Hallo,
ich bin teilzeitbeschäftigt (20 Std/Woche) und somit stehen mir 2,5 Tage Bildungsurlaub zu. Meine Arbeitszeit
ist wie folgt verteilt: Mo, Mi und Do 4 Stunden, Di 8 Stunden. Ich habe mir den Bildungsurlaub vom Jahr 2016 ins Jahr 2017 übertragen lassen, somit habe ich für das Jahr 2017 fünf ganze Tage BU.
Nun meine Frage:
wenn ich einen Kurs belege, der von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr geht, kann ich dann nur die Zeit die meiner normalen Arbeitszeit entspricht (siehe oben) beim Arbeitgeber geltend machen, oder kann ich dann auch die ganzen 5 Tage BU geltend machen und mache somit in der Woche, in der der BU stattfindet, 20 Überstunden?
Bevor ich mit dem Anliegen zu meinem Arbeitgeber gehe, wollte ich mich erkundigen wie die Rechtslage ist.
Besten Dank vorab
Freundliche Grüße
Bildungsurlaub bei Teilzeitbeschäftigung
21. August 2017
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Frage vom 21. August 2017 | 08:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bildungsurlaub bei Teilzeitbeschäftigung
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#1
Antwort vom 21. August 2017 | 08:21
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// ... somit stehen mir 2,5 Tage Bildungsurlaub zu
Nach welchem Gesetz? Bildungsurlaub ist Ländersache.
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 08:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry, lebe und arbeite in Hessen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. August 2017 | 09:29
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// .. nur die Zeit, die meiner normalen Arbeitszeit entspricht
So ist es. Es handelt sich beim BU um eine Freistellung von der Arbeit. Nix mit Mehrarbeitsstunden.
-- Editiert von blaubär+ am 21.08.2017 09:35
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