Hallo,
auf einem landwirtschaftlichem Grundstück (Bayern) im Außenbereich wird ein Bienenhaus gebaut.
Das Haus wird als fliegende Baute gehandelt und könnte im Notfall weggehoben werden. (Was allerdings wirklich nur im Notfall passieren soll). Es hat kein Fundament und wird nicht befeuert.
Meine Frage: Braucht das Bienenhäuschen eine Genehmigung und wenn ja, kann diese nachträglich noch beantragt werden. Das Haus steht schon bzw. ist im Bauabschluss.
Danke
Bienenhaus im Außenbereich
Verbaut?
Verbaut?
als zu berücksichtigender aspekt dürfte zunächtst das bauplanungsrecht in betracht kommen. mir drängt sich aber auch der gedanke auf, ob es nicht klug wäre, hier erst gar nicht erst "die pferde scheu zu machen" ...
behördlicherseits ist ermessensspielraum voraus zu setzen, dh das vorhaben kann für euch wünschenswerter weise im rahmen der komunalen selbstverwaltung wegen der der besonderen anforderung an die umgebung als genehmigungsfähig erachtet werden - oder aber auch nicht ... hinsichtlich der rechtsprechung scheint das vorhaben sehr einzelfallabhängig zu sein. aspekte wie liebhaberei oder ernste gewinnerzielungsabsicht spielen eine nicht unerhebliche rolle ... als beispiel das urteil des vg gelsenkirchen : https://openjur.de/u/692128.html
-- Editiert von littlemarley am 15.04.2018 23:42
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