Meine Stiefoma ist verstorben. Ihr Mann lebt auch schon seit Jahren nicht mehr. Sie hat zwei eheliche Söhne und einen Stiefsohn aus der 1. Ehe Ihres Mannes. Die Eheleute haben einen Erbvertrag geschlossen, in welchem alle Brüder gleich behandelt werden sollen, so als seien sie alle Kinder aus der Ehe.
Der eine Sohn hat vor etwa 9 Jahren das Wohnhaus geschenkt bekommen. Zusätzlich noch eine größere Geldsumme für den Umbau (innerhalb der 10 Jahres Frist). Der andere Sohn hat ein Wohnrecht in diesem Wohnhaus erhalten.
Der dritte Sohn (Stiefsohn) der Verstorbenen ist selbst verstorben.
Sind seine Kinder jetzt Erben oder Pflichtteilsberechtigte an seiner Stelle?
Können die Kinder des Stiefsohnes die Schenkung des Wohnhauses und die des Geldbetrages auf Ihren Erbteil hinzurechnen und somit ihren Anteil an der Erbmasse erhöhen? (2050 BGB)
Für die Schenkung wurde u.a. Pflege der Schenkerin vereinbart. Diese fand jedoch nur in den Abend- bzw. Nachtstunden statt. Die Schenkerin hat Ihre Pflege mit eigenen Mitteln bezahlt. Die erbrachte Pflegeleistung der Schenkungsempfänger wurde von der Erblasserin auch beglichen.
Der Schenkung stand also keine echte unentgeltliche Gegenleistung gegenüber. Kann hier von einer böslichen Schenkung gesprochen werden, um die Erben des Stiefsohnes zu benachteiligen?
Was raten Sie den Erben des Stiefsohnes, um eine gerechte, friedensstieftende Lösung zu finden.
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"Mene"
Bin ich Pflichtteilsberechtigter?
8. September 2004
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Frage vom 8. September 2004 | 22:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich Pflichtteilsberechtigter?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. September 2004 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Stiefsohn und somit auch seine Kinder sind nicht pflichtteilsberechtigt. Die Scxhenkungen spielen daher bei der Berecnung des Erbes keine Rolle.
Ob die Kinder des Stiefsohnes im Erbfall an seine Stelle treten, hängt vom genauen Wortlaut des Erbvertrages ab. Das Erbe geht nicht zwangsläufig vom Stiefsohn auf seine Kinder über, wenn dieser verstirbt.
Es kann also durchaus sein, dass die Steifenkelkinder leer ausgehen.
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