Sehr geehrte Forumsgemeinde
Meine Familie wohnt seit fast zwanzig Jahren in einer Mietswohnung vor dessen Haustür eine Gaststätte ist. Früher gehörte die Gaststätte einer Dame mit der es nie Probleme gab. Weder mit den Gästen im Biergarten noch mit dem Personal. Das änderte sich leider als die Gaststätte vor drei Jahren den Besitzer wechselte.
Das Problem für uns als Anwohner ist, dass unsere Fenster von Schlaf- und Kinderzimmer über dem Biergarten liegen und wir an warmen Tagen bis 23 Uhr mit Zigarettenrauch und Lärm geärgert werden. Ebenso liegt der Gehweg der zu unserer Haustür führt zwischen Gaststätte und Biergarten und das bringt ebenfalls einiges an Belästigung mit sich. Am Anfang war es noch schlimmer als es jetzt ist, da haben die Besitzer überhaupt keine Rücksicht genommen. Es wurden Tische und Stühle direkt auf den Gehweg gestellt, dass man diesen nur im Slalomlauf nutzen konnte. Die Ruhezeiten wurden nicht eingehalten und man musste bis weit nach Mitternacht den Lärm von den Betrunkenen Besuchern ertragen. Nach mehrmaligen Beschwerden bei der Polizei hörte dies auf und es wurden die Ruhezeiten ab 23 Uhr eingehalten und die Tische und Stühle wieder entfernt. Alle Belästigungen hörten leider nicht auf. Weiterhin zu kämpfen haben wir mit:
- Vollstellen des Gehwegs durch Lieferanten oder Restaurantequipment
- Unangeleinte Hunde, teils große und aggressive die meinen Kindern regelmäßig Angst machen
- Veranstaltungen mit großer Lärmbelästigung wie z.B. stundenlangen Trommelkonzerten, Hochzeiten mit illegalem Feuerwerk oder Open-Air-SportTV
- Ständiges Offenlassen der Haustür wodurch teilweise betrunkene Gäste in das Haus gelangen (wodurch sogar schon in unseren Hausflur uriniert wurde)
Trotz mehrmaligem Beschweren beim Ordnungsamt hat sich nichts davon gebessert und mit den Besitzern lässt sich nicht verhandeln. Die sind der Meinung wenn es uns nicht passt sollen wir ausziehen, was für uns finanziell nicht durchsetzbar ist. Zudem wollen wir uns nicht aus unserem Zuhause vertreiben lassen.
Unser Mietshaus liegt übrigens in einem Wohngebiet weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass wir dies alles hinnehmen müssen. Bei Vermieter, Ordnungsamt und Gaststättenbetreibern fallen wir dennoch auf taube Ohren.
Ich hoffe Ihr könnt uns raten wie wir uns erfolgreich zur Wehr setzen können.
Grüße
Biergarten wird zum Ärgernis
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Alles penibel protokollieren und sich einen Anwalt nehmen der dann entsprechend zivilrechtlich dagegen vorgeht.
Was sagt eigentlich euer Vermieter dazu?
Auch wenn es hart klingt: Wer eine Wohnung in unmittelbarer Nähe einer Gaststätte mietet, muss auch mit den Begleiterscheinungen einer Gaststätte leben. Mehr als dass die Gaststätte die gesetzlichen Vorschriften einhält, kann man als Mieter nicht verlangen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass es wieder so ruhig wird, wie bei der vorherigen Gaststättenbetreiberin.
Wenn die Ruhezeiten eingehalten werden, dann ist das Ordnungamt ziemlich schnell am Ende der Möglichkeiten.
- Vollstellen des Gehwegs durch Lieferanten oder Restaurantequipment
Wenn der Gehweg kein öffentlicher Gehweg ist, dann ist das eine Angelegenheit zwischen Vermieter und Ihnen. Da Sie aber wahrscheinlich nur eine Wohnung und nicht den Gehweg gemietet haben, sind Ihre Möglichkeiten beschränkt. Beiinträchtigungen, die außerhalb des gemieteten Bereichs auftreten berechtigen nur zu minimaler oder sogar gar keiner Mietminderung. Das lohnt sich nicht.
- Unangeleinte Hunde, teils große und aggressive die meinen Kindern regelmäßig Angst machen
Auch sehr schwierig, da die Hunde wohl weder dem Vermieter noch dem Gaststättenbetreiber gehören, sondern wahrscheinlich den Gästen.
Veranstaltungen mit großer Lärmbelästigung wie z.B. stundenlangen Trommelkonzerten, Hochzeiten mit illegalem Feuerwerk oder Open-Air-SportTV
So lange das außerhalb der Ruhezeiten stattfindet, besteht da wenig Hoffnung. Sonst Polizei rufen.
Unser Mietshaus liegt übrigens in einem Wohngebiet weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass wir dies alles hinnehmen müssen. Bei Vermieter, Ordnungsamt und Gaststättenbetreibern fallen wir dennoch auf taube Ohren.
Die Gaststätte hat offenbar schon seit langem eine Betriebserlaubnis. Gegen eine bestehende Erlaubnis kommt man nur schwer an.
Unterm Strich wird es wahrscheinlich das Beste sein, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen.
Wenn de Vermieter auf der Seite des Gaststättenbetreibes steht, werden Sie auf Dauer doch ohnehin nicht mehr glücklich in der Wohnung.
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Nein, der Weg ist nicht privat. Er muss sogar als Rettungsweg auf 1,50m freigehalten werden was im Moment nie passiert dank Restaurantequipment was dort steht. Teilweise wird er sogar komplett blockiert wenn die Gaststätte Lieferungen erhält welche dann erst nach etlichen Stunden verräumt werden. Und dann mit Kinderwagen daran vorbei zu kommen ist jedes mal ein Fiasko.
Die Wiese auf der sich die Gaststätte befindet ist städtisch und deshalb gilt hier auch der Leinenzwang für alle Hunde ab einer bestimmten Größe. Warum sollten sich die Betreiber nicht darum kümmern müssen, dass ihre Gäste diesen auch einhalten?
Die Verantstaltungen finden zwar außerhalb der Ruhezeiten statt, überschreiten aber die zumutbare Lärmgrenze meistens um einiges. Polizei wurde deshalb schon mehrfach von Anwohnern gerufen und hat so manche Veranstaltung sogar aufgelöst. Trotzdem werden sie auch weiterhin gestattet.
Diese Gaststätte hat nicht seit langem eine Betriebserlaubnis. Die Räumlichkeiten standen über Jahre leer, weil trotz etlichen Anfragen lange keine neue erteilt wurde. Einige der Mieter sind sogar nach dem (leider mündlichen) Versprechen des Vermieters hier eingezogen, dass nur noch Büroräume rein kommen. Davon weiß der Vermieter natürlich nichts mehr und die Betriebserlaubnis für die neue Gaststätte besteht erst seit knapp drei Jahren.
Der Vermieter gibt sich selbst eher wortkarg der Situation gegenüber, wir denken er ist wegen den ständigen Beschwerden und Ärgernissen selbst nicht mehr sehr begeistert. Jedenfalls sitzt er seit einiger Zeit nicht mehr jeden Mittag mit seiner Familie im Biergarten sondern meidet ihn wie der Rest der Anwohner.
Protokolliert wird mittlerweile von mehreren Anwohnern, einer davon ist damit bereits bei einem Anwalt, werde mich vielleicht mal mit ihm kurzschließen. Bisher habe ich nur mit dem Ordnungsamt geredet, was anscheinend nichts bringt.
Grüße
ZitatDie Wiese auf der sich die Gaststätte befindet ist städtisch und deshalb gilt hier auch der Leinenzwang für alle Hunde ab einer bestimmten Größe. Warum sollten sich die Betreiber nicht darum kümmern müssen, dass ihre Gäste diesen auch einhalten? :
Weil der Gaststättenbetreiber kein Babysitter der Gäste ist, und der Hundehalter selbst dafür verantwortlich ist, auch nur der Hundehalter bekommt mit dem Ordnungsamt Probleme, wenn er sich nicht daran hält.
ZitatDiese Gaststätte hat nicht seit langem eine Betriebserlaubnis. Die Räumlichkeiten standen über Jahre leer, weil trotz etlichen Anfragen lange keine neue erteilt wurde. :
Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt, im Baurecht ist ein Gebäude als Nutzung Gaststätte immer vorhanden, das erlischt nicht so einfach aus dem Grundbuch.
Das eine ist eine Konzession für den Inhaber, welcher eben für das Ordnungsamt bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.
Ein Auto verliert seine Eigenschaft als Fahrzeug auch nicht, wenn es eine Weile herum steht bis sich ein Fahrer mit Fahrerlaubnis gefunden hat.
ZitatEinige der Mieter sind sogar nach dem (leider mündlichen) Versprechen des Vermieters hier eingezogen, dass nur noch Büroräume rein kommen. :
Wenn der Eigentümer des Gebäude also damals eine Nutzungsänderung eintragen hätte eintragen lassen, wäre es keine Gaststätte mehr, jedoch in dem Fall, das es auch nichts schriftliches gibt, ist es nichtig.
ZitatProtokolliert wird mittlerweile von mehreren Anwohnern, einer davon ist damit bereits bei einem Anwalt, werde mich vielleicht mal mit ihm kurzschließen. Bisher habe ich nur mit dem Ordnungsamt geredet, was anscheinend nichts bringt. :
Für den Betrieb eines Gewerbes ist nun mal nur das Ordnungsamt, und die Gewerbeaufsicht zuständig.
Wenn sich der Betreiber an die Auflagen hält, wird kein Amt einschreiten.
Die einzige Alternative wäre, wenn sich die Nachbarn zusammen tun, und dem Eigentümer des Gebäudes eine Kaufangebot machen, um selbst Eigentümer zu werden, danach können die neuen Eigentümer den gewerblichen Pachvertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen auflösen.
Der Besitzer hält sich aber eben nicht an alles. Er wird regelmäßig ermahnt, dann wird ein paar Wochen der Weg nicht mehr vollgestellt und weniger Lärm gemacht und dann geht es wieder los bis man sich erneut beschwert.
Kaufen kann man das Gebäude nicht, weil es zu einem Wohnverein gehört und man nur Anteile erwerben kann aber keine Immobilien. Habe aber bereits von dem erwähnten Nachbarn erfahren, dass laut Satzung die Mitglieder mit Anteilen Mitspracherecht haben und ein Großteil gegen die Gaststätte ist und es zumindest eine Chance gibt, dass diese auch nicht bleiben darf. Es stößt ihnen nicht nur die Lärmbelästigung auf, sondern die Verunreinigungen durch die Gäste, das wilde Parken vor dem Haus und generell die Klientel welche der Biergarten anzieht. Man hatte sich insgesamt falsche Hoffnungen gemacht und angenommen, dass eine neue Gaststätte die Wohnqualität erhöht und nicht mindert wie es die Meisten nun empfinden.
Meine Familie ist deshalb zunächst zuversichtlich und wir warten was uns über die nächste Mitgliederversammlung berichtet wird.
Grüße
ZitatKaufen kann man das Gebäude nicht, weil es zu einem Wohnverein gehört und man nur Anteile erwerben kann aber keine Immobilien. :
Hhm seltsam, keine paar Beiträge das hier:
ZitatDer Vermieter gibt sich selbst eher wortkarg der Situation gegenüber, wir denken er ist wegen den ständigen Beschwerden und Ärgernissen selbst nicht mehr sehr begeistert. Jedenfalls sitzt er seit einiger Zeit nicht mehr jeden Mittag mit seiner Familie im Biergarten sondern meidet ihn wie der Rest der Anwohner. :
Irgendwie haben sich die Eigentumsverhältnisse innerhalb weniger Postes verändert.
Sorry, mal einfach die Frage, was ist jetzt die Wahrheit?
Der Vermieter der Wohnung der TE saß im Biergarten, dessen Grund und Gebäude einem Wohnverein gehören.
Ist doch ganz einfach.
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