag wirklich offen ist (die Telekom sagt ja, nein, es ist nicht offen), erst dann hat sich das Call-By-Call-Unternehmen an den Anschlussinhaber zu wenden.

Der Anschlussinhaber ist nur der Telekom gegenübr verpflichtet. Wäre ja noch schöner wenn es andersrum wäre.

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Telekomrechnungskopie als auch Kontoauszug.

Völliger Unfug! Üblicherweise wird auf der folgenden Rechnung der bezahlte Betrag als Gutschrift ausgewiesen. Somit ergeben eine Kette von Rechnungen einen Zahlungsbeleg, der besser ist als irgendwelche Kontoauszüge. Bei dubiosen Firmen würde ich aber alle Details schwärzen, die die nichts angehen!

Wichtig: prüfen, ob der eingezogene Betrag auch wirklich alle Drittanbieterrechnungen einbezieht. Es könnte sein, das die T-Rechnung auf 33.- lautet und zusätzlich 2.-€ auf der Rechnung stehen, aber nicht eingezogen bzw. überwiesen wurden. Dann nachträglich überweisen mit angemessenen Zinsen.

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-- Editiert Seufz am 09.10.2012 11:08

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