Bilder von mir kursieren ohne meine Einwilligung

19. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
inoriyuzuriha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder von mir kursieren ohne meine Einwilligung

Guten Tag,
Ich habe von einer Freundin erfahren müssen, das Bilder ( die gewisse Menschen nicht sehen sollen ) von mir in der Stufe kursieren. Das ist schon einmal passiert, woraufhin ich sämtliche Bilder von der Plattform Instagram gelöscht habe. Habe einen neuen Account eröffnet, der als privat deklariert ist, sodass nur bestimmte Personen, die ich annehme, die Bilder sehen können. Dennoch scheinen Bilder wieder an meine Stufe gelangt zu sein. Würde meine Freundin mich nicht darauf hinweisen, hätte ich wohl nie was davon erfahren!! Es wird also eiskalt hinter meinem Rücken über mich gelästert und meine Bilder herumgezeigt. Ich schließe also auch darauf, dass die Bilder auf diversen Speicherchips gespeichert sind. Nun kann es erstmal ja sein, dass jemand aus meinen angenommenen Followern die Bilder weitergeleitet hat oder ein Fake-Account meine Bilder abgegriffen hat. Das ist wohl erlaubt aber schon dreist.
Welche Möglichkeiten als Betroffener stehen mir dabei offen.

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inoriyuzuriha

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von inoriyuzuriha):
von mir in der Stufe


geht das auch auf Deutsch?

Berry

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#2
 Von 
inoriyuzuriha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das gemeint? Der Satz stimmt doch...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von inoriyuzuriha):
Ich habe von einer Freundin erfahren müssen, das Bilder ( die gewisse Menschen nicht sehen sollen )

Wenn die gewisse Menschen nicht sehen sollen, sollte man diese nicht ins Internet stellen oder an Freunde weitersenden.



Zitat (von inoriyuzuriha):
von mir in der Stufe kursieren.

Was auch imer diese öminöse "Stufe" sein soll ... man wird schauen müssen, in wie weit man die Rechte zur Verbreitung bei dem Dienst abgegeben aht bzw, an den Empfänger abgetreten hat.

Wenn man noch die entsprechenden Rechte haben sollte, müsste man nötigenfalls jeden einzelnen auf Unterlassung der Verbreitueg und Löschung der Bilder verklagen. Und wenn der sagt "ich hab nichts" beibt man auf den ganzen Kosten sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
inoriyuzuriha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, deswegen habe ich auf dem Dienst ja auch einen privaten Account angelegt, bei dem ich Anfragen annehmen muss. Erst dann ist der Inhalt ersichtlich. Die Menschen aus meiner Schulklasse (13. Stufe das ist mit "Stufe" gemeint) hätte ich ja gar nicht erst angenommen. Auf diesem Wege können die gar nicht an die Bilder gelangt sein. Über die Google Bildersuche kann man die Bilder auch nicht bekommen. Es wird wohl jemand die Bilder weitergegeben haben aus den wenigen Menschen die ich überhaupt zugelassen habe. Und da frage ich mich inwiefern das erlaubt ist. Denn ein Recht auf Selbstbestimmung ist ja grundsätzlich gegeben und die Bilder erfüllen meines Erachtens auch die Konditionen, um unter geistiges Eigentum zu fallen. Die Bilder herumzuzeigen und zu lästern, das geht gefühlt nicht mit rechten Dingen zu, allerhöchstens eine Grauzone. Ich nehme aber auch gleichzeitig an, dass sobald die Bilder nicht online auftauchen rechtlich nicht viel zu machen ist, wobei es auch schon fraglich ist, ob man die Bilder überhaupt auf einer Speicherkarte haben darf, ohne zu fragen. Und es ist ja recht ersichtlich, dass das der Fall sein muss, wenn die Bilder irgendwo aufgetaucht sind, denn online auf meinen Account zugreifen können die unerwünschten Personen nicht!!
So im Übrigen denke ich auch, dass ich ja sehr wohl das Recht habe Bilder auf einer privaten Plattform für bestimmte Personen zugänglich zu machen, ohne dass unerwünschte an die Bilder kommen und ich dadurch meinen Ruf geschädigt bekomme. Ich stöbere immerhin auch nicht in den Privatsachen anderer.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Wer bei Instagram Fotos hochlädt, räumt Instagram damit umfassende Nutzungsrechte ein, die Instagram auch weiterlizensieren kann und weiterlizensiert:

1.Instagram beansprucht nicht, Inhaber irgendwelcher Inhalte zu sein, die du auf dem oder über den Dienst postest. Stattdessen gewährst du Instagram hiermit eine nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die du auf dem oder durch den Dienst postest; diese unterliegt den Datenschutzrichtlinien des Dienstes, die du hier einsehen kannst http://instagram.com/legal/privacy/; dazu gehören u. a. die Abschnitte 3 („Teilen deiner Informationen"), 4 („Speicherung deiner Informationen") und 5 („Deine Wahlmöglichkeiten in Bezug auf deine Informationen"). Wie in den Datenschutzrichtlinien beschrieben, kannst du auswählen, wer deine Inhalte und Aktivitäten sehen kann, einschließlich deiner Fotos.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von inoriyuzuriha):
So im Übrigen denke ich auch, dass ich ja sehr wohl das Recht habe Bilder auf einer privaten Plattform für bestimmte Personen zugänglich zu machen, ohne dass unerwünschte an die Bilder kommen und ich dadurch meinen Ruf geschädigt bekomme.

Ja, dannmuss man aber auch geeignete Plattformen auswählen.

Und Rechte sind schlicht nutzlos, wenn man sie hat aber - sowie hier - mangels identifizierbarem Gegner nicht durchsetzen kann.

Sobald man eine digitale Datei aus der Hand gibt, hat man die Herrschaft darüber verloren. Da nützt es dann nichts, wenn man über das "Recht auf Selbstbestimmung" und "geistiges Eigentum" nachdenkt, wenn die Realität anders aussieht.

In einem mir bekannten Fall hat jemand knapp 20.000 EUR für Anwalt und Gerichte ausgegeben, um ein Bild wieder aus dem Netz zu bekommen. Und der hatte Glück. Oft ist es gar nicht möglich alles aus dem Netz zu bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
inoriyuzuriha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut, dann werde ich wohl mit der Missgunst mancher Menschen leben müssen. Danke für die hilfreich Antwort. Werde meinem Hobby als Cosplayer wohl weiterhin nachgehen, weil es letztlich etwas ist was ich liebe.
MfG

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ganz ehrlich: Wenn Cosplayer Fotos alles sind was Du veröffentlicht hast, dann lass die Deppen ohne Ahnung doch lästern ... wen interessierts?


In Deinem ganzen Leben wird es Leute geben, die über Dich lästern (warum auch immer).
Es wird immer Leute geben deren Erwartung Du nicht entsprichst. Wenn man es den einen recht macht, lästern die anderen.


Arbeite an Deinem Selbstbewustsein, notfalls mit professioneller Hilfe.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
inoriyuzuriha
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt schon ^^'
Ich werde mich dransetzen mich zu ändern und selbstbewusster zu sein. Danke vielmals!!

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