Guten Tag,
ich arbeite in Dauernachtschicht und hatte letztens Bildungsurlaub vom 31.10 - 7.11, der Kurs ging 5 Werktage. Nun fiel der letzte Tag des Kurses auf meinen freien Tag der Woche. Ich fragte nach einem Tagtausch, ging aber angeblich nicht, wäre ja Freizeit der Bildungsurlaub. Allerdings durfte ich an dem Montagabend auch nicht zur Arbeit gehen um meinen Dienstagsdienst anzutreten weil ich ja 11 std. Ruhezeit einhalten musste. Dies wiederspricht sich meiner Meinung nach schon. Also musste ich unbezahlten Urlaub nehmen, da kein Urlaub oder Überstunden
mehr vorhanden waren.
In der Tagschicht war übrigens ein Tagtausch möglich, da hieß es, Bildungsurlaub sei ja Arbeitszeit. Dies teilte ich meinem Betriebsrat dann mit und der meinte, bei der Nachtschicht sei die Lage anders.
Ist dies so korrekt? Werd ich da als Nachtschichtarbeiter nicht benachteiligt?
Danke für die HIlfe
Gabi
Bildungsurlaub und Freistellung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Bildungsurlaub Freizeit sein soll, halte ich dann doch für ziemlichen Unfug. Und schon gar nicht kann ich mir vorstellen das Nachtarbeit dabei benachteiligt sein soll. Bildungsurlaub ist allerdings Ländersache, so dass du dort nachforschen musst, was geregelt ist. Und dein Betriebsrat sollte mal den einen oder anderen Lehrgang besuchen.
Also ich komme aus Rheinland-Pfalz. Und mir steht Bildungsurlaub zu, dass weiß ich. Jedes Jahr 5 Tage bzw. alle 2 Jahre 10 Tage. Mein Betrieb hat auch gesagt dass ich alle 2 Jahre 10 Tage nehmen kann.
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Sonst keiner mehr Infos für mich, mit denen ich vielleicht was anfangen kann?
Mein Manager kam übrigens heute morgen zu mir und meinte: Die nachtschicht wäre da ein sonderfall !
Was der damit mir genau sagen wollte, hab ich nicht verstanden. Wenn die Tagschicht freigestellt wird und die Nachtschicht nicht, ist es eine klare benachteiligung, oder seh ich das total falsch?
Neinnein, das sehen Sie richtig! Die Nachtschicht ist kein Sonderfall. Der Tag muss wie jeder andere Frei-Tag (Urlaub, Krankheit, Bu) verrechnet werden.
All die schlauen Menschen, die Ihnen da anderes andeuten: Fragen Sie die nach der konkreten Rechtsgrundlage! Konkret, eben §§ etc.
Gibt keine. Dann fordern Sie die normale Anrechnung .BR vorhanden? der könnte helfen.
erstmal danke altona01 für die Bestättigung meiner Darstellung.
ja, wir haben einen Betriebsrat, aber der konnte mir bis jetzt auch nicht helfen.
Aktuell ist mein Abteilungs-Manager an der Sache dran, erfahre am Freitag ob er was erreichen konnte. Sollte da auch nichts rauskommen, werde ich mir einen Termin beim General Manager geben lassen. Ansonsten muss ich mal einen Anwalt einschalten. Langsam reicht es mir echt.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, war die Bildungsveranstaltung am Montag, den 07.11.2016 beendet. Wann denn genau? Und wann hätten Sie mit der Nachschicht beginnen müssen?
Wann haben die Mitarbeiter im Tagdienst, die ebenso wie Sie Bildungsurlaub hatten, wieder anfangen müssen?
Der Bildungsurlaub endete am 7.11 um 16 Uhr. Meine Dienstagsschicht hätte um 21.50 Uhr begonnen - durfte ich aber nicht antreten weil ich nicht die 11 Std. Ruhezeit einhalten würde ( Aussage Personalabteilung).
Die Kollegen aus der Tagschicht starteten am Dienstag wieder ganz normal mit ihrer Schicht - einige um 6 Uhr, andere um 14.30 Uhr.
Hauptproblem ist halt, dass bei den Kollegen aus der Tagschicht der freie Tag getauscht wurde wenn er auf einen Tag fiel an dem der Bildungsurlaub stattfand und bei uns aus der Nachtschicht halt nicht.
Mein erster Gedanke war, dass die anderweitige Behandlung der Tagschicht schlicht daran gelegen haben könnte, dass bis zum Arbeitsbeginn am nächsten Tag praktisch die Ruhezeit eingehalten werden konnte, was ja auch so gewesen ist.
Ist es denn wirklich 100 %ig so gewesen, dass z.B. jemand in der Tagschicht hätte am Montag arbeiten müssen, dann aber, weil dort Bildungsurlaub war, stattdessen dann am z.B. Mittwoch frei bekommen hat? Denn grundsätzlich besteht für einen Mitarbeiter, der an einer Bildungsveranstaltung an einem Tag teilnimmt, an dem keine Arbeitspflicht besteht, kein Anspruch auf Freistellung an einem anderen Arbeitstag (vgl. BAG, Urteil vom 21. 9. 1999 - 9 AZR 765/98
). Wenn der AG trotzdem anders verfährt, müsste er natürlich alle gleich behandeln. Man hätte Ihnen also einen Ersatzfreitag anbieten müssen.
Eigentlich ist Bildungsurlaub auch keine Arbeitszeit sondern wird behandelt wie Urlaub. Von daher kann ich nicht erkennen, dass hier wirklich gegen die Ruhezeit verstoßen worden wäre, wenn Sie Ihren Dienst am für Dienstag angetreten hätten.
Von daher scheint hier in jedem Fall irgendwas im Betrieb nicht richtig gelaufen zu sein.
Ja es ist tatsächlich bei 5 Personen so gewesen dass es einen Tagtausch gegeben hat. Diese 5 Personen haben mir dies auch in ihrem Arbeitszeitkonto gezeigt und mir dies ausgedruckt - dies habe ich auch an meinen Manager weiter gegeben ( mit Erlaubnis der Kollegen natürlich).
Und jetzt?
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