Bildrechte - Nutzungsrechte - Abmahnung

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
kitkat2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bildrechte - Nutzungsrechte - Abmahnung

Hallo Gemeinde und vielen Dank dass es solche Foren gibt und auch gepflegt werden. Daumen hoch!

Nun zu meinem Problem.
Das folgende Szenario hat sich abgespielt:
Ende letzten Jahres stieß ich auf eine Produktlieferanten aus Spanien. Diese hat auf seine Webseite professionelle Bilder mit Models publiziert. Auf eine Anfrage per Mail für die Nutzung der Bilder, bekam ich ein klares OK und platzierte das Bildmaterial auf meiner Webseite. Nun bekomme ich eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei, die eine Bildagentur mit Besitz der Bildrechte vertritt. Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten habe ich in dieser Sache. Kann ich den Lieferanten mit in die Verantwortung nehmen (Mailkorrespondenz vom letzten Jahr ist vorhanden), oder bin ich allein verantwortlich und muss die Kosten auf mich nehmen?


Im Vorfeld vielen Dank,

KitKat

Abmahnung bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Grundsätzlich stellen sich die Fragen:

- ob Firma, die dir die Nutzungsrechte einräumte selber die Urheber- oder zumindest Nutzungsrechte mit der Möglichkeit der Weiterveräusserung besitzt.

- ob der jetzige Abmahner überhaupt Nutzungsrechte mit der Möglichkeit der Abmahnung unautorisierter Verwertung oder die Urheberrechte besitzt.

Sollte der Abmahner berechtigt abmahnen und der Lieferant selber gar nicht die Nutzungsrechte einräumen können, ist man gegenüber dem Rechteinhaber natürlich erstmal selber verantwortlich und auch für das, was man auf seiner Seite publiziert. Man könnte den Lieferanten in Regreß nehmen, was aber auf Grund seines Standortes und unterschiedlicher Rechte evtl. schwer sein könnte.

-- Editiert seba79 am 14.11.2012 19:28

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

mal nur grundsätzlich erwähnt, Mails stellen keinen wirklichen Beweis dar. SOlange du nichts wirkich schriftliches mit Unterschrift hast, siehts ganz schlecht aus...

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1x Hilfreiche Antwort

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