Bilder download und als Poster ausdrucken, verwen

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb276371-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bilder download und als Poster ausdrucken, verwen

Hallo,

ich würde gerne mal folgendes grundsätzlich wissen wollen:

im Internet gibt es ganz viele sog. Wallpaper-Seiten, die Bilder mit sehr hohen Auflösungen anbieten. Man findet eigentlich nirgendwo auf diesen Seiten irgendwelche rechtlichen Hinweise zu den Lizenzen oder wie die Bilder verwendet werden können.

Ich beleuchte Bilder mit LEDs und würde dazu gerne solche Bilder donwloaden, ausdrucken und dafür verwenden.

Ist das rechtlich zuläßig?

Wie verhält es sich, wenn ich ein fertiges Poster kauf, dieses mit meinen LEDs versehen und dann weiterverkaufe, ist das zuläßig
Oder wenn die Bilder von anderen bereits gedruckten Quellen stammen (wie. z.b. Kalender oä.)

DANKE

VG

Bert

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Mein Wallpaper stammt aus der Linux-Gemeinde und ist unter Wahrung bestimmter Auflagen frei verbreitbar - steht dabei, das glaub ich mal - ebenso wie bei den meisten Bildern von Wikipedia, wo meist dabeisteht:

quote:
Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) lizenziert.

Dieses Werk darf von dir
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (...) (Quelle)


Bei einem Druck auf ein T-Shirt plus LEDs wird das Werk ja bearbeitet im Sinne des § 23 UrHG, was ohne Zustimmung erlaubt ist, aber bei einer Verbreitung durch Verschenken oder Verkaufen gälte für das obige Bild der Rest des Textes, was nicht so einfach wäre bei einem T-Shirt:
quote:
Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeitest, abwandelst oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwendest, darfst du die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.


Ist ein Bild aber gar nicht (halbwegs) frei wie hier, muss man sich vor einer Verbreitung schon Rechte holen vom Rechteinhaber - egal, wie schön die eigenen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen geraten sind.

Ausnahme: Man verziert das Werk nicht einfach (mit LEDs oder sonstwie), sondern nutzt es völlig frei für ein eigenes Werk nach "§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Hier hübsche Erklärungen zum Unterschied!

Anders sieht es aus, wenn ein Kunde kommt und dich bittet, dessen mitgebrachtes Poster mit LEDs zu verzieren oder mit Tusche oder Tattoos: Das darf man! Ausnahme laut § 23 UrHG:

quote:
Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.


Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb276371-6
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank nach Berlin!

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