Bezahlt die Beerdigung der Auftraggeber oder der Alleinerbe?

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Bezahlt die Beerdigung der Auftraggeber oder der Alleinerbe?

Wir sind 4 Kinder. Als mein Vater gestorben ist ( ich hatte keine emotionale Beziehung zu ihn, kannte ihn gar nicht) kümmerte ich mich um die Beerdigung, weil kein anderer Greifbar war und irgendwie musste ja alles geregelt werde. Ich wählte die billigste Form der Beerdigung, rund 2500€ und tätigte natürlich auch die Unterschrift zu Auftrag im guten Glauben, die Testamentseröffnung wird dann alles regeln. So war es auch. Kind 2 ( leider nicht ich) erbte alles( nettes Vermögen) wir anderen 3 wurden enterbt ( o Ton) und erhielten nur Pflichtteil. So , wer zahlt jetzt die Beerdigung 1) ich, weil ich Auftrag erteilt und Unterschrift geleistet hab 2) Kind 2 3) wir alle zusammen 4) ich und kann es dann von Kind 2 wieder einfordern.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

§1968 BGB
Als Auftraggeber ist man aber erstmal selbst Vertragspartner des Bestattungsunternehmes usw. und muss sich das Geld aus dem Erbe holen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

4) ist richtig:
Die Rechnung des Bestatters muss der Auftraggeber zahlen, der sich das Geld vom Erben wiederholen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Keines ist richtig.

Du musst als Auftraggeber gegenüber dem Bestatter haften (sprich zahlen) und bekommst das Geld aus dem Erbe wieder (d.h. BEVOR verteilt wird, und auch nicht allein von Kind 2).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hat jemand von den Erben eine Kontovollmacht? Dann würde ich mich mit der Rechnung an den wenden, damit er den Bestatter direkt vom Konto des Verstorbenen bezahlt.
Ohne Kontovollmacht. Kannst Du trotzdem mit der Rechnung mal zur Bank gehen. Manche Banken tätigen die Überweisung auch ohne Vollmacht, da ja jeder weiß, dass die Bestattungskosten - wenn man es genau nimmt - vom Verstorbenen getragen werden bzw. dem Vermögen, das er hinterlässt.

0x Hilfreiche Antwort

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