Billigflieger legt Annulierungsgrund nicht offen

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin Phoenix
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 72x hilfreich)
Billigflieger legt Annulierungsgrund nicht offen

Liebe User,
ein Pärchen betritt den Flughafen in Berlin und muss an der Anzeigentafel feststellen, dass der Flug gestrichen wurde.
Es handelte sich um einen Billigflug. Am Airport selbst befand sich nur eine Mitarbeiterin, welche die gesamten Passagiere aufklären musste. Dies sprach nur englisch. Jedem Passagier gegenüber wurde folgende Aussage getätigt:
- Der Flug fällt aus
- Grund sei der Fluglotsenstreik in Frankreich
- Weitere Flüge sind ggf. in 4-5 Tagen (!) wieder möglich
- Eine Hotelübernachtung in Berlin wurde angeboten
- Angeblich wäre jeder Fluggast per Email vorab informiert worden
- Informationsschreiben zu EU-Fluggastrechten

Folgendes verweigerte die Mitarbeiterin nachdrücklich
- Schriftliche Bestätigung warum der Flug ausfällt. Stattdessen wurde ein allgemeiner Screenshot ausgedruckt, dass in Frankreich Streik ist.
- Namen (lediglich den Vornamen wollte man Preisgeben)

Das Paar wollte nun auf eigene Faust Ersatzflüge buchen und bat auch hier die Mitarbeiterin um schriftliche Bestätigung, dass man die Airline darüber VORHER aufklärte. Auch dies wurde verweigert.
Weitere Passagiere vor Ort bestätigen, dass keine Emails angekommen sind. Mehrere Parteien checken Ihre Postfächer und Spamordner.

Alle anderen Flüge von Berlin nach Barcelona starteten n diesem Tag, waren lediglich verspätet. Das Paar stand in Kontakt mit mehreren Freunden, die andere Airlines nutzten. Bis zum späten Abend gab es keine weiteren Annulierungen bei anderen Airlines.

Das Paar buchte auf eigene Kosten den einzig möglichen Flug (Germanwings) nach Stuttgart, übernachtete auf dem Flughafen und flog mit dem ersten Flug am Folgetag (Eurowings) nch Barcelona weiter.

Nachgang
Die Billigairline verweigert jegliche Entschädigung und gibt lediglich an, die Flugpreise der eigenen Verbindungen zu erstatten. Begründung 1- Streik, Begründung 2 – die eigenhändig gebuchten Flüge seinen den eigenen Lowcost-Flügen nicht vergleichbar.

Fragen:
- Der Streik ist zwar höhere Gewalt, jedoch wurde dies dem Paar definitiv nicht mitgeteilt. Bei Buchung wurde sogar extra angekreuzt von eben dieser Vorabinfo per Email bei Annulierung Gebrauch machen zu wollen. Der Streik war der Airline in ausreichender Zeit vorab angekündigt.

- Bis heute gibt es keine schriftliche Bestätigung, dass der Flug wegen dieses Streiks ausfiel. Nur Informationen, dass zu dieser Zeit ein Streik in einem anderen Land stattfand.

Um alle Angaben bezeugen zu können, hat sich das Paar mit anderen Fluggästen vernetzt. Der gesamte Flieger stand vor dem Infoschalter. Offenbar hatte keiner der Passagiere Informationen erhalten.

Bestehen aus Eurer Sicht Ansprüche?


-- Editier von Jasmin Phoenix am 14.04.2016 13:44

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Paar buchte auf eigene Kosten den einzig möglichen Flug (Germanwings) nach Stuttgart, übernachtete auf dem Flughafen und flog mit dem ersten Flug am Folgetag (Eurowings) nch Barcelona weiter.


Ich sehe hier keine Höhere Gewalt, wenn es keine großen Störungen über Frankreich gab, d.h. pro Person muss die Fluggesellschaft EUR 250 an Ausgleichszahlung leisten.

Zitat:

- Weitere Flüge sind ggf. in 4-5 Tagen (!) wieder möglich


Hat man denn selbst mal im Internet nachrecherchiert, wann die Fluglinie wieder Vakanzen Richtung Barcelona frei hatte?

Wurde denn nun eine Umbuchung auf die gleiche Airline angeboten?



-- Editiert von vundaal76 am 14.04.2016 15:15

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

auf jeden Fall hat die Fluggesellschaft zu belegen, dass man aufgrund des Fluglotsenstreiks den geplanten Flug streichen musste. Kann sie das belegen, dann liegt ein tatsaechlicher Grund fuer hoehere Gewalt vor und die Fluggesellschaft muss keine Ausgleichszahlung leisten.

Das werden Sie ohne Rechtsbeistand nicht durchfechten koennen. Ich wuerde mich an soep-online.de wenden. Ist Ihre Fluggesellschaft dort als Partner gefuehrt wird sich soep-online als Schlichtungsstelle fuer Sie einsetzen. Informationen kann man zudem auch beim LBA in Braunschweig erhalten ob Fluege des Streiks wegen zu streichen waren.

Zitat:
.....Folgendes verweigerte die Mitarbeiterin nachdrücklich - Schriftliche Bestätigung warum der Flug ausfällt......

Dann wird sie wohl nicht ermaechtigt gewesen sein so etwas zu bescheinigen.

Zitat:
......Der Streik ist zwar höhere Gewalt, jedoch wurde dies dem Paar definitiv nicht mitgeteilt......

Versteh ich nicht - weiter oben schreiben Sie, dass man die Reisenden informierte.

Zitat:
.......Der Streik war der Airline in ausreichender Zeit vorab angekündigt. .....

Wohl aber nicht, dass der Flug gecancelt werden muss.

Zitat:
......Alle anderen Flüge von Berlin nach Barcelona starteten n diesem Tag, waren lediglich verspätet......

Ich wusste noch garnicht das Barcelona Rennstrecke ist, nach meinen Infos fliegen ab TXL taeglich lediglich zwei Flieger nach BCN, einmal Vueling und einmal Germanwings. Ab SXF auch zwei Flieger einmal Easyjet und einmal Ryanair. Dazu noch dreimal woechentlich Norwegian.

Zitat:
.....Bestehen aus Eurer Sicht Ansprüche?......

Ja, wenn einwandfrei belegt werden kann, dass nicht aufgrund des Streiks die Fluege gecancelt wurden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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