Bezahltes Auslandspraktikum absetzbar

16. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
SteuerLehri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahltes Auslandspraktikum absetzbar

Hallo Liebes Forum,

bei einem bezahlten Auslandspraktikum (700 Euro) während des Masterstudiums, würde ich die Einnahmen unter Progressionsvorbehalt stellen.
Können die Werbungskosten als Fortbildungskosten angesetzt werden, wie z.B. Miete, Flugkosten und Verpflegungsmehraufwand?
In Deutschland gab es keine Einnahmen. Somit könnte dann ein Verlustvortrag eingereicht werden.

Ich habe einen Artikel gefunden, der sagt dass das so geht. Allerdings finde ich keine Gesetztestexte hierzu.

http://www.zeit.de/campus/2014/s2/steuererklaerung-studium-steuern-sparen/seite-2

Über Tipps bin ich euch dankbar.

LG
SteuerLehri

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Allerdings finde ich keine Gesetztestexte hierzu.


Einen klaren Gesetzestext, der so einen Fall regelt gibt es nicht.

Der Autor des Artikels schreibt auch recht deutlich, dass es sich um seine persönliche Meinung handelt und Finanzämter das im Regelfall anders sehen. Tatsächlich halte ich die Auffassung des Autors für sehr gewagt.

Spätestens wenn das Finanzamt argumentiert, dass ja gar kein eigener Aufwand angefallen ist, weil der durch die Zahlung von 700€ abgedeckt ist, wird man in Argumentationsschwierigkeiten kommen. Das Geltendmachen von Werbungskosten setzt eigenen Aufwand voraus. Es würde wohl auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen, wenn bei einem Praktikum in Deutschland die Werbungskosten zur Erzielung eines Verlustvortrages das Bruttogehalt übersteigen müsste, bei einem Auslandspraktikum dagegen nicht.

Gerne kannst Du natürlich einen Musterprozess führen und die Frage vom BFH klären lassen. Wir würden uns auch freuen, wenn Du uns vom Ergebnis berichtest.

siehe auch
https://www.123recht.net/Bezahltes-Auslandspraktikum-waehrend-Masterstudium-Werbungskosten-ansetzen-__f530281.html

-- Editiert von hh am 16.12.2017 20:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen