Bildrechteverletzung im Beruf

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Armin K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bildrechteverletzung im Beruf

Hallo,
es heißt immer wo kein Kläger da kein Richter, aber ich habe einige Male wissentlich im Auftrag meines Arbeitgebers Bildrechte verletzt und wollte mir gern Klarheit verschaffen wer im Falle einer Klage haftet, mein Arbeitgeber, ich oder wir beide.

Zu den konkreten Verletzungen:

Mein Arbeitgeber hat einen Kinderspielplatz errichtet und ich sollte das in einer Broschüre dokumentieren. Dabei habe ich unter anderem eine Nahaufnahme eines lachenden Kindes verwendet. Der Fotograf hatte jedoch bei der Aufnahme nicht danach gefragt ob er Fotos von dem Kind veröffentlichen darf. Das Kind kann auf dem Foto auch nicht als "Beiwerk" angesehen werden, es ist Hauptmotiv.

Ich fotografiere auch selbst für meinen Arbeitgeber, dabei kommt es vor, dass ich Personen nur als Beiwerk fotografiere, dann aber gebeten werde das Bild so zu beschneiden, dass eine Person als Hauptmotiv erscheint.

Außerdem werden bei uns häufig Fotos aus dem Internet verwendet, obwohl ich jedesmal darauf hinweise, dass sowas nicht erlaubt ist. Da ich nur mündlich darauf hinweisen kann besteht natürlich auch die Gefahr, dass mein Arbeitgeber im "Ernstfall" bestreiten würde von der Verletzung der Bildrechte Kenntnis gehabt zu haben.

Wer haftet dafür, sollte jemand eine der beschriebenen Rechteverletzungen beanstanden? Haftet mein Arbeitgeber, ich oder wir beide anteilig?

-- Editiert Armin K. am 14.08.2011 10:18

-- Editiert Armin K. am 14.08.2011 10:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wer haftet dafür, sollte jemand eine der beschriebenen Rechteverletzungen beanstanden?


Alle, die diese Rechtsverletzung begangen haben, haften als Gesamtschuldner.

quote:
Haftet mein Arbeitgeber, ich oder wir beide anteilig?


Dein Arbeitgeber haftet, wenn er Rechtsverletzer ist (etwa das entsprechende Foto veröffentlicht hat). Daß er sich dabei ggfs. auf die Aussage des Fotografen verlassen hat, exkulpiert ihn nicht gegenüber dem Rechteinhaber; er könnte dann nur den Fotografen in Regreß nehmen.
Das wird auch der typische Fall aus der Praxis sein (denn der Rechteinhaber wird entweder deinen Namen gar nicht kennen oder es wird ihm erfolgversprechender erscheinen, deinen solventen AG zu verklagen, der in jedem Fall verschuldensunabhängig haften müßte).

Du haftest, wenn du dich deinem AG gegenüber fälschlich berühmt hättest, die Verbreitungsrechte an den Fotos zu haben und er deswegen vom Rechteinhaber erfolgreich in Anspruch genommen wird.

"Anteilige" Haftung gibt es nicht; wenn du und dein AG beide Rechtsverletzer seid, haftet ihr als Gesamtschuldner. Dann kann sich der Rechtehaber aussuchen, in welchem Verhältnis er seinen Schaden von dir und von deinem AG einklagen will (100:0, 0:100, 50:50, 62.3333333:37.666666, ...).
Über "Anteile" müßtest du dich dann mit deinem AG streiten, wenn ihr beide vorsätzlich zur Rechtsverletzung beigetragen habt.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Armin K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ok, danke für die Antwort. Kann ich auch in Regress genommen werden, wenn ich meinen Arbeitgeber, bzw. meinen Vorgesetzten, davon in Kenntnis setze, dass Bildrechte verletzt werden. Ich mache mir etwas Sorgen, dass ich Schwierigkeiten bekomme, wenn ich mich einfach weigere einen Auftrag auszuführen.
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.
Armin K.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zivilrechtlich haftet ein Arbeitnehmer begrenzt für den Schaden, den er anrichtet auf Arbeit. Siehe da! Nach Außen haftet ohnehin die Firma - nach Innen muss der Arbeitgeber ab mittlerer Fahrlässigkeit was dazu geben; in der Regel aber selten mehr als drei Monatsgehälter.

Strafrechtlich haftet jedes Individuum nach der Schwere seiner Schuld. Ob und inwieweit der Chef der Haupttäter ist und der Sklave nur Helfer oder umgekehrt, das wird das Strafgericht versuchen herauszukriegen - und vorher schon der Staatsanwalt.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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