Bildungsurlaub bei Teilzeitbeschäftigung

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
schusseli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bildungsurlaub bei Teilzeitbeschäftigung

Hallo,
ich bin teilzeitbeschäftigt (20 Std/Woche) und somit stehen mir 2,5 Tage Bildungsurlaub zu. Meine Arbeitszeit ist wie folgt verteilt: Mo, Mi und Do 4 Stunden, Di 8 Stunden. Ich habe mir den Bildungsurlaub vom Jahr 2016 ins Jahr 2017 übertragen lassen, somit habe ich für das Jahr 2017 fünf ganze Tage BU.

Nun meine Frage:
wenn ich einen Kurs belege, der von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr geht, kann ich dann nur die Zeit die meiner normalen Arbeitszeit entspricht (siehe oben) beim Arbeitgeber geltend machen, oder kann ich dann auch die ganzen 5 Tage BU geltend machen und mache somit in der Woche, in der der BU stattfindet, 20 Überstunden?

Bevor ich mit dem Anliegen zu meinem Arbeitgeber gehe, wollte ich mich erkundigen wie die Rechtslage ist.

Besten Dank vorab :)
Freundliche Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... somit stehen mir 2,5 Tage Bildungsurlaub zu

Nach welchem Gesetz? Bildungsurlaub ist Ländersache.

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schusseli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, lebe und arbeite in Hessen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .. nur die Zeit, die meiner normalen Arbeitszeit entspricht

So ist es. Es handelt sich beim BU um eine Freistellung von der Arbeit. Nix mit Mehrarbeitsstunden.

-- Editiert von blaubär+ am 21.08.2017 09:35

0x Hilfreiche Antwort

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