Hi
Ich weis nicht ob ich hier richtig bin für meine Frage; Wenn nicht, in welchem Bereich ansonsten?
Ich war aufgrund eines Antrags auf Rente in einer Reha Klinik. Vorherige Diagnose. Angst und Depression.
Ich sollte 30 Tage dort sein. Nach 2 Wochen ging es mir so schlecht in der Klinik, dass ich seit Samstag Morgen bis Dienstag das Zimmer nicht verlassen habe bzw. nicht konnte, außer kurz Samstag Abend. - Auch seit Samstag Abend nichts gegessen.
Mir ging es richtig schlecht, das Essen widerte mich an, die Menschen dort, die Klinik und ihre Art der Leitung- ich fühlte mich gefangen. Am Dienstag viel es dann auf, weil an der Rezeption nach mir gefragt wurde von Mitpatienten.
Ich habe mich dann freiwillig entlassen - wie es mir ging und meine Gründe waren der Klinik egal.
Und das Ergebnis der Klinik an die Krankenkasse: 100 % Arbeitsfähig - keine Ängste oder Depressionen.
Ich möchte die Klinik nun verklagen - einfach auch weil es anderen so ergehen könnte. Es ist im Juni gewesen..
Jetzt weis ich nicht was ich am besten machen soll. Und ob ich überhaupt eine Chance damit habe...
Gibt es Erfahrungen oder Meinungen bezüglich meiner Schilderung, welche mir helfen können?
Viele Grüße und herzlichen Dank
Bin ich hier richtig? - Rehaklinik / Unterlassene Hilfeleistung?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Man hat offenbar keine entsprechende Behandlung fahren können, weil Sie sich verweigert haben und dann auch noch selbst entlassen. Sowas würde ich unter fehlender Mitwirkung laufen lassen. Das haben Sie sich m.E.n. selbst eingebrockt...
Für ähnliche Erfahrungen gibt es bestimmt entsprechende Foren, aber rechtlich? Seh ich nicht wirklich Morgenrot. Welcher Schaden soll denn eingetreten sein?
-- Editiert von fb367463-2 am 03.11.2017 11:07
Worin genau sieht man denn die unterlassene Hilfeleistung?
Mit der Selbstentlasung erfolgt in der Regel ja auch eine Belehrung über die Risiken / Folgen.
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Es geht darum, dass ich so depressive wurde, dass ich das Zimmer nicht mehr verlassen habe. Da dies der Klinik egal war, bin ich gegangen.
Also, konntest Du Dein Zimmer verlassen. Sonst hättest Du ja nicht gehen können. Wir haben in Deutschland keine Zwangsbehandlungen mehr, was nach unseliger Vergangenheit auch gut ist.
wirdwerden
Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat. Ich sehe diese hier nicht als gegeben an, aber wenn Sie dieser Meinung sind, dann gehen Sie einfach zum nächsten Polizeirevier und erstatten Anzeige.
An Ihrer Stelle hätte ich mich bei den Ärzten oder Pflegern gemeldet und um Hilfe gebeten, dass es Ihnen sehr schlecht geht. Hätten Sie darauf nicht reagiert, dann könnte es unterlassene Hilfeleistung sein. Die Kliniken sind voll mit Patienten und sie können nicht erwarten, dass sie jeden einzelnen befragen, sondern sie sich darauf verlassen , dass sich unzufriedene Patienten bei ihnen melden.
Da Sie dies nicht getan haben, sehe ich hier keine Vernachlässigung.
Aber auch mal praktisch gefragt, was hätte man denn tun können, selbst wenn Sie was gesagt hätten? Pillen, die auf Anhieb gute Laune machen gibt's nicht (legal) und man kann auch nicht 24/7 Gespräche führen. Soo schnell hätte man ergo eh nichts "tun" können. Zudem wird auch bei depressiven (erwachsenen) Patienten eine gewisse Selbstständigkeit vorausgesetzt - wie eben geschrieben, man kann sich nicht um jeden einzelnen intensivst kümmern, da muss der Patient ggf auch mal selbst um Hilfe/Unterstützung bitten. Der Rückzug von Patienten ist speziell in den ersten Wochen normal und wird nicht als Notfall betrachtet.
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