Hallo@All,
ich habe mal eine paar grundsätzliche Fragen an Euch.
1. Wenn ich mich bei einem Online-Dienstleister registriere und anmelde und bei der Registrierung z.B. ein PayPal-Konto angebe, verhält es sich dann so, wie bei einer normalen Lastschrift, dass der Online-Dienstleister eine Holschuld gem. §§ 675 ff. BGB
hat?
2. Wenn dann der Online-Dienstleister einen Fehler in seiner Schnittstelle hat, so das er das Geld über PayPal nicht erhält, kann er dann die Vereinbarung einseitig auf Überweisung ändern?
Ich sage schon einmal Danke, für alle Tipps und Anregungen.
Grüße
allesdabei
-- Editiert von allesdabei am 22.11.2017 18:45
Bezahlung bei einem Online-Dienstleister
22. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2017 | 17:26
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlung bei einem Online-Dienstleister
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 22. November 2017 | 18:49
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
1) Ja. Ich vermute natürlich, dass Paypal vom Händler unterstützt wird.
2) Ja und Nein. Er kann natürlich die Bedingungen ändern. Aber dann kann man ggf. als Verbraucher den Vertrag widerrufen, wenn man das (warum auch immer) nicht will.
Und jetzt?
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